Festlegung Hausmeister durch Verwalter

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  1. Festlegung Hausmeister durch Verwalter #1
    Unregistriert

    Festlegung Hausmeister durch Verwalter

    Hallo zusammen,

    ich habe ich Frage zum WEG-Verwalter. In der Eigentümerversammlung (06.2011) wurde festgelegt, dass der bisherige Hausmeister gekündigt (zum Jahreswechsel 2011/2012) wird. Die Verwaltung hatte Angebote potenzieller neuer Hausmeister eingeholt. Einer davon wurde durch die Versammlung ausgewählt und die Verwaltung sollte ihn beauftragen. Eine Woche vorm Jahreswechsel teilte die Verwaltung den Eigentümern mit, dass sie einen anderen als den festgelegten Hausmeisterdienst beauftragt hat. Auf Gründe, warum dass entgegen dem Beschluß so geschah wurde nicht eingegangen. Die Kosten sind allerdings erheblich höher, als beim von der ETV ausgewählten Angebot.

    Später stellte sich heraus, dass alles wohl mit dem Haupteigentümer (ca. 70% MEA, gleichzeitig Verwaltungsbeirat) abgesprochen war. Der ursprünglich festgelegte Hausmeister hatte den Auftrag abgelehnt.

    War das Verhalten der Verwaltung richtig? Hätte man die anderen Eigentümer auch fragen müssen, oder ist es richtig, dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden?

    VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!

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  2. Festlegung Hausmeister durch Verwalter #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Der ursprünglich festgelegte Hausmeister hatte den Auftrag abgelehnt.
    War das Verhalten der Verwaltung richtig? Hätte man die anderen Eigentümer auch fragen müssen, oder ist es richtig, dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden?
    Was hätte der Verwalter in dieser Situation machen sollen?
    Eine außerordentliche Eigentümerversammlung (i.d.R. für die Gemeinschaft kostenpflichtig) einberufen nur um über dif. Angebote anderer Hausmeister zu beraten und abzustimmen?

  3. Festlegung Hausmeister durch Verwalter #3
    ihr könnt ja in zukunft, bei ähnlich gelagerten fällen (besonders bei der handwerkerauswahl), eine rangliste anlegen.
    nach dem motto: angebot erster wahl, angebot zweiter wahl usw.
    dann weiß der verwalter, wie er als nächstes auswählen soll, wenn ein vertrag nicht zustande kommt. und niemand fühlt sich übergangen.

  4. Festlegung Hausmeister durch Verwalter #4
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    War das Verhalten der Verwaltung richtig?
    Hätte man die anderen Eigentümer auch fragen müssen,
    oder ist es richtig, dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden?
    Nächste Frage: Wer hat da wessen Hände gewaschen...?

  5. Festlegung Hausmeister durch Verwalter #5
    Zu dem Punkt "Nächste Frage: Wer hat da wessen Hände gewaschen...? " Naja, man muss nicht überall etwas böses sehen.

    Ich denke mal wenn der ursprüngliche Bieter abgesagt hat, musste die Verwaltung nun reagieren. Vor allem bei dieser Jahreszeit ist der Winterdienst sicherzustellen. Die haftungsrechtlichen Aspekte überwiegen hier eventuelle Befindlichkeiten.

    Eine außerordentliche Eigentümerversammlung ist hier wohl bereits aus Kostengründen nicht geboten. Und ob die Beschlussfähigkeit dann gegeben wäre ist mehr als fraglich. Wer kommt zu diesem Thema um die Weihnachtszeit? Wer verantwortet die Kosten der Eigentümerversammlung?

    Die Verwaltung hat sich mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt. Da ist alles OK. Bei der nächsten Eigentümerversammlung kann das Thema ja wieder zur Sprache kommen.

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