Identitätswahrung bei Beschwerden

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  1. Identitätswahrung bei Beschwerden #1
    Gast16312

    Identitätswahrung bei Beschwerden

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  2. Identitätswahrung bei Beschwerden #2
    Mal eine sachliche Antwort, falls Eure Nachbarn Strafanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft den Namen beim Verwalter erfragt, wird dieser diesen dann nennen müssen.

  3. Identitätswahrung bei Beschwerden #3
    Mach hier nicht zuviel. Stelle einfach Strafanzeige wegen Verleumdung und gut ist.

    Den Rest macht dann die Staatsanwaltschaft.

  4. Identitätswahrung bei Beschwerden #4
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Mal eine sachliche Antwort, falls Eure Nachbarn Strafanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft den Namen beim Verwalter erfragt, wird dieser diesen dann nennen müssen.
    Nein, muss er nicht.

  5. Identitätswahrung bei Beschwerden #5
    Piano:

    "Ich hoffe, man nimmt es mir nicht übel, ein eigentlich schlimmes Problem einfach mal erheiternd zu erläutern.
    Meine krebskrnake Mutter ..."
    Aach, erheiternd soll das sein...?

    "nun behauptet der Verwalter, es sei sein Parkplatz und hat Regressanspürche gegen mich."
    Soll er sie doch mal genau beziffern und schriftlich einfordern.

    "Seiner Email angehängt war eine vom Verwalter namentlich unkenntlich gemachte 'Mitteilung' eines Hausbewohners, der auch behauptet, er würde von mir dauerhaft belästigt werden."
    Der angelich Belästigte soll doch selbst Massnahmen ergreifen. Dieses Thema ist selbst für RTL viel zu popelig.

    "Ich habe dem Verwalter mitgeteilt, dass die Vorhaltungen nicht erweislich und wahrheitswidrig sind und ich daher juristisch vorgehen will und muss."
    Müssen musst Du garnichts.

    "Aus dem Kontext seiner Email geht hervor, dass sich der Verwalter selbst zuvor mit dem anonym gehaltenen Verfasser unzutreffend und negativ über mich geäußert hatte.
    Sollte er die Identität nicht offenlegen, drohte ich ihm an, würde ich Strafantrag wegen Strafvereitelung und Begünstigung stellen. :-/"
    Du machst Dich evtl. strafbar wegen Ankündigung einer Straftat. Die Straftat selbst wäre die versuchte Nötigung.

    "Ich ging anfang des Jahres zur Poliezi, und zwar mit Zeugen. Die haben sich dann geweigert, den Vorwurf der Beleidigungen aufzunehmen."
    Dann hätte ich die Anzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

    "weil die Staatsanwaltschaft durch Untätigkeit glänzt und den Vorwurf der (oben geschilderten) Untreue nicht versteht. Meine Beweismittel will sie mir nicht zurückgeben (entsprechendes Schreiben liegt vor) und behauptet nun, die StA könne ohne Anfangsverdcaht nicht vorgehen. Drei Zeugenaussagen sowie Abrcehnungen, die meine Vorwürfe belegen, reichen wohl nicht."
    Dann kannste Dich doch einfach an die Generalstaatsanwaltschaft wenden.

  6. Identitätswahrung bei Beschwerden #6
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Nein, muss er nicht.
    Keine Ahnung ob die Staatsanwaltschaft ... aber spätestens in einem streitigen Verfahren müsste der Verfasser - sofern die Anschuldigungen streitgegenständlich sind - namentlich als Zeuge benannt werden.

    Im übrigen gehe ich davon aus, daß die Staatsanwaltschaft sich entweder kaputtgelacht hat, und/oder sich einfach vorrangig um schwerere Verbrechen (wie z.B. die Eröffnung eines Kindergartens mitten im Wohngebiet) kümmern muss.

  7. Identitätswahrung bei Beschwerden #7
    Papabär:

    "spätestens in einem streitigen Verfahren müsste der Verfasser - sofern die Anschuldigungen streitgegenständlich sind - namentlich als Zeuge benannt werden."
    Joo, abba niemand MUSS aussagen, lediglich Angaben über die eigene Person machen ("Ich heisse Erwin Schlotterbeck und...").

