Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr?

Diskutiere Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo Forum, ich mal wieder , aber heute mit einer einfachen Frage: Unsere zerstrittene 2er-WEG wird nun hoffentlich in den nächsten Wochen einen vom Gericht ...


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  1. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #1

    Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr?

    Hallo Forum,

    ich mal wieder , aber heute mit einer einfachen Frage:

    Unsere zerstrittene 2er-WEG wird nun hoffentlich in den nächsten Wochen einen vom Gericht bestellten Verwalter bekommen. Wie geht das dann praktisch weiter?

    -meldet sich der Verwalter bei beiden Eigentümern?

    -wie entsteht der Verwaltervertrag, wer regelt die Vergütung? Ich nehme an, mein ME wird sich weigern, irgendwas zu unterschreiben.

    -Lädt der neue Verwalter sofort zu einer Eigentümerversammlung? Wenn ja, welche TOP kommen da auf die Tagesordnung und wie kommen sie drauf? Kann ich bereits bei einer ersten Versammlung TOP beantragen?

    Wäre toll, wenn das jemand wüßte!!!

    Vielen Dank schonmal und Gruß von COOKIE

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  2. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #2
    Eine Zwangsverwaltung ist einer normalen sehr ähnlich. Da wahrscheinlich schon länger keine Versammlung stattgefunden hat, wird er eine einberufen. Tops können natürlich bestimmt werden. Der Vertrag ist nach meinem Wissen nicht notwendig, da das Gericht entsprechende Anordnungen gegeben hat, was zu tun ist.

  3. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #3
    Hallo Capo,

    vielen Dank für Deine Infos!!!

    Ich beantrage die gerichtliche Einsetzung eines Verwalters nach §21 (4), also wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und des dringlichen Falles, daß die vom ME abgeschlossene Feuerversicherung nicht zur Zahlung verpflichtet wäre, weil nicht die WEG, sondern der ME sie auf seinen Namen abgeschlossen hat, dazu beträgt der von ME eingesetzte Wert 1914 nur gut die Hälfte von dem, was ein Sachverständiger 2002 berechnet hatte . Es ist also ein Notfall, wenn es tatsächlich brennt, sind wir vermutlich gravierend unterversichert und die Brandstifter-Klausel greift nicht , ich mach mir echte Sorgen!!!

    Wird der gerichtlich eingesetzte Verwalter bereits vor einer EGversammlung eine neue Versicherung abschließen oder die bestehende berichtigen? Oder muß er tatsächlich mit der gesetzl. Frist von 14 Tagen einberufen und wir sind sehr lange nicht versichert?

    Der zweite Hintergedanke meiner Frage ist, daß mein ME ja alles verweigert, um mich zu ärgern. Er will auch keinen Verwalter (ich könne mir ja einen nehmen, sagt er...).
    Ich kann mir also vorstellen, daß er zu den Versammlungen nicht kommt, er könnte tatsächlich so blöd sein (auch weil er keine Ahnung vom WEG hat). Wenn er nicht kommt, wäre die erste Versammlung ja beschlußunfähig. Wie wäre es bei einer 2.Versammlung? Wie kurz hintereinander können die Versammlungen sein und könnte ich bei seinem Nichterscheinen dann tatsächlich mit meinen 43.600/10.000 MEA rechtkräftige Beschlüsse fällen, solange diese ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen?

    Vielen Dank für Deine Mühe und Gruß von COOKIE

  4. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #4
    Zwischenpost

  5. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #5
    Danke für das Zwischenpost, Capo, jetzt kann ich eine neue Antwort schreiben:


    Update 5.Juli 2008: Da mein Thread häufig angeklickt wird, hier die Fortsetzung der leidigen Geschichte für Interessierte und Betroffene:

