Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer

Diskutiere Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer im WEG - Ankündigungen! Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich bin neu und freue mich, meine Frage neutralen Betrachtern stellen zu können: Es handelt sich um eine kleine Eigentumsanlage, in der jeder Eigentümer ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 12 von 12




  1. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #1

    Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer

    Hallo, ich bin neu und freue mich, meine Frage neutralen Betrachtern stellen zu können: Es handelt sich um eine kleine Eigentumsanlage, in der jeder Eigentümer macht was er will. Sehr störend ist es, wenn Bilder im Hausflur aufgehängt werden und damit die "Kunst" den Mitbewohnern aufgedrückt wird. Die Bilder hängen seit mehr als 10 Jahren. Nun wurde der Flur renoviert, es stellte sich heraus, dass die drei vorhandenen Bilder mit je 2 Nägeln befestigt waren. Die Nägel wurden vom Maler entfernt und die Löcher zugespachtelt. Der Miteigentümer hatte jedoch nichts Eiligeres zu tun, als die Bilder wieder aufzuhängen. Auf Vorhalt erklärte er, es wäre dieses Mal nur ein Nagel je Bild eingeschlagen worden.
    Ist es zulässig, daß ein Miteigentümer willkürlich auf diese Art erst einmal das Kunstempfinden der Miteigentümer empfindlich stört und dann noch die frisch gestrichene Wand wieder durch das Einschlagen von Nägeln beschädigt? Muß hierzu wirklich eine Eigentümerversammlung einberufen werden, die darüber beschließt, ob das Verhalten rechtens ist? Dazu ist anzumerken, daß die größte Zahl der Mitbewohner keinen Widerspruch gegen den dominanten
    Kunstfreund wagt bzw. immer den Weg des geringsten Widerstandes geht. Bevor ich mich ernsthaft streite, wollte ich mich bei völlig Unmparteiischen rückversichern und freue mich deshalb sehr, daß ich diese Forum gefunden habe.
    Vielen Dank: Oehmchen die Neue

    •   



       

  2. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #2
    Wie schön für Dich, dass Du offensichtlich keine anderen Probleme hast.

  3. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #3
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Wie schön für Dich, dass Du offensichtlich keine anderen Probleme hast.
    Sich über einen Nagel in der Wand große Gedanken zu machen, ist für sich alleine genommen zweifellos schlicht und einfach lächerlich.
    Grundsätzlich geht es aber keineswegs um ein untergeordnetes Ereignis, wenn sich ein Wohnungseigentümer am Gemeinschaftseigentum vergreift. Über die Gestaltung des Gemeinschaftseigentums entscheiden die Wohnungseigentümer nun mal gemeinsam.
    Was kommt denn als nächstes? Ein kleiner Schuhschrank im Treppenhaus? Weil genügend Platz dafür ist anschließen noch ein großer Schrank? Wo hört es auf?

  4. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #4
    Unregistriert

    Miteigentümer

    Nein man darf nicht einfach Nägel in das gemeinsame Eigentum einschlagen.
    Ich würde aber sagen, was sich der eine erlaubt, das erlauben sich dann immer mehr.

  5. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #5
    Hallo Zusammen.

    Zunächst einmal ist es unerheblich, wie "groß" der Umfang des Eingriffes in das Gemeinschaftseigentum ist. Selbstverständlich sind die Wände im Treppenhaus Gemeinschaftseigentum, in sofern obliegt es der Gemeinschaft zu entscheiden, ob hier Bilder aufgehangen werden sollen oder dürfen. Dies hat ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht zu entscheiden.

    Leider vergessen allzu viele Eigentümer allzu oft, dass Sie Mitglied in einer Gemeinschaft sind, in der man eben nicht gemein etwas schafft, sondern nur gemeinsam. Das gilt insbesondere für die Entscheidungskompetenzen.

