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Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten

Diskutiere Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Folgender Sachverhalt: ETG beschliesst die Umrüstung einer analogen SAT-Anlage auf Digital. Dies tat sie einstimmig, obwohl ein ET nicht per Vollmacht vertreten war. Ein ET ...

  1. Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten #1

    Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten

    Folgender Sachverhalt:

    ETG beschliesst die Umrüstung einer analogen SAT-Anlage auf Digital.

    Dies tat sie einstimmig, obwohl ein ET nicht per Vollmacht vertreten war.

    Ein ET ( der der nicht vertreten war) muss den Zugang über seine Einheit zum Gemeinschaftseigentum im Dach gewähren.

    Frage: muss er das? ist der Beschluss überhaupt gültig?

    Danke

  2.   

    Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten


  3. Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten #2

    RE: Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten

    Original von abwo
    ETG beschliesst die Umrüstung einer analogen SAT-Anlage auf Digital.
    Es handelt sich dabei vermutlich um eine Modernisierung, die nach § 22 Abs. 2 WEG mit doppelter qualifizierter Mehrheit (mehr als 3/4 der Eigentümer und mehr als 50% der MEA) beschlossen werden kann.
    Sollte Instandsetzungsbedarf bestehen, wäre es eine modenisierende Instandsetzung, für die eine einfache Mehrheit ausreicht.


    Original von abwo
    Dies tat sie einstimmig, obwohl ein ET nicht per Vollmacht vertreten war.
    Einstimmig bedeutet, dass alle in der Versammlung anwesenden Eigentümer zugestimmt haben. Das könnte u.U. auch ein einziger Eigentümer sein.

    Original von abwo
    Ein ET ( der der nicht vertreten war) muss den Zugang über seine Einheit zum Gemeinschaftseigentum im Dach gewähren.

    Frage: muss er das?
    Dazu ist er nach § 14 Nr. 4 WEG verpflichtet.


    Original von abwo
    ist der Beschluss überhaupt gültig?
    Ein Beschluss, der nicht nichtig ist, ist nach § 23 Abs. 4 Satz 2 gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist.
    Beschlusskompetenz ist gegeben und man wird unterstellen können, dass es keine unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften gibt, die dem Beschluss entgegen stehen. Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 kann die Modernisierung auch durch eine Vereinbarugn nicht ausgeschlossen werden. Nichtigkeit wird also ausscheiden. Damit ist der Beschluss selbst dann gültig, wenn er trotz möglicherweise nicht ausreichender Mehrheit verkündet wurde. Wer die Umrüstung verhindern will, müsste den Beschluss also fristgerecht anfechten.

  4. Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten #3

    RE: Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten

    Original von RMHV
    Original von abwo
    ETG beschliesst die Umrüstung einer analogen SAT-Anlage auf Digital.
    Es handelt sich dabei vermutlich um eine Modernisierung, die nach § 22 Abs. 2 WEG mit doppelter qualifizierter Mehrheit (mehr als 3/4 der Eigentümer und mehr als 50% der MEA) beschlossen werden kann.
    Sollte Instandsetzungsbedarf bestehen, wäre es eine modenisierende Instandsetzung, für die eine einfache Mehrheit ausreicht.


    Original von abwo
    Dies tat sie einstimmig, obwohl ein ET nicht per Vollmacht vertreten war.
    Einstimmig bedeutet, dass alle in der Versammlung anwesenden Eigentümer zugestimmt haben. Das könnte u.U. auch ein einziger Eigentümer sein.

    Original von abwo
    Ein ET ( der der nicht vertreten war) muss den Zugang über seine Einheit zum Gemeinschaftseigentum im Dach gewähren.

    Frage: muss er das?
    Dazu ist er nach § 14 Nr. 4 WEG verpflichtet.


    Original von abwo
    ist der Beschluss überhaupt gültig?
    Ein Beschluss, der nicht nichtig ist, ist nach § 23 Abs. 4 Satz 2 gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist.
    Beschlusskompetenz ist gegeben und man wird unterstellen können, dass es keine unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften gibt, die dem Beschluss entgegen stehen. Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 kann die Modernisierung auch durch eine Vereinbarugn nicht ausgeschlossen werden. Nichtigkeit wird also ausscheiden. Damit ist der Beschluss selbst dann gültig, wenn er trotz möglicherweise nicht ausreichender Mehrheit verkündet wurde. Wer die Umrüstung verhindern will, müsste den Beschluss also fristgerecht anfechten.
    Es geht ja hier um die Umrüstung der vorhandenen SAT-Anlage, nicht um eine Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Anlage.

    Die Verlegung der Kabel soll über den Speicher des ET durch den Lüftungsschacht erfolgen!


Zugang zum Sondereigentum wg. Arbeiten

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