Eigentumswohnung gewerblich nutzen??
Diskutiere Eigentumswohnung gewerblich nutzen?? im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich möchte ein Zimmer meiner Eigentumswohnung als Kosmetik- und Heilpraktikerpraxis nutzen. Die Wohnung liegt im ersten Stock. Termine wollte ich nach tel. Absprache vergeben. ...
- 10.08.2009 21:57 Eigentumswohnung gewerblich nutzen?? #1
Eigentumswohnung gewerblich nutzen??
Hallo,
ich möchte ein Zimmer meiner Eigentumswohnung als Kosmetik- und Heilpraktikerpraxis nutzen. Die Wohnung liegt im ersten Stock. Termine wollte ich nach tel. Absprache vergeben. Dazu wollte ich ein Schild außen am Haus anbringen mit Arbeitszeit, Tel. Nr. etc. Da ich das ganze auch nur halbtags machen würde, wären die anderen Mieter und Eigentümer überhaupt nicht gestört. Ich weiß von anderen, die dies ebenfalls so praktizieren, dass es überhaupt keine Probleme und Störungen gibt. Nun habe ich die Verwaltung darauf angesprochen. Die meinten, ich solle mich unterstehen :motzki ein Schild anzubringen und mein Vorhaben ohne Erlaubnis der Eigentümerversammlung zu starten. Nun ist unsere EG ziemlich zerstritten und ich befürchte andere Eigentümer werden aus reiner Bosheit dagegen stimmen. Frage: kann mir die EGV das tatsächlich verbieten und welche Chancen habe ich. Lt meinen Info´s kann man mir das nicht verbieten. Was meint Ihr dazu???
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Eigentumswohnung gewerblich nutzen??
- 10.08.2009 22:34 Eigentumswohnung gewerblich nutzen?? #2
Lies mal das WEG
Dort ist geregelt, was du mit deinem Sondereigentum machen kannst. Nämlich prinzipiell alles, ausser es ist in der WEG Gemeinschaft eine Beschränkung beschlossen.
Gegen die Beschränkung steht dir das Klagerecht zu.
Das Anbringen eines Schildes am Gesamteigentum (Gebäudehülle) wird sicherlich eine Beschlussmehrheit benötigen.
Wenn du das Minderheitenquorum (25+1) zusammenbekommst kannst du eine Hauptversammlung einberufen über den Verwalter und einen Antrag einreichen.
Der Hinweis, dass andere etwas machen, schützt weder vor eigenem Erkenntnisgewinn im folgenden Prozess oder hat rechtlich sonstige Bedeutung.
Bevor du eine gewerbliche Tätigkeit an irgend einer Stelle aufnimmst, musst du zunächst einmal prüfen, ob sich die Immobilie, in der deine ETW ist, in einem reinen Wohngebiet oder in einem ausgewiesenem Mischgebiet liegt.
Im Falle eines reinen Wohngebietes wird jede gewerbliche Tätigkeit spätestens durch Anzeige zu versagen sein.
- 11.08.2009 16:18 Eigentumswohnung gewerblich nutzen?? #3
RE: Eigentumswohnung gewerblich nutzen??
Was sagt denn die Teilungserklärung dazu?
Bei uns steht z.B. drin, dass eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
- 11.08.2009 21:56 Eigentumswohnung gewerblich nutzen?? #4
Hallo,
Vielen Dank für eure Antworten!
In der Teilungserklärung steht diesbezüglich gar nichts drinn und die Wohnung ist in einem Mischgebiet.
Gruß
Emily
- 12.08.2009 08:34 Eigentumswohnung gewerblich nutzen?? #5Dass in der Teilungserklärung nichts über die Nutzung steht, halte ich für ein Gerücht.Original von Emily33
Hallo,
Vielen Dank für eure Antworten!
In der Teilungserklärung steht diesbezüglich gar nichts drinn und die Wohnung ist in einem Mischgebiet.
Gruß
Emily
Man wird davon ausgehen können, dass das Sondereigentum als Wohnung bezeichnet ist. Damit ist eine bestimmte Nutzung vereinbart.
Nun wird man im Einzelfall eine gewerbliche Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sicher nicht generell als unzulässig ansehen könnnen. Der Betrieb eines Gewerbes, das mit Kundenverkehr verbunden ist, wird m.E. allerdings die zulässige Grenze überschreiten.
Eigentumswohnung gewerblich nutzen??
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