    Wenn also ein Eigentümer eigenmächtig Bilder im Treppenhaus aufhängt, so hat der einzelne Eigentümer hier einen Beseitigungsanspruch. Diesen kann er im Wege der Beschlussfassung durchsetzen, aber auch ganz eigenmächtig bei Gericht.

  6. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #6
    Offenbar wird der Ausgangsbeitrag nicht gelesen oder nicht richtig zur Kenntnis genommen.

    Da hängen seit Jahren Bilder im Treppenhaus, ganz offensichtlich mit Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer. Dann wird das Treppenhaus renoviert, der Maler entfernt die Nägel. Anschließend werden die Bilder durch einen Eigentümer wieder aufgehängt, wobei man von zwei Nägeln pro Bild auf einen Nagel pro Bild umstellt.

    Ich frage mich, wer hier ein Problem hat?!

    Christian Martens

  7. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #7
    Das Thema ist schon richtig gelesen, aber es spielt doch überhaupt keine Rolle, wie lange die Bilder vor dem Anstrich hingen. Bekkantlich gibt es hier kein Gewohnheitsrecht.

    Wenn eine Gemeinschaft den Treppenhausanstrich beschließt und ausführen läßt, so ist doch damit auch ein neuer Zustand hergestellt. Da kann und darf nicht ein einzelner Eigentümer eigenmächtig (wieder) seine Bilder aufhängen.

  8. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #8
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    ... ganz offensichtlich mit Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer.
    Dafür gibt der Sachverhalt nichts her.

    Vielmehr spricht die Aussage "jeder Eigentümer macht was er will" eher dafür, dass es keine mehrheitliche Zustimmung gab, sondern bestenfalls nicht gegen die Störung durch einen einzelnen Eigentümer vorgegangen wurde.



    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Dann wird das Treppenhaus renoviert, der Maler entfernt die Nägel. Anschließend werden die Bilder durch einen Eigentümer wieder aufgehängt, wobei man von zwei Nägeln pro Bild auf einen Nagel pro Bild umstellt.
    Wenn es keinen Beschluss über die Gestaltung gab, wird das Verhalten des Eigentümers auch nach jahrelanger Duldung nicht rechtmäßig. Ein einzelner Eigentümer hat nun mal auch dann nicht eigenmächtig Bilder aufzuhängen, wenn er das vorher schon mal eigenmächtig getan hatte. Es geht dabei letztlich nicht um einen Nagel in der Wand, sondern um das gemeinschaftswidrige Verhalten des Eigentümers.

    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    .
    Ich frage mich, wer hier ein Problem hat?!
    Ich sehe es durchaus als Problem an, wenn einzelne Eigentümer nicht bereit sind, die Regeln der Gemeinschaft einzuhalten.

  9. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #9
    Zitat Zitat von oehmchen Beitrag anzeigen
    Die Bilder hängen seit mehr als 10 Jahren.
    Welche WEG würde sich gegen den Willen der Mehrheit über 10 Jahre lang solche Eigenmächtigkeit antun lassen?
    Ich gehe also davon aus, daß man dieses Verhalten als Zustimmung werten kann.

    Dazu ist anzumerken, daß die größte Zahl der Mitbewohner keinen Widerspruch gegen den dominanten
    Kunstfreund wagt bzw. immer den Weg des geringsten Widerstandes geht.
    Wenn man aus diesen Zeilen die Wertung von oehmchen streicht, steht dort, daß die Mehrheit der WEG die Bilder zumindest toleriert.

    Ich sehe hier eher einen einzelnen Eigentümer (oehmchen), der sich mit juristischen Kniffen gegen die Mehrheitsmeinung durchsetzen will, wiel ihm diese nicht gefällt.

    Ansonsten und grundsätzlich sind wir uns über unerlaubte Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum völlig einig.

