Mein Ehemann ist der einziger der ins Grundbuch eingeschrieben ist, aber er arbeitet, also er hat mich eine Schriftliche Vollmacht gegeben, wo es steht das ich soll für ihn handeln in allen Sachen der unsere WE. Ich bin bei dem Hausverwalter gegangen, die unterlagen anzuschauen, aber der HV sagtet dass, obwohl ich hatte die Vollmacht meines Mannes (er moechte es nicht lesen), er wird mich nie in die Unterlagen ahgucken lassen.

Hat der HV rechtlichem Grunden so zu reagieren, und mich einblick ins unterlagen zu verboten?

Vollmacht formular war ganz korreckt aber die Vollmacht hatte kein Notar-Siegel, braucht solche Vollmacht ein Notar Unterschrift und Siegel?

Ich habe ein ähnliche Fragen hier gesehen, aber es war mit andere eigenschaften kompliziert dass ich könnte nicht verstehen wie es für meine gelegenheit wichtig war. entschuldigung, ich habe English als muttersprache!

Vielen Dank