Ansprechpartner für vermietete Wohnungen

Diskutiere Ansprechpartner für vermietete Wohnungen im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo erst mal, zu Beginn habe ich eine ganz doofe Frage. Ich bin seit ein paar Jahren Verwalter einer kleinen Wohn Eigentums Gemeinschaft. Im Grunde ...


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  1. Ansprechpartner für vermietete Wohnungen #1

    Ansprechpartner für vermietete Wohnungen

    Hallo erst mal,
    zu Beginn habe ich eine ganz doofe Frage.

    Ich bin seit ein paar Jahren Verwalter einer kleinen Wohn Eigentums Gemeinschaft.
    Im Grunde ging es in dem Neubau bisher nur um die Nebenkostenabrechnung und Kleinigkeiten.

    ABER, der erste Eigentümer wir demnächst seine Wohnung vermieten und jetzt ist es wohl vorbei mit dem lauen Leben.

    Geht es den Mieter etwas an, wer Verwalter ist ?
    Bin ich Ansprechpartner, wenn es um Defekte Heizung geht, oder der Vermieter ?

    Hausmeister haben wir nicht und war auch nicht nötig.
    An einer teuren Hausverwaltung hat ausser dem "Vermieter" auch niemand Interesse.

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  2. Ansprechpartner für vermietete Wohnungen #2
    Warum soll der vermietende Eigentümer Interesse an an einer teuren Hausverwaltung haben? Die Kosten kann er doch eh nicht auf den Mieter umlegen.

    Die Gemeinschaftsordnung lässt Vermietung zu? (... Ist ja nicht immer so)

    Der Ansprechpartner des Mieters ist grundsätzlich der Vermieter. Als reiner WEG-Verwalter hast Du mit dem Mieter erst einmal nichts zu tun - für Dich bleibt nach wie vor der Eigentümer der Ansprechpartner ... und umgekehrt.

    Wenn die Heizanlage kaputt ist und es im Keller gluckert, scheppert und kracht, würde ich aber nicht unbedingt auf den Eigentümer warten, nur weil sich ausschließlich der Mieter bei Dir gemeldet hat.

  3. Ansprechpartner für vermietete Wohnungen #3
    Also Vermietung ist nicht "verboten"...

    Nur habe ich gelesen, daß ich als Verwalter der Ansprechpartner wäre, wenn es keinen Hausmeister gibt.

    Der zukünftige Vermieter möächte dann von der gleichen WEG Verwaltung seine Vermietung und Nebenkosten abrechnen lassen...

    Kleinigkeiten habe ich bisher normalerweise mitgemacht, da ich vom Fach bin. Nur habe ich keine Lust auf einen "Bereitschaftsdienst" und etwaige Anrufe der Mieter, weil das Wasser drei Grad zu kalt ist.

    Wenn es im Heizungskeller brennt, darf er sich natürlich melden.... ;-)

  4. Ansprechpartner für vermietete Wohnungen #4
    Hallo zusammen

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    ...
    Der Ansprechpartner des Mieters ist grundsätzlich der Vermieter.
    ...
    für Dich bleibt nach wie vor der Eigentümer der Ansprechpartner ... und umgekehrt.
    ...
    Wie Papabär schon schrieb ist der Vermieter Ansprechpartner für den Mieter, schließlich haben die beiden ja auch ein Vertragsverhälnis.

    Zitat Zitat von mini weg Beitrag anzeigen
    ...
    Kleinigkeiten habe ich bisher normalerweise mitgemacht, da ich vom Fach bin. Nur habe ich keine Lust auf einen "Bereitschaftsdienst" und etwaige Anrufe der Mieter, weil das Wasser drei Grad zu kalt ist.
    ...
    Was machen denn die anderen Eigentümer wenn das Wasser drei Grad zu kalt ist?
    Ob sich jetzt ein anderer Eigentümer an dich wendet, ein Eigentümer der vermietet hat oder direkt der Mieter ist ja eigendlich egal oder?

    Zitat Zitat von mini weg Beitrag anzeigen
    ...
    Der zukünftige Vermieter möächte dann von der gleichen WEG Verwaltung seine Vermietung und Nebenkosten abrechnen lassen...
    ...
    Das wird für dich wohl mehr Arbeit bedeuten als nur Ansprechpartner zu sein.
    Sollst du auch die Wohnung vermarkten und die Mieter auswählen?

    VG Syker

  5. Ansprechpartner für vermietete Wohnungen #5
    Damit habe ich nix zu tun.
    Ich denke, er will nichts mit der Abrechnung an den Mieter zu tun haben.
    Ich aber auch nicht..... ;-)


    Dann lasse ich es erst mal laufen.
    Wird schon nicht so schlimm werden....
    Sollte der/ die Mieter/in zu oft hier stehen, melde ich mich hier wieder.

    Das mit dem drei Grad zu kalten Wasser war nur ein überspitztes Beispiel und sollte den Extremfall anzeigen. Mit den Eigentümern hier ist es ein normales Zusammenleben.

  6. Ansprechpartner für vermietete Wohnungen #6
    Hallo,

    Zitat Zitat von mini weg Beitrag anzeigen
    Damit habe ich nix zu tun.
    Ich denke, er will nichts mit der Abrechnung an den Mieter zu tun haben.
    Ich aber auch nicht..... ;-)
    Naja ich glaube so viel Mehraufwand ist dass jetzt auch wieder nicht,
    zumindest wenn nicht dauernd Mieterwechsel anstehen.
    Einige Posten dürfen halt nicht auf den Mieter umgelegt werden.
    Evetl. kommt noch etwas dazu (Grundsteuer).
    Aber mit einer Tabellenkalkulation sollten beide Abrechnungen einfach zu erstellen sein.

    Den Mehraufwand würde ich mir allerdings trotzdem bezahlen lassen.

    Zitat Zitat von mini weg Beitrag anzeigen
    ...
    Das mit dem drei Grad zu kalten Wasser war nur ein überspitztes Beispiel und sollte den Extremfall anzeigen. Mit den Eigentümern hier ist es ein normales Zusammenleben.
    Ich habe nix anderes erwartet, und daher auch etwas überspritzt geantwortet.

    VG Syker

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