Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun?

Diskutiere Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hi Leute, meine gescannten Wirtschaftspläne reichen bis ins Jahr 1996. Wir selber sind Wohnungseigentümer seit ca. 2006. Die Garage gehörte immer mit zur Wohnung. Es ...


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  1. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #1

    Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun?

    Hi Leute,

    meine gescannten Wirtschaftspläne reichen bis ins Jahr 1996.

    Wir selber sind Wohnungseigentümer seit ca. 2006. Die Garage gehörte immer mit zur Wohnung. Es existiert ein eigener Grundbuchauszug. Da das Auto zu tief ist, wird die Garage schon immer als Abstellraum benutzt. Wir parken davor.

    Der gleich Verwalter will nun extra Geld für diese Garage. Wir fingen mal mit 150€ monatlich an und nun sind wir bei 177€. Jedes Jahr wird es teurer.

    Ich stelle mich ungern an, aber letztes Jahr haben wir ihm sogar eine Erhöhung seiner Vergütung gewährt und dieses Jahr nimmt er ausschließlich von uns noch mehr Geld. Da wir die einzige Garage haben.

    Es ist einfach eine Frechheit. Denn bis jetzt hat ihm die Garage nicht interessiert.

    Ich möchte ihm gerne noch diese Woche schriftlich widersprechen. Und ihm davon in Kenntnis setzen dass wir diese 35,64€ nicht bezahlen werden.
    Also Argument werde ich nennen
    - dass es bis jetzt auch nicht relevant war
    - dass die Garage eh nicht als solche benutzt wird
    - Und dass wir es als eine Frechheit erachten, dass wir letztes Jahr alle gerne für eine Erhöhung seiner Bezüge gestimmt haben und er nun weitere Quellen sucht.

    Was meint Ihr habe ich eine Chance? Reagiere ich über? Gibt es hier rechtliche Grundlagen? Z.B. da nie vorher dafür Verwaltungsgebühren verlangt wurden und das vom selben Verwalter?

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  2. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #2

    RE: Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun?

    Ich will auch Geld.

    Wofür sollt Ihr denn zahlen?

  3. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #3
    Sorry ich habe das nicht gesehen.

    Wir sollen für die Garage nun 35,64€ pa zahlen.

    Ich habe auch den Verwaltervertrag nun eingefordert. Aber es rührt sich nichts.

    Ich werde wohl das Geld zurückziehen und nur den Differenzbetrag bezahlen.

    Ich habe ihm ja geschrieben dass ich das machen werde, wenn er mir nicht vor der nächsten Betragszahlung sagen will wie er es begründet.

    Ich glaube dass man im Verwaltervertrag sehen kann ob er solche Beitrage erheben kann oder?

  4. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #4
    Es muss ja einen Beschluss über die Randbedingungen des Verwaltungsvertrages geben, wozu natürlich auch die Höhe des Honorars enthalten ist.

    Fahr halt hin zum Büro des Verwalters und nimm Einblick in den Vertrag.

    MfG
    PHinske

  5. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #5

    WEG Verwaltung

    Auch mich ärgert es sehr, dass die Instandhaltungsrücklagen ständig erhöht werden.
    Ich hatte bislang lediglich 50 Euro monatlich in die Hauskasse für Instandhaltungsrücklage bezahlt.
    Nun hat die Eigentümerversammlug beschlossen Euro 15 pro m2 und Jahr. Somit bezahle ich nun monatlich
    Euro 109.-- Instandhaltungsrücklage. Also mehr als das doppelte. Ich war beim Anwalt von Haus und Grund, habe gefragt ob es rechtens ist, dass man die Instandhaltungsrücklagen einfach verdoppeln kann, denn somit stimmt ja dann die Finanzierung gar nicht mehr. Es müsste doch sein, dass die Instandhaltungsrücklagen nur um 10 % innerhalb einer bestimmten Zeit erhöht werden dürfen.
    Da sagte mir die Anwältin, nein es gebe da keine Vorschriften, dass die Instandhaltungsrücklagen nicht derart erhöht werden dürfen. Man könne die Instandhaltungsrücklagen um jeden Betrag erhöhen, wenn die Eigentümergemeischaft eine derartige Erhöhung beschließt, dann müsse ich dies bezahlen.

    Insgesamt bezahle ich mit Heizkostenvorauszahlungen und Verwaltung und Instandhaltungsrücklage monatlich Euro 286.--.

  6. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #6
    Unregistriert
    Verkauf die Wohnung. Ein Mietobjekt kommt auf Dauer billiger.

  7. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #7
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Auch mich ärgert es sehr, dass die Instandhaltungsrücklagen ständig erhöht werden.
    Ich hatte bislang lediglich 50 Euro monatlich in die Hauskasse für Instandhaltungsrücklage bezahlt.
    Nun hat die Eigentümerversammlug beschlossen Euro 15 pro m2 und Jahr. Somit bezahle ich nun monatlich
    Euro 109.-- Instandhaltungsrücklage. Also mehr als das doppelte. Ich war beim Anwalt von Haus und Grund, habe gefragt ob es rechtens ist, dass man die Instandhaltungsrücklagen einfach verdoppeln kann, denn somit stimmt ja dann die Finanzierung gar nicht mehr. Es müsste doch sein, dass die Instandhaltungsrücklagen nur um 10 % innerhalb einer bestimmten Zeit erhöht werden dürfen.
    Da sagte mir die Anwältin, nein es gebe da keine Vorschriften, dass die Instandhaltungsrücklagen nicht derart erhöht werden dürfen. Man könne die Instandhaltungsrücklagen um jeden Betrag erhöhen, wenn die Eigentümergemeischaft eine derartige Erhöhung beschließt, dann müsse ich dies bezahlen.

    Insgesamt bezahle ich mit Heizkostenvorauszahlungen und Verwaltung und Instandhaltungsrücklage monatlich Euro 286.--.
    Der Beschluss der Eigentümerversammlung zur Erhöhung der Instandhaltungsrücklage wurde doch sicherlich nicht willkürlich gefasst ! - Die Hintergründe wurden doch bestimmt schon mit der Tagesordnung, spätestens aber bei der Versammlung selbst vom Verwalter erläutert. Es werden wohl mittelfristig Instandhaltungsmaßnahmen anfallen, die mit der derzeitigen Rücklage und der derzeitigen Rücklagenbildung nicht zu finanzieren sind.

    Wenn deine Finanzierung so knapp ist, wäre eine Umlage für zwingend erforderliche Instandhaltungen (z.B. neuer Heizkessel) doch bestimmt noch viel schädlicher als die nun zu erbringende höhere Ansparrate für die Instandhaltung.

    Ich verstehe den Grund für deine Aufregung nicht. Du hattest doch auch bestimmt während der Eigentümerversammlung die Möglichkeit dich kundig zu machen.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  8. Plötzlich extra Gebühren für Garage, was tun? #8
    Ist es deine Garage, Sondereigentum. So darf nur Geld für den Unterhalt genommen werden, z.B. Geld für Reparaturen, Versicherung usw.
    Der Verwalter muss es nachweisen.

    Eine Miete um Gewinn zu erzielen, ist ungesetzlich. Egal wer es bekommt, Verwalter oder Wohngemeinschaft.

    Man kann ja keine Miete für etwas nehmen, was einem nicht gehört.

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