Die Rauchmeldeanlage, 6-Parteien-EG-Wohnanlage, musste wegen Überspannung (Unwetter) erneuert werden. Der Handwerker hat deutlich sichtbar VERSICHERUNGSSCHADEN wg. Unwetter ... auf die Rechnung gesetzt.
Nichts-desto-Trotz vergisst der Verwalter, die Versicherung der Eigentümergemeinschaft einzuschalten.
Die kaputte Rauchmeldeanlage liegt noch zwecks Besichtigung durch die Versicherer in der Werkstatt.
(Schaden: 8/2011).
1) Muss der Verwalter den Betrag an die Eigentümer gutschreiben ?
a) aus moralischen Gründen ?
b) aus rechtlichen Gründen ?
2) Können sich die Eigentümer auch direkt an die Versicherer wenden ? Die Versicherung wurde über
die Tochterfirma des Verwalters (Vers.-Makler) mit dem Versicherer für die Eigentümer geschlossen.
3) Zahlt die Versicherung an den Makler (Tochter des Verwalters) ? (zumindest haben die Eigentümer
kein Geld für die Deckung des Handwerks "gesehen")

