Hallo,
ich habe mir vor ca. 10 Jahre eine gebrauchte Eigentumswohnung gekauft.
Die Wohnungen waren hier ein Einheimischenmodell und unterliegen dem Eigenbedarf.
Gebaut wurden diese vor 25 Jahren und ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung.
Da wir nun Nachwuchs bekommen ist die Wohnung zu klein und ich würde mit meiner Freundinn weiter weg ziehen in ein Haus und habe vor meine Wohnung zu vermieten.
Leider höre ich nun ständig gegenteilige Meinungen.
Die eine Seite sagt ich darf nicht vermieten da nur Eigenbedarf und ich müsse die Wohnung wieder verkaufen.
Die andere Seite sagt das sich eh keine Käufer finden und die Gemeinde garkein Interesse hat diese Wohnungen zurück zu kaufen.
Andererseits gäbe es angeblich mehrere Leute in der Anlage die schon vermieten aber da weiss ich nicht ob die nicht schon aus der Bindung draussen sind.
Frage ist nun wie ich hier verfahren soll?
Kann es sein das dieses Einheimischenmodell mit Bindung mit jeden neuen Besitzer wieder von vorne beginnt mit einer Laufzeit von 25 Jahren?
Soll ich einfach ohne wissen der gemeinde die Wohnung vermieten?
Oder sollte ich erst zur Gemeinde und dort nachfragen ob ich vermieten darf?
Oder gleich zum Rechtsanwalt?
Denn in meinen Augen ist ja ein Einheimischenmodell dazu da Spekulationen mit Immobilien zu vermeiden und das die hiesigen Einheimischen günstiger an Immobilien oder Baugrund kommen.
Nun war es aber nicht so das die Wohnung damals bedeutend billiger war als auf dem freien Markt, ganz im Gegenteil, finanzieller Vorteil ergab sich fast garkeiner und mit dieser "Klausel" oder diesen negativen Aspekt der 20ig-jährigen Bindung wäre ich mit einer Wohnung auf dem freien Markt damals besser beraten.
Aber man weiss leider nie im voraus wie sich sein Leben entwickelt
Wäre nett wenn hier jemand fundierte Ratschläge hätte.
Danke und Gruß
Martin



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