Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer

Diskutiere Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hi Leute, ich bin Eigentümer einer Wohnung mit Hausverwaltung. Meine Wohnung liegt im 1. OG, darunter liegen jedoch nur noch der Müll- und der Fahrradraum. ...


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  1. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #1

    Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer

    Hi Leute,
    ich bin Eigentümer einer Wohnung mit Hausverwaltung. Meine Wohnung liegt im 1. OG, darunter liegen jedoch nur noch der Müll- und der Fahrradraum.

    In diesen Müllraum hat es aus dem Versorgungsschacht Wasser getröpfelt. Der Hausverwalter hat nun eine Firma zur Untersuchung beauftragt - soweit, so gut.

    Die Firma hat festgestellt, dass im 1.OG (also meiner Wohnung) in der Dusche die Fuge undicht ist und wahrscheinlich das Wasser daraus tropft.

    Der Hausverwalter hat daraufhin die Rechnung direkt an mich weiter geleitet mit der Bemerkung:
    "Die Ursache der Störung hat nicht am Gemeinschaftseigentum gelegen, somit sind die Kosten nicht von der Eigentümergemeinschaft zu tragen."

    Mich stört hierbei folgendes:
    Die Störung liegt im Gemeinschaftsraum (tropfendes Waser von der Müllraumdecke). Die Ursache liegt höchstwahrscheinlich bei mir. Ich kann natürlich die Ursache beseitigen (Fuge ordentlich verschließen lassen). Dafür bezahle ich gerne den Handwerker.

    Aber kann die Rechnung tatsächlich direkt an den Eigentümer zur Begleichung gesendet werden?

    Wie gesagt, Störung im Gemeinschaftseigentum, Ursache wahrscheinlich bei mir.

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Gruß,
    Paul27

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  2. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #2
    Hallo Paul27,

    hier ist der WEG ein Schaden entstanden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Ob die Weiterleitung der Rechnung jetzt der super-exakt-richtige Weg ist kann ich Dir auch nicht sagen ... aber es ist der Praktikabelste. Und bezahlen musst Du es letztlich ohnehin - ggf. über Deine Haftpflichtversicherung.

  3. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #3
    Hi Papabär,

    vielen Dank für die Klarstellung - ich hab's schon fast befürchtet.

    Gruß,
    Paul27

  4. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #4
    Sooooo einfach geht das nur, wenn derjenige, der zum Zahlen ausgeguckt ist, auch tatsächlich freiwillig zahlt!

    Ansonsten sind Zahlungen vom Gemeinschaftskonto zunächst mal nach dem gültigen Schlüssel auf alle Eigentümer zu verteilen.

    Ich würde als erstes mal die als defekt erkannte Fuge reparieren und dann schauen, ob es immer noch tropft.

    War der Verwalter im privaten Badezimmer und hat dort seine Feststellung getroffen?

  5. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #5
    Hi PHinske,
    Der Hausverwalter läßt sich (nach Angaben meiner Mieter) nur selten am und im Objekt blicken. Definitiv war er nicht im Badezinmmer meiner Mieter, sondern nur die Sanitärfirma, die die Leckage-Ortung durchgeführt hat. Allerdings hat diese nur einmal in den Müllraum geschaut und dann in das Badezimmer meiner Mieter und festgestellt: "Das ist ja wie letztes Jahr." Dafür wollen sie aber wieder 357,-Eur haben (auch wie letztes Jahr).

    Das die Fuge geschlossen werden muß, steht außer Frage. Ich habe das auch schon letztes Jahr von einer Firma machen lassen. Die Fuge ist leider wieder aufgegangen und das ganze Spiel beginnt von vorn.

    Ihr versteht hoffentlich nun meinen Frust (357,- Eur für eine ziemlich offensichtliche Tatsache). Man hätte auch gleich meine Mieter ansprechen können und die Fuge kontrollieren (meine Mieter hätten sich auch mal melden können, aber das steht auf einem anderen Blatt).

    Danke,
    Paul27

  6. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #6
    Letztendlich kann man es drehen und wenden, wie man will. Wenn der Eigentümergemeinschaft ein Schaden entsteht, der durch die Wohnung eines Miteigentümers verursacht wird, so hat die Eigentümergemeinschaft einen Schadenersatzanspruch gegen den besagten Miteigentümer.

    Ob nun die Rechnung direkt durch den Miteigentümer beglichen wird oder zunächst von der Eigentümergemeinschaft übernommen und dann im Wege des Schadenersatz gegen den Miteigentümer geltend gemacht wird, kommt im Endeffekt auf das Gleiche raus.

    Wenn die im letzten Jahr ausgebesserte Fuge im Badezimmer erneut defekt ist, würde ich eher annehmen, dass die Arbeiten im vergangenen Jahr nicht fachgerecht ausgeführt wurden.

  7. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #7
    Zitat Zitat von Gruwo-NDS Beitrag anzeigen
    Ob nun die Rechnung direkt durch den Miteigentümer beglichen wird oder zunächst von der Eigentümergemeinschaft übernommen und dann im Wege des Schadenersatz gegen den Miteigentümer geltend gemacht wird, kommt im Endeffekt auf das Gleiche raus.
    ... mein Reden!


    Zitat Zitat von Gruwo-NDS Beitrag anzeigen
    ... würde ich eher annehmen, dass die Arbeiten im vergangenen Jahr nicht fachgerecht ausgeführt wurden.
    Jep!

  8. Verwalter vergibt Auftrag und sendet Rechnung direkt an Eigentümer #8
    Hallo,

    ich denke die Rechnung ist für die Leckortungsfirma. Wenn ich es richtig verstanden habe ist die Silikonfuge nicht vom Verwalter neu beauftragt worden.

    Somit handelt es sich bei der ganzen Angelegenheit von bestimmungswidrigem Austritt von Leitungswasser, so dass die Kosten der Leckortung von der Gebäudeversicherung getragen würden.

    Die Kosten für die neue Silikonfuge sind vom Sondereigentümer selbst zu tragen.

    Vielleicht sollte man den Verwalter mal fragen, ob er den Schaden überhaupt schon bei der Versicherung gemeldet hat.

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