Heizkostenzähler defekt!!!

Diskutiere Heizkostenzähler defekt!!! im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hi, ich habe vor 3 Monaten eine Eigentumswohnung gekauft. Bei der Moderniesierung haben wir 2 Heizungen entfernt da diese eh nicht genutzt wurden und nur ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 12 von 12




  1. Heizkostenzähler defekt!!! #1

    Heizkostenzähler defekt!!!

    Hi,

    ich habe vor 3 Monaten eine Eigentumswohnung gekauft.
    Bei der Moderniesierung haben wir 2 Heizungen entfernt da diese eh nicht genutzt wurden und nur Platz kosteten. 1 Musste wegen Fliesenarbeiten abmontiert werden ..

    Nun bei der Montage der einen Heizung haben wir festgestellt dass wohl der Zähler leer ist.

    Nachdem wir uns die anderen 2 angeschaut haben und bereits gerochen haben ist wohl die Flüssigkeit die sich dort befindet ausgelaufen (Quecksilber nehm ich an).

    Nun in 3 Wochen kommen die Kumpels von ISTA zum ablesen.

    Was soll ich nun tun?
    Muß ich die Dinger jetzt bezahlen?
    Was wird mir da angerechnet an Heizkosten?

    HILFE!!!!!!!!!!

    Gruß gregor

    •   



       

  2. Heizkostenzähler defekt!!! #2
    Das ist nix aussergewöhnliches. Die Kosten werden einfach geschätzt (anhand von der Gradtagstabelle) Am Ende sollte es dann wieder stimmen

  3. Heizkostenzähler defekt!!! #3
    Also wird da nix mit komplettes Teil bezahlen oder so?

  4. Heizkostenzähler defekt!!! #4
    Wenn jeder klempner das bezahlen müßte, gebe es diesen Berufsstand nicht mehr

    Noi... nix mit bezahlen... besser im Vorfeld den Vermieter darauf hinweisen. Dann weiß der Bescheid und der Ableser montiert gleich ein neues...

  5. Heizkostenzähler defekt!!! #5

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    Original von Gregor78


    Nachdem wir uns die anderen 2 angeschaut haben und bereits gerochen haben ist wohl die Flüssigkeit die sich dort befindet ausgelaufen (Quecksilber nehm ich an).


    Gruß gregor
    ....WENN es Quecksilber sein sollte, befindest du du dich in einer akuten Gesundheitsgefahr,,,,,das Zeug ist hochgiftig, aber ich glaub nicht, dass es das ist.....

  6. Heizkostenzähler defekt!!! #6

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    WEG-Wohnungseigentümer hat 2 "Heizungen" entfernt
    => Das darf ein WEG-Wohnungseigentümer NICHT!
    Folge:
    Voller Schadenersatz an die WEG-Eigentümergemeinschaft:
    Wieder-Montage der ursprünglichen Plattenheizkörper oder Beschaffung gleichwertiger und deren Montage.
    Anbringung neuer Heizkostenverteiler
    Ersatz aller Kosten, die durch das illegale Vorgehen entstanden sind.
    Bei dem Vorsatz wird die Ablese- Abrechungsfirma, die Heizungsfirma und der WEG-Verwalter hoffentlich ordentlich zulangen!
    Voller Schadenersatz an Vermieter, wenn Mieter wegen der Schätzung kürzen.
    Heizungsfirma muss sofort kommen und aufbereitetes Heizwasser nachfüllen, gesamten Heizungssystem entlüften. Gegebenenfalls muss die Konzentration von Heizwasserzusätzen gemessen und nachgefüllt werden.
    Als WEG-Verwalter würde ich diesem selbsherrlichen WEG-Miteigentümer eine kostenpflichtige Abmahnung verpassen.

    Was soll ich nun tun?
    Sofortiges dehmütiges "Beichten" beim WEG-Verwalter!

    Muß ich die Dinger jetzt bezahlen?
    Selbstvertändlich - und nicht nur "die Dinger"!

    Was wird mir da angerechnet an Heizkosten?
    Qualifizierte Schätzung

  7. Heizkostenzähler defekt!!! #7

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    Original von Vermieterheini1
    WEG-Wohnungseigentümer hat 2 "Heizungen" entfernt
    => Das darf ein WEG-Wohnungseigentümer NICHT!
    Folge:
    Voller Schadenersatz an die WEG-Eigentümergemeinschaft:
    Wieder-Montage der ursprünglichen Plattenheizkörper oder Beschaffung gleichwertiger und deren Montage.
    Anbringung neuer Heizkostenverteiler
    Ersatz aller Kosten, die durch das illegale Vorgehen entstanden sind.
    Bei dem Vorsatz wird die Ablese- Abrechungsfirma, die Heizungsfirma und der WEG-Verwalter hoffentlich ordentlich zulangen!
    Voller Schadenersatz an Vermieter, wenn Mieter wegen der Schätzung kürzen.
    Heizungsfirma muss sofort kommen und aufbereitetes Heizwasser nachfüllen, gesamten Heizungssystem entlüften. Gegebenenfalls muss die Konzentration von Heizwasserzusätzen gemessen und nachgefüllt werden.
    Als WEG-Verwalter würde ich diesem selbsherrlichen WEG-Miteigentümer eine kostenpflichtige Abmahnung verpassen.

