Mahnbescheid

Diskutiere Mahnbescheid im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo Zusammen, Vorgeschichte: für eine Eigentümergemeinschaft war im vergangenen Jahr in den ersten 6 Monaten eine Verwaltung zuständig die ausser Rechnungen sammeln, nichts getan hat. ...


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  1. Mahnbescheid #1
    ivg

    Mahnbescheid

    Hallo Zusammen,

    Vorgeschichte:
    für eine Eigentümergemeinschaft war im vergangenen Jahr in den ersten 6 Monaten eine Verwaltung zuständig die ausser Rechnungen sammeln, nichts getan hat. Ihr Vertrag lief zum 30.6 aus. Sie hat den Eigentümern mündlich zugesichert für diese 6 Monate keine Gebühren zu beziehen hat aber trotzdem ihre Honorare bis Ende Juni fleißig abgebucht.Für den Rest des Jahres gab es keine offizielle Verwaltung der dies aufgefallen wäre. Ab 01 diesen Jahres gibt es wieder eine Verwaltung und diese soll die zuviel gezahlten Verwaltergebühren zurückfordern. Aber von der alten Verwaltung gibt es null Reaktion, weder auf Briefe noch auf Anrufe.
    Frage:
    Kann man hier einen Mahnbescheid in Auftrag geben und wenn ja - kann dies auf den Namen der neuen Verwaltung geschehen oder müssen das die Eigentümer selbst unterschreiben?

    oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

    Gruß M.

    •   



       

  2. Mahnbescheid #2
    Ohne das als Rechtsberatung zu verstehen...


    Der Knackpunkt hier wird sein, dass du das mündliche nicht beweisen kannst, obwohl du sicherlich mehrere Zeugen hast.

    Da die Eigentümergemeinschaft ein Gemeinschaft ist, klagt sie Gesamthändig und muss sich das Ergebnis ebenso zurechnen lassen. Daher ist ein Beweisantritt eines Mitgliedes der Gemeinschaft Parteienvortrag und nicht Beweisantritt.
    Hilfreich wäre die Gegenwart eines Beraters oder Juristen bei der Gemeinschaftsversammlung, welche den Beschluss gefasst gewesen, dieser könnte hier zu Beweis antreten. Der hätte sich aber auch diese Aussage unterschreiben lassen und ins Protokoll des Abberufungsbeschlusses aufgenommen.

    Unterjährig hat die Verwaltung ja ausser Rechnungen sammeln auch nicht viel zu tuen. Wenn Ihr den Vertrag gekündigt habt, ist ihre einzige Pflicht diese Rechnungsordner an Ihren Nachfolger geordnet zu übergeben.
    Wenn Monatspauschalen ausgemacht sind, war es das.

    Wenn der Nachfolger sich keine Extra Vergütung hier ausbedungen hat, bekommt er die Pauschalen 7-12 und macht die Gesamtabrechnung und die Versammlung etc.
    Euch entsteht doch kein Cent Extrakosten, wo ist das Problem?
    Wenn die Verwaltung Schaden angerichtet hat, dann weist den nach und klagt den ein.
    Ansonsten geht es nach dem von euch beschlossenen Vertrag.

    Einen Anspruch gegen seinen Vorgänger oder einen Anspruch eurerseits der irgendwie durchsetzbar wäre, sehe ich nicht.
    Im Gegenteil. Die Absprache, Verwaltung ohne Entgelt zu betreiben wäre sittenwiedrig und hätte sicherlich auch keinen Bestand vor Gericht.

    Die Kosten des Mahnbescheids sollten lieber in das Haus gesteckt oder in ein Grillfest oder die Anschaffung eines BGB´s gesteckt werden.

  3. Mahnbescheid #3
    ivg

    Danke Michael,

    ich hab mir das fast gedacht. Es ist immer wieder schade zu sehen wie man sich in Menschen täuschen kann.

    siehst du denn eventuell eine andere Möglichkeit wie man hier verfahren könnte oder scheint dir das ganze aussichtslos???

    Gruß, M.

  4. Mahnbescheid #4
    Um wie viel Geld geht es denn etwa, oder wieviele WE werden verwaltet?

  5. Mahnbescheid #5
    ivg

    es handelt sich um 20 Einheiten und um 1900€

  6. Mahnbescheid #6
    Das hängt davon ab, wie Ihr verfahren habt.

    Wie ist sie bestellt worden, wie lautet der Beschluss und der Vertragstext?

    Wie ist sie abbestellt worden, warum und wie lautet der Beschlusstext?

