Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß

Diskutiere Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß im WEG - Ankündigungen! Forum im Bereich Wohnungseigentum; In Rheinland Pfalz gilt gemäß Landesbauordnung eine Nachrüstpflicht von Rauchwarnmeldern (RWM) für Wohnungen im Bestand ab 30.06.2012. Da dies Ländersache ist wird dies Bundeslandweise unterschiedlich ...


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  1. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #1

    Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß

    In Rheinland Pfalz gilt gemäß Landesbauordnung eine Nachrüstpflicht von Rauchwarnmeldern (RWM) für Wohnungen im Bestand ab 30.06.2012. Da dies Ländersache ist wird dies Bundeslandweise unterschiedlich vorgeschrieben.
    Grund der RWM ist Schutz der Gesundheit der Bewohner und nicht Schutz des Gebäudes.
    Die RWM sind aber notwendige Ausstattung einer Wohnung.
    Fragen:
    Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Beschlußkompetenz über die Anschaffung und Funktionsprüfung von RWM?
    Ist ein Beschluß solcher der WEG nichtig?
    Muss jesder Sondereigentümer selbst für die Durchführung der Verordnung in seiner Wohnung sorgen?

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  2. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #2
    Soviel ich weiß, muss jeder Eigentümer selbst für die Durchführung sorgen, solange keine andere Lösung von der WEG angegangen wird.

  3. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #3
    Normalerweise wird dafür ein Dienstleister von der WEG beauftragt. Die Messdienste, die eh wegen der Ablesung jedes Jahr in die Wohnung müssen, übernehmen auch die Wartung.

    Natürlich kann man sich auch RWM auf dem Baumarkt holen und selber fachgerecht warten. Die Teile sind zwar deutlich billiger und haben auch ein CE Zeichen, sind aber oft nicht zertifiziert. Außerdem muss man dann jedes Jahr die Batterie wechseln.

    Wenn man die Dinger nicht wartet verschmutzt die Rauchkammer und nach 2-3 Jahren bieten sie dann auch keinen ausreichenden Schutz mehr. Wenn die Batterie alle ist, ist der Schutz natürlich auch nicht mehr gegeben.

    Im Ernstfall kann dies sehr unangenehme Konsequenzen haben, wenn tatsächlich Menschen Schaden genommen haben.

    Muss man nun überlegen ob man sich das wegen 5-10€ im Jahr antun will.

  4. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #4
    Finde ich doch gut, Rauchmelder sollte doch jeder haben, ist ja für die eigene Sicherheit!

  5. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #5
    Ja - die sind wirklich sehr wichtig, weil man sonst nachts ersticken könnte, ohne es zu wissen.

  6. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #6
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Außerdem muss man dann jedes Jahr die Batterie wechseln.
    Lithiumbatterien sollen zehn Jahre halten.

  7. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #7
    Zitat Zitat von Dirk80 Beitrag anzeigen
    Soviel ich weiß, muss jeder Eigentümer selbst für die Durchführung sorgen, solange keine andere Lösung von der WEG angegangen wird.
    Da wäre ich persönlich ganz vorsichtig mit.....

    Es hat schon Fälle gegeben, wo sich Eigentümer über die anbringung einer Lampe beklagt haben. Der Grund ist simpel einfach und ebenso banal.
    Beim anbringen einer Lampe/Rauchmelder wird nicht nur der Putz "beschädigt" sondern auch die Decke/Wand und diese ist Gemeinschaftseigentum und nicht Sondereigenum wie der Putz.

    Sollte allerdings in der TE eine Klausel vorhanden sein, welche es erlaubt, Gemeinschaftseigentum wie Sondereigentum zu behandeln (Fenster, Rolläden, dinge die sich innerhalb der Whg. befinden) so sollte die anbringung nicht das Problem sein.

  8. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #8
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Lithiumbatterien sollen zehn Jahre halten.
    Jo, aber nicht in den Baumarktrauchis. Deren Stromverbrauch ist zu hoch. Alkalische sollten auch etwa 5 Jahre lang halten. Meist ist aber nach 1-2 Jahren Schluss.

    Haben wir alles schon durch.

  9. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #9
    Die Erfahrung, dass Batterien bei weitem nicht so lange halten wie auf der Verpackung beschrieben, habe ich auch schon mehrmals machen müssen.

  10. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #10
    Zitat Zitat von Dirk80 Beitrag anzeigen
    Die Erfahrung, dass Batterien bei weitem nicht so lange halten wie auf der Verpackung beschrieben, habe ich auch schon mehrmals machen müssen.
    Dann kann man die RWM eben mit dem Strom vom Klingeltrafo betreiben.

  11. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #11
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Dann kann man die RWM eben mit dem Strom vom Klingeltrafo betreiben.

    Jaja. Und der bekommt dann extra eine USV oder wie? Und die ganzen Leitungen klebst Du auf die Papete?

    Dann schon lieber etwas tiefer in die Tasche greifen und Geräte mit 10 Jahresbatterie.

  12. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #12
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Jaja. Und der bekommt dann extra eine USV oder wie? Und die ganzen Leitungen klebst Du auf die Papete?
    Wofür USV? Die Klingeltrafos halten doch Jahrzehnte.

  13. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #13
    Wenn die Flammen schneller am Klingeltrafo sind, als der Rauch im Schlafzimmer, nützt dir die tollste Klingeltrafo-Stromversorgung für deinen Schlafzimmer-Rauchmelder nix mehr ...

  14. Rauchwarnmelderpflicht in Rhld. Pf. für Wohnungen durch WEG Beschluß #14
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Wenn die Flammen schneller am Klingeltrafo sind, als der Rauch im Schlafzimmer, nützt dir die tollste Klingeltrafo-Stromversorgung für deinen Schlafzimmer-Rauchmelder nix mehr ...
    Da sagst Du was, Christian, da ist was dran.... (auch bei Nichtrauchern ;-) )

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