Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen?

Diskutiere Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; In einer meiner Wohnungen ergab sich im letzten Ablesezeitraum ein aesserst hoher Betrag. Bei der Ueberpruefung wurde festgestellt, dass ein Ventil kaputt ist. Ich frage ...


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  1. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #1

    Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen?

    In einer meiner Wohnungen ergab sich im letzten Ablesezeitraum ein aesserst hoher Betrag. Bei der Ueberpruefung wurde festgestellt, dass ein Ventil kaputt ist. Ich frage mich, ob mein Verwalter nicht den Zustand der Ventile regelmaessig zu ueberpruefen hat? Ich kann dies nicht tun, wohne 10.000 km vom Objekt entfernt...

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  2. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #2
    Der WEG-Verwalter hat sich nicht um die im Sondereigentum befindlichen Ventile zu kümmern.

    Sofern es einen Mieter gibt, ist dieser für das Betätigen der Heizungsregelung zuständig, er muß die Heizkosten ja auch zahlen. Der Mieter ist auch verpflichtet, Schäden in der Wohnung zu melden.

    Sofern die Wohnung leer steht und es einen Verwalter für das Sondereigentum gibt, obliegt diesem die Kontrolle der leerstehenden Räume.

    Gibt es auch diesen SE-Verwalter nicht , bleibt die Pflicht beim Eigentümer, sich um sein Eigentum zu kümmern. Kann er dies nicht, räumliche Entfernung ist ein Argument, so muß er jemanden dafür bezahlen, daß sich dieser kümmert.

    Christian Martens

  3. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #3
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Kann er dies nicht, räumliche Entfernung ist ein Argument, so muß er jemanden dafür bezahlen, daß sich dieser kümmert.
    Christian Martens
    Hallo Christian,
    räumliche Entfernung ist (eigentlich k)ein Argument...

  4. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #4
    Schreiben des Verwalters. Was meint das Forum hierzu?

    * im Vorjahr hatte das Wohnzimmer ... Einheiten im Vergleich zu .... Einheiten Verbrauch im Jahr 2010.
    Ich habe gerade § 9a der Heizkostenverordnung studiert. Hier wird von einem Geräteausfall gesprochen oder aus anderen zwingenden Gründen gesprochen. Nach meiner Einschätzung liegt aber keines von beiden vor. Der Mieter hat einfach nicht gespannt, daß der Heizkörper Tag und Nacht an war.
    Das Ablesegerät ist in Ordnung und dass das Heizungsventil defekt war kann ja wirklich nur der Mieter feststellen.
    Nach meiner Einschätzung müssen Sie die Sache dem Anwalt übergeben, oder akzeptieren, daß Sie den Nachzahlungsbetrag aus Ihrer Tasche bezahlen.

    ** X ist ja nur die Ablesefirma.

    *** wie gesagt, den Schaden des Ventils könnte nur der Mieter melden, nur hat er diesen eben überhaupt nicht bemerkt.

  5. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #5
    Hallo,

    zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Beitrag von "Martens" am 29.06.2011 zu dem Zeitpunkt nicht ganz korrekt war. Nach da noch herrschender Rechtsprechung gehörten Thermostatventile zum Gemeinschaftseigentum (OLG Hamm).
    Am 08.07.2011 hat jedoch der BGH (AZ V ZR 176/10) hierzu ein Urteil erlassen, welches im Ergebnis dazu führt, dass Thermostatventile zum Sondereigentum gehören.
    Hierzu verweise ich auch auf meinen Beitrag in der nächsten ZMR 11/2011.

    Da die Thermostatventile dem Sondereigentum zuzuordnen sind, ist auch der Eigentümer für dessen Funktionalität bzw. Instandsetzung verantwortlich. Dennoch obliegt dem Mieter eine gewisse Sorgfaltspflicht und er hat die in seinem Zugriff befindlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und Schäden umgehend dem Vermieter zu melden. Hat er dies nicht getan, muss er sich die daraus resultierenden Heizkosten zuschreiben lassen.

    Der WEG-Verwalter (auch wenn sein Schreiben etwas seltsam formuliert ist) hat mit der ganzen Sache nichts zu tun.

  6. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #6
    Zitat Zitat von UM 67 Beitrag anzeigen
    *** wie gesagt, den Schaden des Ventils könnte nur der Mieter melden, nur hat er diesen eben überhaupt nicht bemerkt.
    Lustich: In einer meiner vermieteten Wohnungen hatten Vater und Sohn (auch) nicht bemerkt, dass in der Küche und im Kinderzimmer im vergangenen Winter nicht geheizt wurde, da die Thermostatventile festgesessen hatten.
    Jetzt, dank der Betätigungsstift-Gängigmachung+Ölung+Thermostatkopfauswechslung wird dies in der bevorstehenden Saison hoffentlich nicht wieder vorkommen... ;-)

  7. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #7
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Lustich: In einer meiner vermieteten Wohnungen hatten Vater und Sohn (auch) nicht bemerkt, dass in der Küche und im Kinderzimmer im vergangenen Winter nicht geheizt wurde, da die Thermostatventile festgesessen hatten.
    Jetzt, dank der Betätigungsstift-Gängigmachung+Ölung+Thermostatkopfauswechslung wird dies in der bevorstehenden Saison hoffentlich nicht wieder vorkommen... ;-)
    wenn mir nich tkalt ist und ich daher die heizung nicht betätige, ist es nachvollziehbar, dass ich dann als mieter nicht merke, ob die ventile feststecken. auch entsteht dabei kein schaden und keine höheren kosten.

    ganz anders aber andersherum: wenn ich heize, muss mir als mieter auffallen, dass die heizung bollert. wenn der mieter dann nichts unternimmt, ist es das problem des mieters, weil er den mangel nicht gemedlet hat.

  8. Hat Verwalter den Zustand der Heizkoerper-Ventile zu ueberpruefen? #8
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... Jetzt, dank der Betätigungsstift-Gängigmachung+Ölung+Thermostatkopfauswechslung ...
    Bedeutet wohl, das Thermostatventil hat von Dir die letzte Ölung erhalten ...

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