    Was soll ich nun tun?
    Sofortiges dehmütiges "Beichten" beim WEG-Verwalter!

    Muß ich die Dinger jetzt bezahlen?
    Selbstvertändlich - und nicht nur "die Dinger"!

    Was wird mir da angerechnet an Heizkosten?
    Qualifizierte Schätzung

    Nu mal langsam mit die Pferdchen!

    Als Wohnungseigentümer hat er 2 nicht mehr benutzte Heizkörper entfernt. Das kann er m. E. machen, weil die Heizkörper zum Sondereigentum gehören dürften, wie die Türen, die kann er auch abmontieren und damit Würstchen braten, wenn er will, warum auch nicht! (Bis auf die Wohnungseingangstür, die wird gebraucht, weil sie den "Gesamteindruck" des Treppenhauses beeinträchtigen tut, wenn sie fehlt).

    Wenn die Heizröhrchen kaputt sind wird eben der Verbrauch geschätzt, das ist alles...... .
    Zwecks genauer Heizkostenrechnungserstellung würde ich aber den Hausverwalter informieren.....

  8. Heizkostenzähler defekt!!! #8

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    Hallo Thomas123,

    meines Wissens gehört immer die gesamte Heizungsanlage, also inclusive ALLER Plattenheizkörper und Heizkostenverteiler zum Gemeinschaftseigentum.
    D. h. die Plattenheizkörper gehören zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sich diese räumlich im Sondereigentum befinden.
    Im Gegensatz dazu ist das Streichen der Plattenheizkörper in der Eigentumswohnung wiederum Pflicht des Wohnungseigentümers.

  9. Heizkostenzähler defekt!!! #9

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    Original von Vermieterheini1
    Hallo Thomas123,

    meines Wissens gehört immer die gesamte Heizungsanlage, also inclusive ALLER Plattenheizkörper und Heizkostenverteiler zum Gemeinschaftseigentum.
    D. h. die Plattenheizkörper gehören zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sich diese räumlich im Sondereigentum befinden.
    Im Gegensatz dazu ist das Streichen der Plattenheizkörper in der Eigentumswohnung wiederum Pflicht des Wohnungseigentümers.
    Tia, nix genaues weiß man nicht..........

    kann auch nur der rauskriegen, den's betrifft und der müßte in die Teilungserklärung reingucken ..... aber ich glaub nicht, dass die Heizkörper Gemeinschaftseigentum sind.........aber wie eingangs gesagt.......

  10. Heizkostenzähler defekt!!! #10

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    Hallo Thomas123,

    wenn die Plattenheizkörper in der Eigentumswohnung Sondereingentum wären, dann könnte der Wohnungseigentümer diese nach Belieben abbauen, versetzen oder andere anschließen.

    Wenn das so wäre, dann könnte man ganz trickreich die Plattenheizkörper mit den Heizkostenverteilern kurz nach dem Eichtausch bzw. der Ablesung ausbauen, zwischenzeitlich andere einbauen und rechtzeitig vor dem nächsten Eichtausch bzw. der Ablesung die ursprünglichen Plattenheizkörper mit den Heizkostenverteilern wieder einbauen.

  11. Heizkostenzähler defekt!!! #11

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    1. Was für Schaden soll denn dadurch entstanden sein?
    Es sind 2 Heizkörper weggekommen die nicht mehr angebracht werden aber noch da sind für alle Fälle!
    2.Soll ich Ersatz an mich selber zahlen??? Da ich ja auch zur der WEG-Eigentümergemeinschaft zähle?
    3. Warum müssen/sollen die Heizkörper wieder montiert werden?Wem interessiert es ob ich Heizung habe oder nicht?
    4.Was für Kosten sollen denn durch das SOOOOO illegale Vorgehen entstanden sein?
    5. Heizungen werden durch unseren ebenfalls im Haus wohnenden Hausmeister entlüftet (kann ja auch jeder nichtidiot selber) und neu aufgefüllt, für denich als Eigentümer ja auch monatlich zahle!
    6. Solche Komentare kann man nur vom Vermieter erwarten der seinen Mietern die Kohle aus der Tasche ziehen will!!

