Diskutiere Heizkostenverteiler ja - nein im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Vorfeld:
Habe ein Zweifam.-Haus, Dachgeschoß vermietet, Erdgeschoß wird von mir bewohnt.
Wir haben WMZähler, Heizkostenverteiler, WW-& KWuhren, die, da Eichung alle abgelaufen sind, ausgetauscht werden ...
Vorfeld:
Habe ein Zweifam.-Haus, Dachgeschoß vermietet, Erdgeschoß wird von mir bewohnt.
Wir haben WMZähler, Heizkostenverteiler, WW-& KWuhren, die, da Eichung alle abgelaufen sind, ausgetauscht werden sollen.
Bis auf einen Anbieter liegen Angebote vor. Das günsigste Angebot liegt bei knapp 300 €
jährlich (mieten).
---"Nun will mein Mieter nicht"---
Begründung:
* Bei einem Jahresgesamtverbrauch von 15000 kWh Gas für 200qm Wf. ständen die Zählerkosten / Verbrauchserstellung in keinem akzeptablen Verhältnis dazu.
* Wasserkosten nach Personenzahl, Warmwasserbereitung durch Solar und Heizung
fielen unter Gasverbrauch, so wäre seiner Meinung nach die akzeptable Lösung.
Ich muß ihm zustimmen, ist logisch, a b e r :
Das Gesetz schreibt Anderes vor. Wäre es rechtens, ausreichend, wenn ich diese Regelung von ihm schriftlich habe?
Im Mietvertrag, 1.4.2011, steht, daß bis zum Umrüsten auf verbrauchsabhängige Zähler
nach qm, bzw. Personenzahl, abgerechnet wird.
Wo finde ich mehr Gesetzestexte als ...Zweifamilienhaus, wovon eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, fällt nicht unter die HKVO. ??
P.A. Ich für meinen Teil würde liebendgerne auf die Eigenerstellung der NK verzichten, es sei denn, ich kann / darf sie erstellen, wie mein Mieter vorschlägt.
( Bis jetzt hat er noch keine. Er wird sich eh wundern und meutern, weil er fast nicht heizt. )
Im Mietvertrag, 1.4.2011, steht, daß bis zum Umrüsten auf verbrauchsabhängige Zähler
nach qm, bzw. Personenzahl, abgerechnet wird.
Wo ist also das Problem, wenn schon im Mietvertrag steht das "bis zum Umrüsten ..............." - das hat der Mieter doch mit der Vertragsunterschrift akzeptiert.
In der HKV steht:
§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
...............(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen;
die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur
Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung
beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden
Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb
eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt
im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
Da Dein Mieter sicherlich nicht die Mehrheit der Nutzer darstellt, sondern höchstens die Hälfte, hat er wohl kein Vetorecht.
Wo finde ich mehr Gesetzestexte als ...Zweifamilienhaus, wovon eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, fällt nicht unter die HKVO. ??
Was willst Du noch für Gesetzestexte? Reicht Dir die HKVO nicht?
Du hast ja alles richtig gemacht und eine abweichende Regelung vereinbart. Da der Zeitpunkt des Einbaues der Messgeräte nicht näher bezeichnet ist, gilt das bis zum Nimmerleinstag.
Mal davon ab. Dein Mieter hat in dieser Beziehung nix zu melden. Du entscheidest einzig und allein über die Art und Weise der Messung oder eben auch Nichtmessung.
Ich rate Dir ebenfalls davon ab. Bis auf die Wasserzähler lohnt das nicht. Für 300€ kann man ne ganze Menge Gas zusätzlich verheizen.
Wasserzähler würde ich aber auf jeden Fall einbauen lassen. Geeichte Geräte gibt es ab ca. 15€ auf dem Baumarkt.
Was willst Du noch für Gesetzestexte? Reicht Dir die HKVO nicht?
= Und ob!