    "Im übrigen gehe ich davon aus, daß die Staatsanwaltschaft sich entweder kaputtgelacht hat, und/oder sich einfach vorrangig um schwerere Verbrechen (wie z.B. die Eröffnung eines Kindergartens mitten im Wohngebiet) kümmern muss."
    Du sagst es... ;-)

  8. Identitätswahrung bei Beschwerden #8
    Der lange Text am Anfang war N I C H T erheiternd.

    Ich mochte ihn nicht bis zum Ende durchlesen, auch wenn ich mich eigentlich ganz gerne mit Problemen rund um das WEG beschäftige.

    Als Eigentümer hat man Recht auf Einsicht in alle Unterlagen, die die WEG betreffen.
    Wenn jemand einen Eigentümer beim Verwalter angeschwärzt hat, halte ich die vom Anschwärzer gewünschte Anonymität nicht für schutzwürdig.

    MfG, PHinske

  9. Identitätswahrung bei Beschwerden #9
    Also jetzt bitte nochmal langsam zum Mitmeißeln ... Du piano bist Eigentümer innerhalb einer WEG und hast Deine Wohnung vermietet. Bei dem hier ständig genannten Verwalter handelt es sich offenbar um den WEG-Verwalter, oder?

    Zitat Zitat von Piano Beitrag anzeigen
    Frage der HV an meinen Mieter (nur ein Einzeiler!): "Sind Sie der Verräter?".
    Hast Du diesen Verwalter denn auch mit der Verwaltung Deines Sondereigentums beauftragt? Ansonsten hat der WEG-Verwalter mit Deinen Mietern doch überhaupt nichts zu schaffen - einziger Ansprechpartner für Ihn bist Du.

    Ich an Deiner Stelle würde mir einen professionellen & resoluten Sondereigentumsverwalter suchen. Selbst wenn dessen Salaire bei ´ner einzelnen Wohnung vlt. anteilig höher ist als wenn Du ihm das Mandat für´ne ganze Wohnsiedlung übertragen würdest - DER weiß schon, wie man mit korrupten WEG-Verwaltern umgeht ... und wenn andere Eigentümer (die WEG wird ja nicht nur aus Verwalter und Beirat bestehen) das mitkriegen, werden sie ihm ihr Mandat vlt. ja auch übertragen.

  10. Identitätswahrung bei Beschwerden #10
    Zitat Zitat von Piano Beitrag anzeigen
    ... Nun weiß ich Bescheid ...
    Bitte ... wenn´s dem Seelenheil förderlich ist ...


    Zitat Zitat von Piano Beitrag anzeigen
    ... Beirat und Verwaltung - wie ich nun weiß rechtswidrig - ...
    Also ich kenn´ mich jetzt im WEG nicht gut genug aus, um zu beurteilen ob rechtswidrig oder nicht ... genau aus dem Grund würde ich hier ja einen Fachmann beauftragen. Während ´ner Versammlung kann man ja schlecht mal eben ´ne Frage ins Forum stellen - und hinterher ist man u. U. der Gelackmeierte.

    Aber eines weiß ich auch so: Die Forderung, eine bestimmte Aussage mit ins Protokoll aufzunehmen, nur weil man sie als Anstachelung verstehen könnte, ist tatsächlich ziemlich lächerlich.

  11. Identitätswahrung bei Beschwerden #11
    Zitat Zitat von Piano Beitrag anzeigen
    Deswegen klage ich persönlich aber noch lange nicht....
    Was Du hier schreibst, vermag ich nicht so zu glauben.
    Es leuchtet natürlich ein, dass nur einer gut, und alle anderen böse sind.
    Wenn Dir Beschlüsse nicht passen, kannste ja vor Gericht dagegen klagen.

  12. Identitätswahrung bei Beschwerden #12
    Die Schilderung der Sachverhalte erfolgte mMn nicht erheiternd sondern verwirrend. Aber egal.

    Sofern der Verwalter falsch abrechnet und die Versammlung (Verwalter ist Mehrheitseigentümer) die Abrechnung abnickt, sollte man den Genehmigungsbeschluß anfechten.

    Sofern sich der Verwalter nachweislich "bedient" hat, sollte man den nächsten Bestellungsbeschluß anfechten. Die Beweisführung sollte dann aber schon möglich sein, sonst geht man baden.

    Wenn Lösungen erwünscht sind, empfehle ich eine Mediation.

