Hallo,

ich habe ein großes Problem in einer Eigentümergemeinschaft (2 Personen / Aufteilung 2/3 zu 1/3). Da ich meine ETW veräußern möchte (=1/3 Anteil), sind noch einige Dinge zu klären (z.B. Warmwasserversorgung, Klärung Stellplatz, Terrassennutzung (Duldung durch den Nachbarn, keine Baugenehmigung) etc. Früher hat man sich so geeinigt, aber jetzt muss das geregelt werden. Allerdings hat man auch nie einen Verwalter benötigt. Jetzt möchte ich aber gerne einen haben, da mit der anderen Partei nicht mehr zu reden ist. Die Wohnung bekomme ich aber nur veräußert, wenn die Sachen geregelt sind. Jetzt wollt ich gerne einen erfahrenen Verwalter vorschlagen, dieser wurde aber auch abgelehnt mit den Worten: Wir brauchen keinen Verwalter. Er hat auch zu einer Eigentümerversammlung eingeladen, hier wollte er sich wählen lassen, aber wie gesagt die Gegenpartei wollte das nicht und hat nicht zugestimmt. Jetzt habe ich beim Amtsgericht einen gerichtlichen Verwalter bestellt.

1) Muss ich die Kosten tragen oder werden die ggfs nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt ?
2) Was passiert, wenn sie dort auch verneinen? Geht das überhaupt?
3) Wie läuft das Verfahren ab ??

Würde mich über eine Antwort freuen,

Beale