Aber zu meinem Fall steht nur geschrieben, daß ich mich nicht an die HKVO halten muß. Das befreit mich doch nicht, eine saubere Abrechnung vorzulegen, und diese Bestimmungen sind wiederum in der HKVO festgelegt!
Du hast ja alles richtig gemacht und eine abweichende Regelung vereinbart. Da der Zeitpunkt des Einbaues der Messgeräte nicht näher bezeichnet ist, gilt das bis zum Nimmerleinstag.
Mal davon ab. Dein Mieter hat in dieser Beziehung nix zu melden. Du entscheidest einzig und allein über die Art und Weise der Messung oder eben auch Nichtmessung.
= stimmt nicht ganz. Umgekehrt dürfte er die Anbringung von Zähler verlangen, aber dass will er ja eh nicht.
Ich rate Dir ebenfalls davon ab. Bis auf die Wasserzähler lohnt das nicht. Für 300€ kann man ne ganze Menge Gas zusätzlich verheizen.
Wasserzähler würde ich aber auf jeden Fall einbauen lassen. Geeichte Geräte gibt es ab ca. 15€ auf dem Baumarkt.
= mach ich!
Dazu noch eine Frage: hab kürzlich gelesen (weiß nicht mehr wo), daß Wasseruhren in einer bestimmten Richtung angebracht werden sollen. Wie sollte es sein:
vertikal oder horizontal ? Bei mir sind alle Richtungen vorhanden.
Zitat von Tobias F
Wo ist also das Problem, wenn schon im Mietvertrag steht das "bis zum Umrüsten ..............." - das hat der Mieter doch mit der Vertragsunterschrift akzeptiert.
= Die Frage ist ja, reicht das "rechtlich für mich aus"?
In der HKV steht:
Da Dein Mieter sicherlich nicht die Mehrheit der Nutzer darstellt, sondern höchstens die Hälfte, hat er wohl kein Vetorecht.
= könnte er bei Einbau die "Wirtschaftlichkeit" in Frage stellen?
Wie Heizer schon schreibt, kann man für 300 € 'ne Menge Gas verbrauchen.
Die Hauptfrage bleibt, da ich ja eine Umstellung, somit eine saubere Abrechnungsmöglichkeit im Vertrag erwähne, reicht es aus, wenn ich die Umstellung durch seinen Wunsch hinausschiebe?
Ich denke, daß ich (natürlich mit eurer Hlfe ), eine krumme Heizkostenabrechnung hinbekomme.
Ich denke, daß ich (natürlich mit eurer Hlfe ), eine krumme Heizkostenabrechnung hinbekomme.
Also von einer "krummen Heizkostenabrechnung" würde ich Abstand nehmen ;-)))
Du gibst damit Deinem Mieter nur die Möglichkeit Einspruch einzulegen.
Alles was nicht wirklich nachweisbar, bzw. ganz genau so vereinbart wurde, ist anfechtbar - und macht nur zusätzlichen Ärger.
Ob es sich rechnet in einem 2 Familienhaus alles genau zu erfassen ist sicherlich eine Frage des Standpunktes und der Erfahrungen.
Aus eigenen Erfahrungen sage ich (für mich): Alles Messen/Wiegen/Erfassen was geht. Das gefällt sicherlich nicht jedem Mieter, aber es gibt nur einmal (bei Einführung) Diskussionen. Danach gibt es nichts mehr zu "feilchen" ;-))
Hi Pompfe,
die HKVO befreit dich zwar davon, die Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen,
das gibt aber immer sehr schnell Streit:
Sobald dein Mieter die Heizung anmacht, zahlst du mit ! Der Krach ist vorprogrammiert,
ausser, es ist wirklich gut gedämmt.
Drum mein Rat: Nimm die HKVO`s rein, auch wenns Geld kostet !
= mach ich!
Dazu noch eine Frage: hab kürzlich gelesen (weiß nicht mehr wo), daß Wasseruhren in einer bestimmten Richtung angebracht werden sollen. Wie sollte es sein:
vertikal oder horizontal ? Bei mir sind alle Richtungen vorhanden.