    Christian Martens

  13. Identitätswahrung bei Beschwerden #13
    Zitat Zitat von Piano Beitrag anzeigen
    Du verweist gerne auf die Möglichkeit der Meditation.
    Bitte worauf verweise ich?
    Nix gegen Meditation, aber in diesem Zusammenhang?

    ich kenne Dich ja persönlich.
    Wie schön, ich kenne "Piano" nicht.

    Zum Thema Mediation:
    Es setzt auf beiden Seiten den Wunsch nach Lösung des Problemes voraus, mehr nicht.
    Wenn man sich lieber weiterhin anfeindet, kommt man mit Mediation nicht weiter. Man kommt aber auf diesem Weg auch ohne Mediation nicht weiter.

    Daher also:
    allet jute,
    Christian Martens

  14. Identitätswahrung bei Beschwerden #14

    Ausgenommen und gemobbt?

    War die Themenüberschrift wirklich treffend?

    Habe selbst diese Situation gehabt, in der die Verwalterin mir selbst mit Gerichtsbeschluss keine Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren wollte. WEG hat eine ähnliche Größe. Hab mich hilfesuchend an erfahrene WEG´ler gewendet. Empfehlung: sofort verkaufen oder über mindestens fünf Jahre Gerichtsprozesse gegen die Gemeinschaft durchhalten.
    Wir haben uns für die härtere Gangart entschieden. Gemobbt übel nachgeredet, Schlösser zugeklebt, mit Zwangsenteignung gedroht usw. Wurden acht Jahre. Im ersten Verfahren fragte der Richter so lange die Verwalterin (Miteigentümerin, Stimmenmehrheit) nach der Jahresabrechnung bis sie unwirsch sagte, er hätte sie doch schon seit Monaten vorliegen. Richter: Dieses Konvolut von nicht zusammenhängenden und unschlüssigen Excel-Tabellen? Ja. Ergebnis 1. JA aufgehoben. Ging sechs Jahre so weiter. Fast alles durch zwei Instanzen.
    Nachdem drei JA rechtskräftig in der zweiten Instanz aufgehoben waren, lief der Verwaltervertrag aus, Neuwahl der alten Verwalterin wegen mehrfach gerichtlich festgestellter Unfähig- und Unbelehrbarkeit nicht zulässig. Die von der Gemeinschaft zu tragenden Rechtskosten gingen in den sechsstelligen Bereich! Mehrheit setzt neuen Verwalter gegen mich ein.
    Der Neue prüft alle Umlageschlüssel und nimmt nur die in der TE zulässig vereinbarten, zulässig beschlossenen und die HKV. Erfasst sogar die Wfl. neu, mit ... fühlbaren Abweichungen zu Lasten von Verwalterin und Exbeiräten. Die JA war nicht wieder zu erkennen. Keine "verschobenen" Kosten mehr, keine Sondereigentumsreparaturen zu Lasten der Gemeinschaft mehr usw. Gemeinschaft diskutierte und beschloss die neunen erstmalig korrekten Umlageschlüssel, obwohl nicht notwenig, nur um Frieden zu stiften. Seit Drohung mit Strafanzeige wegen Betrug und Hinweis, dass dafür die Beiratshaftpflicht nicht eintritt, haben wir keinen Beirat mehr.

    Gemeinschaft diskutiert inzwischen Beschlusspunkte produktiv konträr und schaut in Versammlung sehr genau, wie ich abzustimmen gedenke ... Rechtskosten waren wohl zu hoch, einige sind sogar aus ihrer Rechtschutz gefolgen. Und ich frage öfter, prüfe die Abrechnungen, aber lass den Verwalter seine Arbeit machen und die anderen wissen, dass ich genau schaue.

    Läuft nach rund zwei Jahren Umgewöhnung für alle schon fast normal. Jeder TE darf in alle Unterlagen schauen, fast alles wird vom Verwalter geduldig beantwortet. In der Gemeinschaft ist Ruhe eingekehrt, man grüßt sich sogar wieder. Üble Nachrede ... ist vorbei.

    Und bitte, ist keine WEG mit schlichten Miteigentümern, alles Professoren, Unternehmer, Ärzte, ltd. Angestellte usw. überwiegend in Selbstnutzung und in bester ruhiger Großstadtlage.

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