Hallo,
die Aufgaben und Pflichten einer HV sind ja im WEG geregelt- ist schon klar.
Wie aber ist die Vorgehensweise bei Schäden am Gemeinschafteigentum?
Schaden wurde gemeldet. HV hat auf der ETV einen Gutachter vorgeschlagen- dieser wurde aus Kostengründen abgelehnt. Wie ist das weitere Vorgehen? Könnte man nicht einfach ein paar Firmen vom Fach das mal anschauen lassen? Eventuell finden die ja den "Fehler".
Wird das Thema jetzt einfach unter den Teppich gekehrt, da die WEG ja kein Gutachter wollte? oder muß sich die HV weiter darum kümmern?
LG
chaoscity