Da Wasseruhren - ähnlich wie Sanduhren - nur unter Ausnutzung der Schwerkraft funktionieren, sollte das gefüllte Ende anfänglich nach oben zeigen.
Bei Wasserzählern gibt es verschiedene Modelle, aber eines haben alle gemeinsam: Da wo "Zulauf" dran steht, muss das plätschernde Ende von Deiner Rohrleitung ran.
Im übrigen würde ich auch bei so einem kleinen Haus in Erwägung ziehen, die Wasserzähler nicht zu kaufen - sondern zu mieten.
Da Wasseruhren - ähnlich wie Sanduhren - nur unter Ausnutzung der Schwerkraft funktionieren, sollte das gefüllte Ende anfänglich nach oben zeigen.
Bei Wasserzählern gibt es verschiedene Modelle, aber eines haben alle gemeinsam: Da wo "Zulauf" dran steht, muss das plätschernde Ende von Deiner Rohrleitung ran.
Im übrigen würde ich auch bei so einem kleinen Haus in Erwägung ziehen, die Wasserzähler nicht zu kaufen - sondern zu mieten.
Bei den Wohnungswasserzählern ist es Jacke wie Hose wo oben ist. Da das Flügelrad eine ähnliche Dichte wie Wasser aufweist, schwimt es praktisch darin. Die Lager werden kaum belastet.
Wie Papabär schreibt ist natürlich die Flussrichtung nicht egal. An dem einen Ende kommt das Wasser rein und aus dem anderen, ähm da muss ich mal morgen nachgucken was damit passiert
Ich würde die Zähler nicht Mieten. Die Messplatzerrichtung mußt Du eh zahlen. Da kommt es auf die 15€ für die Zähler nicht an.
Ich würde Eigentum-Wasserzähler einbauen und mich mit dem Mieter schriftlich einigen, dass auf Eichaustauschen verzichtet wird, solange sie offensichtlich nicht fehlerhaft zählen.
Ich würde Eigentum-Wasserzähler einbauen und mich mit dem Mieter schriftlich einigen, dass auf Eichaustauschen verzichtet wird, solange sie offensichtlich nicht fehlerhaft zählen.
Hi,
das wäre sicherlich eine Möglichkeit, aber erstmal zählt das was im Mietvertrag steht und dort wurde das ja schon mit aufgenommen beim Anschluß des Mietvertrages. Somit hat der Vermieter eindeutig die besseren Karten, wenn er hier Austauschen will.
@ zu Tobias
...krummen Heizkostenabrechnung ....
DAS WAR DOCH JUX . (hoffe jedenfalls)
@ zu Pfeifdireins
....mein Rat, nimm die HKVOs rein, auch wenns kostet ...
DAS IST DIE SICHERE SEITE, WOBEI MEIN MIETER MIR "UNWIRTSCHAFTLICHKEIT"
VORWERFEN KANN, UND SICH EVTL. AN DEN UMLAGEKOSTEN NICHT BETEILIGEN MUSS.
@ zu Heizer
WAS IST DENN NU' DIE MESSPLATZERRICHTUNG ??
ALTE, JEDOCH NICHT GEEICHTE, SIND DOCH DA, MÜSSEN DIE NICHT "NUR" AUSGETAUSCHT WERDEN ?
@ zu Papabär
...Einbaulage für 'ne Wasseruhr...
WIE FRAGEN DIE HESSE :::: HÄHH ?
@ zu Berni
...Eichaustausch verzichten ....
DIE UHREN LAUFEN BEI VERBRAUCH, JA, AUCH SCHNELL BEI VOLLAUFDREHUNG. EINE EICHGARANTIE SCHÜTZT VOR STÖRUNG NICHT, RICHTIG ? WENN DEIN VORSCHLAG RECHTENS IST, BRÄUCHTE ICH GARNIX MACHEN.
@ zu Parao
.. eindeutig die besseren Karten ...
JA, RICHTIG. ABER...s.u.
