Verwalter einberufen

Diskutiere Verwalter einberufen im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo zusammen, was ist der übliche Kostensatz für einen Verwalter der eine kleine Einheit mit 3 Wohnungen unter seine Fittiche nehmen soll. Klar, je nach ...


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  1. Verwalter einberufen #1
    WEG-Laie

    Verwalter einberufen

    Hallo zusammen,

    was ist der übliche Kostensatz für einen Verwalter der eine kleine Einheit mit 3 Wohnungen unter seine Fittiche nehmen soll. Klar, je nach dem was Inhalt des Verwaltervertrags sein soll....... Gehen wir der Einfachheit mal von einem Standardvertrag aus, bei dem das Führen des WEG-Kontos zur Zahlungsabwicklung von Versicherungen etc. gemacht werden soll, ausserdem die üblichen Aufgaben rund um Instandhaltung des Gebäudes, d.h. bei Bedarf Angebote einholen von Handwerkern und natürlich die NK-Abrechnung erstellen....

    Zusatzfrage: Wie findet man einen "gescheiten" Verwalter......die Anzahl der Negativberichte ist ja erschreckend....

    Besten Dank für eine Antwort

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  2. Verwalter einberufen #2
    Zitat Zitat von WEG-Laie Beitrag anzeigen
    Zusatzfrage: Wie findet man einen "gescheiten" Verwalter......
    Schon wieder die "Grätchenfrage" ...

    Ich habe hierzu mittlerweile eine persönliche Theorie: Je weniger Einheiten eine Verwaltung pro (Vollzeit-)Mitarbeiter verwaltet, desto besser (weil intensiver) wird das Haus betreut.
    Je mehr Einheiten pro Mitarbeiter verwaltet werden, desto billiger ist die Verwaltung.

  3. Verwalter einberufen #3
    moin,

    ein Objekt mit drei Einheiten kostet kräftig "Strafzuschläge".

    Erstens ist die Meinungsbildung in solchen WEGs meist sehr schwierig (also für den Verwalter zeitaufwendig und nervenaufreibend) und zweitens fallen diverse Dinge eben pro Objekt an und müssen trotzdem aus den Gebühren pro Einheit bezahlt werden.
    Ob ich einen Ortstermin für drei oder für 30 Einheiten mache, ist im Aufwand praktisch egal, bei den Erträgen jedoch... Gleiches gilt für die Eigentümerversammlung, Beiratsitzung, Angebotseinholungen etc.

    Ich würde so ein Objekt nur dann annehmen, wenn es keine Streitigkeiten unter den Eigentümern gibt und man uns diversen Verwaltungskram bei Angebotseinholung, Instandhaltung etc. abnimmt.
    Anders ist das wirtschaftlich für uns als Verwaltung nicht zu machen.

    Wo der Preis dann letztlich liegen wird, ist übrigens auch vom Ort der Immobilie abhängig.

    Christian Martens

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