Und gleich noch eine Frage,
wir wollen evtl. noch eine ETW kaufen (das Haus ist nach 1980 gebaut)um diese zu vermieten.
Künftig braucht man dann ja diesen Energieausweis, deshalb meine Fragen:
1. Müßen wir als Eigentümer diesen Beatragen, oder ist dies Aufgabe der Verwaltung?
2. Wenn die Verwaltung diesen bentragen muß, muß sie den Ausweis dann für alle Wohnungen, also auch für die die von Eigentümern bewohnt werden oder schon lange vermietet sind, beantragen?
3. Darf der Verwalter in diesem Fall dafür eine extra Bearbeitungsgebühr verlangen (die Tätigkeit war ja nicht Bestandteil des Vertrages als dieser vor vielen Jahren geschlossen wurde)? Ich meine eine Gebühr für den Verwalter, dass die Kosten des Ausweises getragen werden müßen ist klar.
4. Wenn nur wir diesen Energiepass (bei Beantragung durch Verwalter)benötigen werden wohl auch nur wir die Kosten hierfür zu tragen haben, oder?
Gruß
Volker

