Ja, wie mein Titel schon aussagt, frage ich mich, ob ein Verwalter einen Vergleich abschließen kann oder nicht.
Im Verwaltervertrag steht hierzu leider nix. Nur was von Prozessvollmacht und außergerichtlicher Vertretung.
Es war zur damaligen Versammlung angedacht, falls nicht anders möglich, einen Vergleich abzuschließen, mit einem Eigentümer einer 5köpfigen Erbengemeinschaft. Die 4 restl. kümmern sich um rein gar nichts und da ist "auch absolut nichts zu holen".
Der Vergleich wurde dann durch den Verwalter und mit einer Rechtsanwältin abgeschlossen und die übrige WEG darüber informiert!
Nun ein Jahr später, kann sich niemand an den Vergleich erinnern. Niemand weiß mehr, daß dem o.g. Eigentümer ein Teilbetrag erlassen wurde, was das Wort "Vergleich" ja aber schon aussagt.
War der Verwalter dazu berechtigt, den Vergleich abzuschließen? Das Problem ist halt, daß auch aufgrund dessen, daß die Zeit etwas drängte, hierzu nicht extra eine ETV einberufen wurde und demnach kein Beschluss vorliegt, der den Verwalter expliziet dazu berechtigt.
Wie seht ihr das?