    Mitte April habe ich dem Miteigentümer (ME) einen Brief geschrieben und per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Darin habe ich einige der ungeklärten Probleme (keine Abrechnung 2007, mangelhafte Gebäudeversicherung, keiner von uns ist der Verwalter oder will es machen) als Nachweis für eine nicht ordnungsgemäße Verwaltung aufgezählt und ihn mit Fristsetzung aufgefordert, zusammen mit mir eine professionelle Hausverwaltung einzusetzen. Die Antwort kam am letzten Tag der Frist, wie immer handschriftlich per Fax auf einem karierten Zettel und nur an meinen Anwalt, nicht an mich. Er schrieb "er habe ja nie gesagt, daß er eine Verwalter prinzipiell ablehne". :stupid
    Daraufhin habe ich per Anwalt bei Gericht den Antrag auf gerichtliche Einsetzung eines Verwalters wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und fehlendem Verwalter gestellt, mit den konkreten Beispielen der fehlenden Verwaltung. Die Güteverhandlung wurde auf den 4.Juli angesetzt, persönliches Erscheinen beider Parteien angeordnet.
    Im Vorfeld schrieb der Gegenanwalt eine merkwürdige Argumentation, warum mein ME nicht zum Termin erscheinen könne und daß das neue WEG die gerichtliche Einsetzung einer Verwaltung nicht mehr vorsehen würde und meine Klage daher prinzipiell abzulehnen sei. Ganz trocken schrieb der Richter zurück, daß der Beklagte dann zumindest telefonisch zur Verfügung zu stehen hätte und mit Bezugaufnahme auf aktuelle OLG-Urteille, daß meine Klage selbstverständlich anzunehmen sei. Er schlug auch schon namentlich eine auf schwierige WEG`s spezialisierte Hausverwaltung vor, mit der die Eigentümer Kontakt aufnehmen sollten.
    Ich schrieb natürlich sofort diese Verwaltung an und ließ mir Konditionen und unterschriftsreife Verträge schicken, was vom Richter in der Verhandlung sehr positiv aufgenommen wurde!

    Beim Gerichtstermin erschien der ME dann doch zusammen mit seinem Anwalt und es begann eine streckenweise wirklich amüsante Güteverhandlung mit sehr nettem Richter. Dieser hatte tatsächlich sehr genau alle Unterlagen der Anwälte studiert, wobei mein Anwalt eine sehr stimmige Klage mit mehreren Beweisstücken eingereicht hatte, der Gegenanwalt sehr schwammig und unwahr argumentierte (vermutlich, weil mein ME ihm auch nicht die Wahrheit erzählt hatte). Von Anfang an vermittelte der Richter zwischen den Zeilen, daß er ziemlich genau durchschaut, daß es meinem ME nicht um die Sache, sondern nur um mir Ärger machen, schikanieren und blockieren geht, das hat mich sehr beruhigt! Mein ME machte mir dann auch die Freude, mit trotzigem und aggressivem Verhalten den richtigen Eindruck des Richters zu vertiefen.

    Zunächst versuchte der Gegenanwalt erneut, eine Klagabweisung zu erreichen, dies wurde vom Richter (mit vorbereiteten Kommentar- und Urteilskopien!!!) verneint bzw. der Anwalt auf die nächste Instanz verwiesen, falls er die Zulässigkeit meiner Klage weiter in Frage stellt. Nach kurzer Beratung mit meinem ME verzichtete der Gegenanwalt dann auf seinen Antrag auf Klagabweisung.

    Wichtig für alle, die auch eine solche Klage einreichen wollen und bei denen der Gegenanwalt die Klage abweisen lassen will: es gibt keinen "Notverwalter" mehr, wie früher im WEG vorgesehen, es ist auch kein dringlicher Notfall in der Verwaltung mehr nötig. Notwenidig ist der Nachweis, daß eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht vorliegt und die Eigentümergemeinschaft sich nicht auf einen Verwalter einigen kann.Die Einsetzung eines Verwalters durch Gericht erfolgt gemäß §43, Nr.1 -WEG neu, in Eilfällen kann auch eine einstweilige Verfügung gemäß §935 ff. ZPO erwirkt werden.
    Nachdem das vom Tisch war, empfahl der Richter einen Vergleich (wir waren ja noch in der Güteverhandlung), bei dem beide Parteien der Einsetzung des vorgeschlagenen Verwalters zu den in meinen mitgebrachten Verwalterverträgen festgelegten Konditionen (45 € pro Einheit und Monat) zustimmen sollten. Ich war sofort einverstanden, zumal ich diese Verwaltung aus einer früheren problematischen WEG als ausgezeichnet kenne.

