Habe irgendwann mal gelesen, dass Schreibgebühren (Briefkosten) dem Mieter in Rechnung gestellt werden können. Wo finde ich das entsprechende Urteil?
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Habe irgendwann mal gelesen, dass Schreibgebühren (Briefkosten) dem Mieter in Rechnung gestellt werden können. Wo finde ich das entsprechende Urteil?
Hallo Schnorchel1812,
ist das so? Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.
Briefe/Rechnungen die ich bekomme (Versicherungen, Energieversorger, etc.) muss ich auch nicht extra bezahlen. Das wäre ja auch noch schöner
Vielleicht postet ja jemand das entsprechende Urteil. Es gibt bekanntlicher Weise nichts was es nicht gibt.
Gruß
ObiWan
Hi,
doch das gibt es, dass hier extra (Brief-)Kosten dem Empfänger in Rechnung gestellt werden, allerdings kenn ich das im Mietrecht auch nicht.
Zum Beispiel bei einigen Telefonanbieter ist das der Fall. Wenn du hier nicht Online bzw per Email deine Abrechnung haben willst, sondern das man dir das schriftlich zugeschickt, dann kostet das einen Aufpreis von 55 Cent bis 1 € mehr.
Das ist aber auch der einzige Fall wo mir das bekannt ist. Wie schon gesagt, im Mietrecht ist mir das auch eher unbekannt und finde ich eigentlich auch lächerlich.