    Wie ist die neue bestellt worden? Mit welchem Text?

  7. Mahnbescheid #7
    ivg

    "Wie ist sie bestellt worden, wie lautet der Beschluss und der Vertragstext?"

    ??? das war weit vor meiner Zeit und ich habe dazu keine Unterlagen

    "Wie ist sie abbestellt worden, warum und wie lautet der Beschlusstext?"

    Sie hat allen Miteigentümern einen Brief eingeworfen indem sie eine "Kündigung aus wichtigem Grund" angab(Unzumutbarkeit und Krankheit) Es gab keine Eigentümerversammlung, somit auch keinen Beschluss.

    "Wie ist die neue bestellt worden? Mit welchem Text?"

    Es wurden Angebote eingeholt und geprüft.
    Die Firma xxxx wird ab dem 1.1.09 bis31.12.09 (Probezeit) zur Verwalterin bestellt. die Grundvergütung beträgt ab dem 1.1.09 bis zum 31.12.09 netto xxxxx zzg ges MwSt pro Wohnung und Monat. Die Eigentümer unterzeichnen den Vertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren nach Ablauf der Probezeit
    Beschluss einstimmig ja


    Wie ich durch Deine Fragen bemerke herrscht hier ein ziemliches Chaos

    gibt es Hoffnung???

  8. Mahnbescheid #8
    Wenn Sie kündigt, dann muss auch ein zu kündigender Vertrag vorliegen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__24.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__23.html

    usw usw....


    Das kennst du nicht? Wow. Durch den Kauf des Anteilseigentums haftest du Gesamthändisch für die Gemeinschaft. Wie bei einer BGB Gesellschaft. Ohne Limitierung. Mit all deinem Vermögen.
    Wenn die Verwaltung vergisst die Haftpflicht zu zahlen, und einer stürzt und ist querschnittsgelähmt, die anderen haben nichts, dann bist du mit deinem Vermögen dran!

    Und so was wichtiges macht Ihr bei 20 Einheiten mal so nebenbei?

    Deswegen ist ja schriftform Voraussetzung, sowie Einberufung, Protokollierung usw... lies halt mal im Forum nach.

    Es muss also Hausversammlungsprotokolle von jeder Versammlung geben. Wenn nicht hätte die Verwalterin das Geld einfach veruntreut. Dann wäre die Staatsanwaltschaft zuständig.

    Aber da sie monatlich abgebucht hat, muss es ja auch eine Vereinbarung geben.

    Ich verstehe den Schaden aber immer noch nicht. Die neue Verwaltung bekommt doch nur die Vergütungen 7-12 oder?

    Das Wort Grundvergütung kenne ich rechtlich nicht in dem Zusammenhang. Es sagt mir auch nichts.
    Heisst das, dass die Verwaltung einen Anspruch ohne Arbeit hat?

    Besser:
    "Die Verwaltung erhält eine monatliche Festvergütung in Höhe von ...., mit der folgende Arbeiten unabhängig von derem tatsächlichen Aufwand abgegolten sind:

    ...
    ...
    ....

    Die Verwaltung kann seitens der Verwaltungsfirma frühestens nach Ablauf von ..... gekündigt werden.
    Die Eigentümerversammlung hat das Recht, die Verwaltung jederzeit abzuberufen. Zur Abberufung muss das Minderheitenquorum für die Einberufung einer Sonderversammlung zusammenkommen, falls diese nicht auf der Jahresversammlung stattfindet.

    In diesem Falle endet die Verwaltung am Ende des Monats, in der der Beschluss auf der Eigentümerversammlung getroffen wurde.

    ....
    Eine Entlastung der Verwaltung findet nicht statt. Sie ist verpflichtet ausreichenden Versicherungsschutz nachzuweisen und aufrechtzuerhalten und jeden Wechsel des Versicherungsträgers sofort anzuzeigen...

    .....

    Lass dich mal ein wenig beraten. Ein Probemandat,, oder Zeitmandat und eine 3 Jahresbindung? Seit ihr noch ganz knusper oder haben sie euch 1,20€/Wohnung/Monat geboten?

  9. Mahnbescheid #9
    ivg

    ok, ok, ich habs verstanden
    Werde mir fachliche Hilfe zulegen....
    Danke trotzdem für die Ansätze!!

    Gruß M.

  10. Mahnbescheid #10
    p.S.: Wenn du den Verwaltungsvertrag von der Verwaltung aufsetzen lässt, ist das so als ob du einen Anwalt fragst ob du klagen sollst....

    •   



       


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