    Der Gegenanwalt begann eine Argumentation, man solle doch mehrere Verwalter prüfen und den preiswertesten nehmen. Der Richter unterbrach ihn und hielt daraufhin einen kleinen Vortrag über die Qualitäten gerade dieser Hausverwaltung und das Problem, in dieser zerstrittenen WEG überhaupt einen Verwalter zu finden, der das macht -es war eindeutig, daß er von diesem seinem Vorschlag nicht ablassen würde.

    Die Gegenseite stimmte dann zu, der Verwalter wurde wegen der Dringlichkeit (Versicherungen) rückwirkend zum 1.Juli eingesetzt, Gerichtskosten geteilt, Anwaltskosten trägt jeder selbst. Der Richter hat abschließend noch einen kleinen Vortrag gehalten, wobei er sich dabei ausschließlich zu meinem ME beugte und diesen ansah, daß ja keiner auf die Idee kommen solle, die Eigentümerversammlung nicht wahrzunehmen und danach dann die Beschlüsse aus der Wiederholungsversammlung anzufechten!
    Der Richter hat einen enorm hohen Streitwert angesetzt, die 3-fache Jahresgebühr für den Verwalter (mein Anwalt hatte für die Klage die einfache Jahresgebühr genommen), also mit Steuern also fast 4.000 €, macht über 1.000 € Verfahrenskosten für jede Partei. Ich hab mir eins gegrinst... ,der Richter weiß wohl, daß ich rechtschutzversichert bin und mein ME selber blechen muß? :hase Die 640 € Verwalterkosten pro Jahr jucken mich eigentlich auch nicht, ist zwar eine Menge Geld, aber das ist es mir wirklich wert, diese ewigen Streitereien mit dem ME endlich größtenteils loszuwerden!!!

    So, das war das gute Ende...jedenfalls bis heute. Da mein ME eine typische antisoziale Persönlichkeitsstörung hat, die ihm leider nicht erlaubt, aus Fehlern zu lernen oder aus Schaden klug zu werden, befürchte ich eine weitere Blockadehaltung auch gegenüber der neuen Verwaltung. Nur bin ich jetzt in einer viel besseren Ausgangsposition, da ich den Verwalter als Zeugen benennen kann und der Richter sich offensichtlich ein sehr realistisches Bild von mir bzw. meinem ME gemacht hat!

    Gruß von COOKIE und viel Glück allen, die sowas auch noch vor sich haben!!!

  6. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #6
    Vielen Dank für dein sehr aufschlussreiches Update.
    Da steckt sehr viel neues für mich drin.

    Vielen vielen Dank.

  7. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #7
    Das klingt ja wirklich sehr amüsant, vorallem wenn es gut für einen ausgeht. Aber dass ein Richter so sehr gegen eine Partei schießt kommt sicher auch nicht oft vor.

  8. Gerichtlich eingesetzter Verwalter-wie läuft das dann praktischr? #8
    Unregistriert

    gemeinschaftlicher Privatstraße und keiner ist für irgendetwas zuständig HILFE!!!!!!!

    ich wohne in einer PRIVATSTRAßE mit 5 Eigentümer anteilmäßig an dieser Privatstraße. Mittlerweile ist diese Straße ca. über 30 Jahre alt auch hier un da Blessuren, in Form von Löcher, Wasserablaufrosteliegen nicht gleichmäßig auf, ein Kanal, die sich hier befindet voll mit Laub uvm.
    Mehrmals alle Eigentümer angeschrieben, dem Rückantwortschreiben Papier, adressierter Rückumschlag und Kugelschreiber beigefügt, aber seit mehr als 3 jahre keine Antwort, im Gegenteil, da ich hier letzteres inne habe und an all den anderen vorbei muß, im Winter keine Schneeräumung und die Autos werden soweit in die Straße hineingeparkt, dass keine Zufahrt möglich ist.
    Verhalte ich micch nicht "korrekt" dann ist hiier die hiesige Behörde vor Ortt mittels entsprechender Sanktion, bei gleichem Vergehen, da tut sich nix, bis heute keine Antwort der unterschiedlichebn Behandlung.
    Jezt meine Frage: einsetzung eines Verwalters nur hier für diese Privatstraße, und was muß ich dabei alles machebn, bzw. beachten

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