    7. Wer will mir beweisen dass die Heizkostenverteiler nicht bereits defekt waren???

    Original von Vermieterheini1
    WEG-Wohnungseigentümer hat 2 "Heizungen" entfernt
    => Das darf ein WEG-Wohnungseigentümer NICHT!
    Folge:
    Voller Schadenersatz an die WEG-Eigentümergemeinschaft:
    Wieder-Montage der ursprünglichen Plattenheizkörper oder Beschaffung gleichwertiger und deren Montage.
    Anbringung neuer Heizkostenverteiler
    Ersatz aller Kosten, die durch das illegale Vorgehen entstanden sind.
    Bei dem Vorsatz wird die Ablese- Abrechungsfirma, die Heizungsfirma und der WEG-Verwalter hoffentlich ordentlich zulangen!
    Voller Schadenersatz an Vermieter, wenn Mieter wegen der Schätzung kürzen.
    Heizungsfirma muss sofort kommen und aufbereitetes Heizwasser nachfüllen, gesamten Heizungssystem entlüften. Gegebenenfalls muss die Konzentration von Heizwasserzusätzen gemessen und nachgefüllt werden.
    Als WEG-Verwalter würde ich diesem selbsherrlichen WEG-Miteigentümer eine kostenpflichtige Abmahnung verpassen.

    Was soll ich nun tun?
    Sofortiges dehmütiges "Beichten" beim WEG-Verwalter!

    Muß ich die Dinger jetzt bezahlen?
    Selbstvertändlich - und nicht nur "die Dinger"!

    Was wird mir da angerechnet an Heizkosten?
    Qualifizierte Schätzung

  12. Heizkostenzähler defekt!!! #12

    RE: Heizkostenzähler defekt!!!

    Original von Vermieterheini1
    1. ......die Plattenheizkörper ...... könnte der Wohnungseigentümer ..... nach Belieben abbauen, versetzen oder andere anschließen.

    2. Wenn das so wäre, dann könnte man ganz trickreich die Plattenheizkörper mit den Heizkostenverteilern kurz nach dem Eichtausch bzw. der Ablesung ausbauen, zwischenzeitlich andere einbauen und rechtzeitig vor dem nächsten Eichtausch bzw. der Ablesung die ursprünglichen Plattenheizkörper mit den Heizkostenverteilern wieder einbauen.
    Zu 1. Ja! Wenn er das jedesmal der Hausverwaltung und dem Heizkostenableserfritzen meldet......(und für die Änderungen zahlt), warum nicht?
    (Jetzt habe ich mit deinem Beitrag das gemacht, was schon Bismarck mit der "Emser Depesche" gemacht hat und was dann zum Krieg Frankreich/Deutschland 1870/71 führte.....war übrigens der letzte, den Deutschland gewonnen hat.....) :zwinker

    Zu 2. das wäre dann Betrug..... außerem würden das die anderen Hausbewohner sicher mitkriegen......(und "dämliche" Fragen stellen:zwinker)

    Im Übrigen: Wir unterhalten uns über Dinge, die wir nicht kennen.....denn ausschlagebend ist die spezielle Teilungserklärung........

    •   



       


Heizkostenzähler defekt!!!


Ähnliche Themen zu Heizkostenzähler defekt!!!


  1. Tür defekt: hallo, ich bin neu hier und habe jetzt meine erste Wohnung. Seit drei Monaten wohne ich in einer Mietwohnung. Problem: Die Wohnungstürtür wurde vom Vermieter mal...



  2. Heizkostenzähler defekt: Hallo, Ich bin Mieter und wir haben an unseren Heizungen einen Zähler von Kalo (Kalorimeta 1.1), nun habe ich neulich enddeckt das bei einem Zähler unten so ein graues...



  3. Heizkostenzähler nicht abgelesen: Hallo erstmal, also es geht darum, meine Freundin ist im Jahr 2005 in ihre jetzige wohnung gezogen und hat im Dezember ihre Betriebkostenabrechnung für 2005 bekommen. Da...



  4. Heizkostenzähler defekt - Kostenminderung?: Hallo! Folgendes Problem: Ich bin im Januar 2006 in meine jetzige Wohnung gezogen. Bereits zu Übergabe stellte ich fest, dass der Heizkostenzähler im Wohnraum (50% der...



  5. Streit über Heizkostenzähler: Hallo, ich besitze eine ETW in einem 3-Parteien-Haus die ich vermieten möchte. Im Haus sind bisher keine Heizkostenzähler eingebaut, abgerechnet wird bisher über Personen...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

ista zähler defekt

Heizkostenverteiler Defekt

heizkostenverteiler gemeinschaftseigentum

heizkostenzähler defekt

kalorimeta betrug

heizkostenverteiler kaputt

Heizkostenverteiler sondereigentum

außerordentlicher kündigungsgrund kalorimeta heizkostenverteiler

heizkostenzähler

kalorimeta quecksilber
kalorimeta abbauen
WEG Heizkostenabrechnung defekter
heizkostenzähler abmontieren
ista röhrchen kaputt
defekter heizkostenzähler
ista heizkostenverteiler defekt
heizzähler abbauen
heizkostenzähler defekt vermieter
heizkostezähler
heizröhrchen
heizkostenablesegeräte Gemeinschaftseigentum oder sondereigentum
defekter heizkostenverteiler
heizkostenzähler abbauen
heizkostenverteiler defekt ista
ista Zähler kaputt