Belegprüfung beim Verwalter

Diskutiere Belegprüfung beim Verwalter im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; HALLO ! Wir haben als Verwaltungsbeirat eine Belegprüfung des Jahres 2010 durchführen wollen,doch als wir die Konto-Auszüge verlangt haben wurden uns diese zwar vorgelegt, aber ...


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  1. Belegprüfung beim Verwalter #1

    Belegprüfung beim Verwalter

    HALLO !
    Wir haben als Verwaltungsbeirat eine Belegprüfung des Jahres 2010 durchführen wollen,doch als wir die Konto-Auszüge verlangt haben wurden uns diese zwar vorgelegt, aber es fehlten die Belege über den Ausgang (Empfänger & Grund der Zahlungen). Die Belege fehlen uns weiterhin !!
    Wie kann man den Verwalter zwingen diese Belege offen zu legen ?
    Kann man dieses durch eine einstweilige Verfügung über ein Gericht erzwingen ?

    Viele Grüße Kefalos

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  2. Belegprüfung beim Verwalter #2
    Was sagt denn der Verwalter dazu ?

    Auf den Kontoauszügen müssten doch Empfänger, Betrag und evtl. Verwendungszweck stehen ?!

  3. Belegprüfung beim Verwalter #3
    Bei jeder Banküberweisung gibt es auch einen Empfänger, muß auf dem Kontoauszug draufstehen. Einfach nochmal den Verwalter fragen.

  4. Belegprüfung beim Verwalter #4
    Zitat Zitat von helaba Beitrag anzeigen
    Was sagt denn der Verwalter dazu ?

    Auf den Kontoauszügen müssten doch Empfänger, Betrag und evtl. Verwendungszweck stehen ?!
    Hallo,vielen Dank für ihre Mail.
    Die vorgelegten Kto.-Auszüge ( DB ) weisen leider keinen Empfänger aus, es handelt sich hierbei um sog. Sammelüberweisungen (Kennzeichnung MCV-GS), oder es wird der Text "Auszahlung" benutzt.
    Der Verwalter weigert sich bisher, dem beauftragten RA, oder uns, diese Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.

    MfG Kefalos

  5. Belegprüfung beim Verwalter #5
    Zitat Zitat von kefalos Beitrag anzeigen
    Der Verwalter weigert sich bisher, dem beauftragten RA, oder uns, diese Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.
    Oje, ich ahne nichts Gutes...

  6. Belegprüfung beim Verwalter #6
    Kefalos,

    eine ordnungsgemäße Buchführung - zu dieser ist der Verwalter verpflichtet - muß nachvollziehbar sein.
    Es müssen also außer den Einzelüberweisungen auch die Sammlerbelege (auf denen steht, wie sich der Betrag zusammensetzt) und bei Ausgaben natürlich auch die ordnungsgemäßen Rechnungen vorgelegt werden.

    Da die Prüfung der Buchführung zu den beiden eigentlichen Aufgaben des Beirates gehört, würde ich den Verwalter schriftlich und unter kurzer Fristsetzung (10 Tage) auffordern, die Buchführung prüffähig vorzulegen.

    Tut er dies nicht, sollte die Abrechnung nicht genehmigt werden (damit haben die Eigentümer ein Problem, nicht der Verwalter) und auch keine Entlastung des Verwalters erfolgen, sofern er diese wünscht. Wenn die Mehrheit der Eigentümer trotzdem die Abrechnung genehmigt und / oder den Verwalter entlastet, würde ich diesen Beschluß anfechten.

    Ob der Weg über eine einstweilige Anordnung erfolgversprechend ist, würde ich mit dem Anwalt besprechen. Dieser sollte aber Ahnung vom WEG haben.

    gutes Gelingen!
    Christian Martens

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