Energieausweis

Diskutiere Energieausweis im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Über Energieausweis gibt es leider unterschiedliche Auskünfte. Noch haben die Eigentümer die Wahlfreiheit zwischen Verbrauch- und Bedarfs- orientierten Ausweisen. Wann endet diese Wahlfreiheitsfrist ? Zählt ...


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  1. Energieausweis #1

    Energieausweis

    Über Energieausweis gibt es leider unterschiedliche Auskünfte.

    Noch haben die Eigentümer die Wahlfreiheit zwischen Verbrauch- und Bedarfs-
    orientierten Ausweisen.
    Wann endet diese Wahlfreiheitsfrist ?

    Zählt nur das Baujahr, und wird die Grundsanierungsjahr nicht berücksichtigt ?

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  2. Energieausweis #2
    Für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Verordnung - der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest - und dem 30. September 2008 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude.
    Schon vor dem Inkrafttreten können Energieausweise ausgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der EnEV in der Fassung des Beschlusses der Bundesregierung vom 25. April 2007 entsprechen.
    Energieausweise für Bestandsgebäude, auch solche, die nach den Übergangsregeln der Energieeinsparverordnung ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
    Quelle:Energieausweis - Info des BM

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