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Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen

Diskutiere Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Guten Tag, zu meinem Problem konnte ich bis jetzt weder hier im Forum noch sonst im Internet etwas Fundiertes finden: Unser WEG-Verwalter macht die Hausverwaltung ...

  1. Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen #1

    Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen

    Guten Tag,

    zu meinem Problem konnte ich bis jetzt weder hier im Forum noch sonst im Internet etwas Fundiertes finden:

    Unser WEG-Verwalter macht die Hausverwaltung und setzt auch die Hausmeister ein. Wir bezahlen dafür eine Pauschale für die Bereithaltung. Abgerechnet werden für die Hausmeister Stundensätze - individuelle Sätze für jeden Hausmeister. Wir sind damit Arbeitgeber der Hausmeister.
    Letztes Jahr beim Winterdienst hat er nun eine Fremdfirma beauftragt. Den fakturierten Betrag hat er mit 15 % beaufschlagt und dann uns in Rechnung gestellt über die Rechnung der Hausmeisterei. Wir haben das gemerkt und eine Korrektur der Abrechnung verlangt. Nun meint er, es sei seine Sache, billigere Subunternehmer zu beschäftigen und uns einen Durchschnittssatz der Hausmeister in Rechnung zu stellen. Es gibt allerdings keinen Beschluss, dass wir die Hausmeisterei zu bestimmten festen Stundensätzen beschäftigen.
    Wenn er meint, an den Hausmeistern 15 % verdienen zu müssen, ist wohl davon auszugehen, dass die angeblichen Lohnkosten (Stundensätze um 30 Euro) auch einen Anteil von ihm enthalten?!?! Aber letztere Vermutung nur am Rande...

    Ein Miteigentümer nannte die Vorgehensweise Betrug...

    Achja, alles andere wird für die WEG natürlich zu den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet.

    Gibt es ein Urteil oder einen Gesetzes-Passus, der unsere Argumentation stützt?

    Für Eure Meinungen und zusätzliche Infos danke ich herzlich

    Katinka

  2.   

    Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen


  3. Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen #2
    Ich möchte noch anfügen: Die Hausverwaltung macht eine GmbH, die Hausmeisterei ist eine Einzelfirma des Geschäftsführers der HausverwaltungsGmbH.

  4. Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen #3

    RE: Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen

    Original von Katinka
    Wir sind damit Arbeitgeber der Hausmeister.
    Das ist die zentrale Aussage...
    Würde es zutreffen, dass die WEG Arbeitgeber der Hausmeister ist, könnte der Inhaber der Hausmeisterfirma, der zufälligerweise gleichzeitig Verwalter ist, keine Stundensätze von 30 € für erbrachte Leistungen in Rechnung stellen.

    Die Problemlösung ergibt sich praktisch automatisch, wenn man das Problem kennt. Dazu wird man allerdings zunächst den eigenen Verstand benutzen müssen.
    Entweder zahlt die WEG Stundenlöhne bzw. Gehälter an die Beschäftigten, den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben und führt auch die Lohnsteuer ab, dann ist die WEG Arbeitgeber. Alternativ erhält die WEG die Rechunge eines Unternehmers über erbrachte Leistungen, dann ist die WEG Auftraggeber. Die Beschwerde über einen Gewinnanteil des Unternehmers müsste in diesem Fall wohl in die Kategorie Dummheit einsortiert werden.

  5. Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen #4

    RE: Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen

    was hält euch davon ab? den Hausmeister über eine ausserordentliche ETV einfach zu kündigen??? und einen normalo einzusetzen?

  6. Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen #5

    RE: Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen

    Es kommt leider immer öfter zur Tage, dass WEG-Verwalter seine Position
    für eigene zusätzliche Geschäfte mißbrauchen.

    Sie vergessen wohl dass sie eigentlich die eigenen Auftraggeber "bescheißen".

    Eigentümer, Augen auf, lasst Euch nicht für dumm verkaufen.


  7. Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen #6

    RE: Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen

    Vielen Dank für die Beiträge.

    Der Kern des Problems ist eben genau der, dass BISHER Stundenlöhne inkl. Lohnsteuer und Sozialleistungen berechnet wurden. Es gibt keine Rechnungen der Hausmeisterei, sondern Stundenabrechnungen für die Hausmeister mit unterschiedlichen Stundenlöhnen (explizit so genannt). Nach bisheriger Aussage des Verwalters verhält es sich so, dass so ein Hausmeister eine Vielzahl von Arbeitgebern hat - nur das Lohnkonto wird zentral geführt, wo dann die Stundenlöhne auflaufen. Dies sei mit dem Sozialamt, Krankenkasse usw. so vereinbart.

    Erstmals in der letzten Abrechnungsperiode wurde eine Fremdfirma für den Winterdienst beauftragt - und die hat nicht an die WEG, sondern an die Hausmeisterei fakturiert.
    Wir meinen auch, dass der Verwalter keine Berechtigung hat, so zu verfahren. Er hätte im Auftrag der WEG den Winterdienst verpflichten und auch eine Rechnungsstellung an die WEG veranlassen müssen - eben ohne Beaufschlagung.

    Ist immer gut, Meinungen anderer - Außenstehender - zu lesen :-)

    Natürlich hat das Verhalten Konsequenzen - da sind sich auch alle Eigentümer einig.

    Liebe Grüße

    Katinka

  8. Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen #7
    moin Katinka,

    ich habe von diesem ganzen (Lohn-) Steuerkram keine Ahnung, da müßte ich einen Steuerberater fragen.

    Eine Frage ist natürlich, wer ist Arbeitgeber des Hausmeisters, das klärt man dadurch, daß man beim Verwalter den entsprechenden Vertrag einsieht.

    Wenn der Verwalter da herumtrickst, besteht die Gefahr, daß die WEG später Lohnnebenkosten nachzahlen darf, also sollte der Verwalter auch die Abführung der Lohnnebenkosten belegen können.

    Zwei Fragen stellen sich mir zur Schneebeseitigung:
    1. wart Ihr zufrieden mit der Leistung?
    2. ist der Euch in Rechnung gestellte Preis angemessen?

    Daran orientiert sich das weitere Vorgehen. Schlechte Leistung finde ich bei der Schneebeseitigung hier in Berlin massenweise, dafür unterbieten sich die Firmen soweit, daß schon im Vorfeld klar ist, daß für die paar Kröten keine ordentliche Leistung abgeliefert werden kann.

    Wenn der Verwalter die Schneebeseitigung über seine Firma organisiert und diese Euch die Leistung in Rechnung stellt, ist das grundsätzlich und formal nicht zu beanstanden.

    Ein Aufschlag von 15% ist nicht gerade unsittlich, 10% schlagen die Handwerker auf jede Rechnung des Subunternehmers, für den sie die Verantwortung übernehmen, also stellen sich wieder die beiden o.g. Fragen nach Preis und Leistung...

    Letztlich scheint es aber so zu sein, daß Ihr mit dem Verwalter keine Basis findet, so daß Ihr Euch wohl nach jemand anderem umsehen werdet, oder?

    bis denn,
    Christian Martens


Hausverwalter beaufschlagt Rechnungen

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