Ist es gesetzlich ok, wenn die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung der Aussenteile eines Wintergartens, wie z.B. die Schattierung mitbezahlen müssen?
Wäre über eine antwort sehr dankbar.
WintergartenDiskutiere Wintergarten im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Ist es gesetzlich ok, wenn die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung der Aussenteile eines Wintergartens, wie z.B. die Schattierung mitbezahlen müssen? Wäre über eine antwort sehr ... |
Ist es gesetzlich ok, wenn die Eigentümergemeinschaft für die Instandhaltung der Aussenteile eines Wintergartens, wie z.B. die Schattierung mitbezahlen müssen?
Wäre über eine antwort sehr dankbar.
Ist der Wintergarten mit dem Gebäude errichtet worden ( Gemeinschaftseigentum ) oder wurde dieser mal Privat nachgerüstet ( Sondereigentum ) ? Siehe mal in der Teilungserklärung nach.
Gehört es zum Gemeinschaftseigentum, so müssen alle zahlen. Was sagt der Verwalter ?
Bei uns in der Nähe gibt es Eigentumswohnungen, dort wurden Balkone zu einer Art Wintergarten umgerüstet.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubte diese Umrüstung, ein Architekt wurde beauftragt alles festzulegen und auch beim Bauamt musste alles genehmigt werden. Wer das möchte kann aus seine Kosten dieses Umrüsten lassen und es gehört zum Sondereigentum.
Für alle Kosten hier, auch Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum ist es Sache des Wohnungsbesitzers.
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