Zusammenfassung:
Mein Mieter ist jetzt bis Freitag wieder weg, werde für mich genau abwägen, H&G- Anwalt wegen der Rechtslage fragen und dann entscheiden.
Daß ich entscheiden darf, ist klar, aber die Meinung meines Mieters ist mir auch wichtig,
so bin ich nun mal gestrickt.
Abhängig mach ich es auch, ob ich bei den bestehenden Vorgaben Anbieter finde, welche die gesamte Nebenkostenabrechnung erstellen.
(wollte doch noch überall nette Smillies setzten, aber nach Aktivierung klappt's nicht mehr)
also für die Heizung, ist das sicherlich sinnvoll. Für den Rest was noch so in die Nebenkostenabrechnung reinkommt, das schafst du auch alleine
Ja, schaff ich,
denk aber, ein Anbieter, bei dem ich nichtmal Zähler miete, will wenigstens ein biß'l verdienen, anders hätte ich eh keine Chanche jemand zu finden. Hab mich noch nicht schlau gemacht.
....mein Rat, nimm die HKVs rein, auch wenns kostet ...
WOBEI MEIN MIETER MIR "UNWIRTSCHAFTLICHKEIT" VORWERFEN KANN, UND SICH EVTL. AN DEN UMLAGEKOSTEN NICHT BETEILIGEN MUSS.
Genau das glaube ich nicht, AUSSER du hast ein Niedrigenergiehaus oder ein Passivhaus.
Für die HKV`s brauchst du keinen Messplatz, lass dich nicht so verkackeiern,
Gruss,
P.
bzgl. des "verkackeiern" würde ich erst mal mit gesundem Menschenverstand drüber nachdenlen, was denn wohl mit "Messplatzeinrichtung" gemeint sein könnte.
Eine Messeinrichtung muss ggf. in eine bestehende Rohrleitung eingebunden werden. Ein HKV muss ggf. am Heizkörper befestigt werden (bei mir mit einem kleinen Schweißpunkt). Es nützt nix, Meßeinrichtungen zu kaufen und die dann in die Küchenschublade zu legen ;-)
das wäre sicherlich eine Möglichkeit, aber erstmal zählt das was im Mietvertrag steht und dort wurde das ja schon mit aufgenommen beim Anschluß des Mietvertrages. Somit hat der Vermieter eindeutig die besseren Karten, wenn er hier Austauschen will.
Es dreht sich bei meinem Posting nicht darum, was im MV steht oder wer die besseren Karten hat, sondern darum, dass sich M und VM immer über eine Regelung einigen KÖNNEN.
Es dreht sich bei meinem Posting nicht darum, was im MV steht oder wer die besseren Karten hat, sondern darum, dass sich M und VM immer über eine Regelung einigen KÖNNEN.
Hi,
dann versteh ich aber die Frage hier nicht.
Zitat von Berny
Pompfe ist kein Schaf
Ja sorry, , meine Rechtschreibung lässt oft zu wünschen übrigen.
Kündigung ja oder nein?: Hallo alle,
Bin Vermieter einer ETW. Die Wohnung ist seit 10.2009 vermietet. Die Mieterin hat:
1. Die vereinbarte Kaution nie bezahlt
2. Die Nachzahlung für 2009 nicht...
Endrenovierung ja? oder nein?: Wie seht Ihr das? folgender Fall meines Bruders, bin ehrlich überfragt, im Mietvertrag steht drin,
der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen, diese sind regelmäßig...
befristet ja/nein?: Hi,
ich wollte nur kurz ein paar Erfahrungen einholen, welche Art von Mietverträgen - befristet oder unbefristet - sinnvoller sind. Meine Literatur gibt da nicht viel...
Abmahnung ja/ nein?: Hallo
in unseren mietvertägen steht drin:
§ 24
Müllbeseitigung
Werden Müllbehälter benutzt, sind die Mieter abwechselnd für das Hinausstellen und Hereinholen der...
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