Sondernutzungsrecht
Diskutiere Sondernutzungsrecht im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Ich habe für meine Dachterrasse ein Sondernutzungsrecht, das heißt das Dach ist weiterhin Gemeinschaftseigentum. Im Schadensfall haften die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ich als Gesamtschuldner. Die ...
- 21.02.2012 00:22 Sondernutzungsrecht #1
Sondernutzungsrecht
Ich habe für meine Dachterrasse ein Sondernutzungsrecht, das heißt das Dach ist weiterhin Gemeinschaftseigentum. Im Schadensfall haften die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ich als Gesamtschuldner. Die WEG möchte aus der Haftung heraus. Die Baugesellschaft hat die Sondernutzung erteilt ohne die WEG in Kenntnis zu setzen. Wie kann man die WEG aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen?
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Sondernutzungsrecht
- 21.02.2012 08:12 Sondernutzungsrecht #2So soll es doch eigentlich sein. Warum solltest du z.B. für die Dichtigkeit der Flachdachabdichtung allein haften?
Die Abdichtung (inkl. erforderlicher Auflast) und die darunter befindliche Wärmedämmung, Dampfsperre und auch die Deckenkonstruktion stellt die äußere Hülle des Gemeinschaftseigentumes dar.
Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn die Dachterrasse inkl. der Dämm- und Abdichtungsmaßnahmen erst aufgrund eines Umbaus deiner Wohnung entstanden sind - z.B. durch die Herstellung eines Dacheinschnittes in ein zuvor vorhandenes Schrägdach, in dem sich die Dachterrasse nun befindet.
War hier vor einer möglichen Verlegung von Plattenbelägen bereits eine Flachdachabdichtung mit Kiesschüttung o.ä. vorhanden, gibt es keinen Grund, die WEG aus der Pflicht zur Instandhaltung eben dieser Abichtung zu entlassen.
Kann ich verstehen (eine Dachsanierung kann recht teuer werden)! - Den einzelnen - also dich - würde das aber noch härter treffen als die Gemeinschaft.
Das wäre ja nur möglich, wenn die Dachterrasse nach Erstellung der Teilungserklärung und nach Verkauf von Wohnungen mit einer Teilungserklärung ohne das Sondernutzungsrecht entstanden wäre.
Hier solltest du uns die zeitlichen Abläufe etwas genauer aufzeigen.
Möglichst gar nicht, wenn dein Sondernutzungsrecht in einer rechtsgültigen Teilungserklärung hinterlegt ist.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
Sondernutzungsrecht
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