    Christian Martens

  10. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #10

    Bilder aufhängen

    Auch wenn die Eigentümergemeinschaft das aufhängen einzelner Bilder erlauft hat, dennoch dürfen nicht einfach durch den Mieter, weitere Bilder aufgehängt werden. In dem Gemeinschaftsteigentum wie u.a.Treppenhaus, da muss vorab die Eigentümergergemeischaft befragt werden, ob ein bestimmtes Bild aufgehängt werden darf, oder nicht.

    Es muss zuvor abgestimmt werden. Es sei denn, dass die Eigentümergemeinschaft festgelegt hat, dass jeder aufhängen darf was er möchte. Ja dann kann jeder aufhängen und Nägel einschlagen wie ihm beliebt.

    Grundsätzlich ist es so, dass bei der Veränderung der Gemeinschaftsräume, zuvor die Eigentümergemeinschaft zustimmen muß.
    Einfach und ungefragt Nägel einschlagen darf nicht sein, denn dies wäre ja wohl Sachbeschädigung.

  11. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #11
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Wie schön für Dich, dass Du offensichtlich keine anderen Probleme hast.
    ich weiß nicht was dies für eine Antwort ist, auf eine gute Frage.

    Immomaster, danke für Ihre guten Antworten. Ich habe nun schon wieder etwas gelernt, das ich als Vermieterin wissen muß.

  12. Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer #12
    Vielen Dank.

    Gerne immer wieder. :-)

    •   



       


Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer


Ähnliche Themen zu Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer


  1. Umfang Schadensregulierung Risse durch Baumassnahme Miteigentümer: Ein Miteigentümer hat in seinem Sondereigentum umfangreiche (genehmigte) Baumassnahmen vorgenommen. Dadurch sind in meinem SE Risse an Wänden und Decke enstanden. Sie sollen...



  2. Treppenhaus Beschädigung während Renovierung: Hallo und einen schönen guten Abend! Ich weiß nicht, ob ich hier in diesem Treat richtig bin, aber das Kernproblem betrifft dieses Topic hier! Ich habe ein Problem und...



  3. Frage zu Beschädigung am Gemeinschaftseigentum: Hallo, ich bin Vermieter einer kleinen Wohnung, und habe folgendes Problem.Die Mieterin hatte ein kleinen Brand in der Wohnung, bzw. ihre Jeanshose fing feuer und sie schmiß...



  4. Streß mit dem Miteigentümer: Hallo! Ich bin Besitzerin von zwei Eigentumswohnungen in einem Haus mit vier Wohneinheiten. Die andern beiden Wohnungen gehören einem anderen Besitzer, d.h. ich habe ein...



  5. Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet?: Hallo, der Mieter einer Eigentumswohnung (insgesamt 6 Wohneinheiten) hat im Hausflur eine Wandleuchte beschädigt. Nun meine Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen?...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

beschädigung gemeinschaftseigentum

Beschädigung von Gemeinschaftseigentum

gemeinschaftseigentum treppenhaus bilder

gemeinschaftseigentum beschädigt
beschädigung von gemeinschaftseigentum durch miteigentümer
eigentümer beschädigt gemeinschaftseigentum
gemeinschaftseigentum hausflur
schuhschrank im treppenhaus
mieter beschädigt gemeinschaftseigentum
bilder im gemeinschaftseigentum
bilder im treppenhaus aufhängen
Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Miteigentümer
decke gemeinschaftseigentum
schäden am gemeinschaftseigentum weg
sachbeschädigung gemeinschaftseigentum
weg-beschädigung-gemeinschaftseigentum
Schädigung des Gemeinschaftseigentums durch Voreigentümer
weg treppenhaus bilder
Beschädigung des gemeinschaftseigentums
treppenhaus gemeinschaftseigentum
sachbeschädigung an gemeinschaftseigentum
schaden am gemeinschaftseigentum durch eigentümer
weg treppenhausnutzung
hausflur als mieter bilder aufhängen
Miteigentümer macht was er will