"Eigene" Verwaltungsgesellschaft?

Diskutiere "Eigene" Verwaltungsgesellschaft? im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Moin, mit meinem zweiten Post auch schon gleich meine zweite Frage, die ich mit Googlen nicht beantworten konnte. Der Vermieter eines Bekannten vermietet eine Immobilie ...


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  1. "Eigene" Verwaltungsgesellschaft? #1

    "Eigene" Verwaltungsgesellschaft?

    Moin,

    mit meinem zweiten Post auch schon gleich meine zweite Frage, die ich mit Googlen nicht beantworten konnte.
    Der Vermieter eines Bekannten vermietet eine Immobilie mit 11 Wohneinheiten privat. Er hat allerdings für Verwaltungszwecke noch eine GmbH gegründet.
    Bei z.B. dem Unterzeichnen von Mietverträgen steht dann immer als Vermieter "Max Mustermann, Musterstraße, Musterort" vertreten durch "Mustermann GmbH".
    Der Vermieter sagte zu meinem Bekannten, dass er z.B. für einen neuen Mietvertrag, wie auch für andere Verwaltungsaufgaben (z.B. Mahnung schreiben) Rechnungen schreibt.

    Ich stelle mir das ganze so vor:
    Max Mustermann ist bei der Mustermann GmbH als Geschäftsführender Gesellschafter angestellt.
    Mustermann GmbH verwaltet die Wohneinheiten und schreibt für die Dienstleistungen Rechnungen an Max Mustermann.
    Max Mustermann bezahlt diese an die Mustermann GmbH (Die Mustermann GmbH muss wahrscheinlich für die Dienstleistung auch noch Ust. abführen).
    Max Mustermann kann dann bei der Einkommenssteuererklärung die Rechnungen der Mustermann GmbH steuermindernd absetzen?

    Also dass Verwalterkosten bis zu einem bestimmten Deckel für den Vermieter bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden kann, war mir bewusst. Aber gab's da nicht mal irgendwie so eine 7%-Regel oder so?

    Theoretisch könnte die Mustermann GmbH dann ja einen Stundensatz von 200€ verlangen, damit Max Mustermann möglichst wenig Steuern zahlen zu muss!? Wo ist so etwas geregelt?

    Anscheinend lohnt sich ja ein solches Szenario... Ich habe davon aber noch nicht gehört.
    Um eine GmbH zu gründen bedarf es ja erstmal der 25.000,- € Stammeinlage. Dann muss Gewerbesteuer abgeführt werden, Ust. abgeführt werden und der Verwaltungsaufwand ist auch nicht gerade gering.

    Danke für Eure Hilfe

    cooter

    •   



       

  2. "Eigene" Verwaltungsgesellschaft? #2
    moin,

    wo ist jetzt die Frage?
    Ob Max Mustermann das darf?
    Ob es sich für ihn rechnet?
    Oder wie oder was?

    Christian Martens

  3. "Eigene" Verwaltungsgesellschaft? #3
    Unregistriert
    Genau,
    erstmal wie viel man für Hausverwalterkosten absetzen kann. Also was sind realistische Kosten? Wenn ich meine eigene Hausverwaltergesellschaft habe könnte ich ja sonst doe Preise würfeln.
    Und dann natürlich ob so etwas bei 11 Wohneinheiten lohnenswert ist (muss es ja im Grunde, sonst würde diese Person das ja nicht so einsetzen) und wer so etwas einsetzt.
    Und zu guter letzt wo ich Informationen übe dieses Szenario finde.

    Gruß
    Cooter

  4. "Eigene" Verwaltungsgesellschaft? #4
    Genau,
    erstmal wie viel man für Hausverwalterkosten absetzen kann. Also was sind realistische Kosten? Wenn ich meine eigene Hausverwaltergesellschaft habe könnte ich ja sonst doe Preise würfeln.
    Und dann natürlich ob so etwas bei 11 Wohneinheiten lohnenswert ist (muss es ja im Grunde, sonst würde diese Person das ja nicht so einsetzen) und wer so etwas einsetzt.
    Und zu guter letzt wo ich Informationen übe dieses Szenario finde.

    Gruß
    Cooter

  5. "Eigene" Verwaltungsgesellschaft? #5
    Hallo Cooter,

    klick mal den Link zur II. BV:

    II. BV - Einzelnorm

    Deine Frage ist ja recht allgemein formuliert. Da bringt dich die II. BV ja ggf. weiter.

    •   



       


"Eigene" Verwaltungsgesellschaft?


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