Mit Speck fängt man Mäuse...
Üblicherweise ist z.B. zu lesen als Eigentümer einer vermieteten Immobilie benötige man eine Eigentümer-Haftpflicht, um z.B. gegen herabfallende Ziegel / Dachlawinen etc. versichert zu sein.
So ein "etc." (nämlich kleine Bruchstücke aus der Firstpfannen-Vermörtelung) ist vor 3 Monaten nun meinem Nachbarn aufs Autodach geplumpst. Nach zahlreichen Wochen des Hin- & Hergeschreibes nun der sehr überraschende Bescheid der Versicherung: Da mich kein Verschulden treffe, seien die Ansprüche (Lackschaden von ca. 1.500.- €) abzuwehren und ich sei von der "finanziellen Inanspruchnahme freigestellt"...
Soweit, so schlecht, denn damit ist ja der nachbarschaftliche Unfrieden quasi vorprogrammiert: Da weder ich noch Nachbar (noch übrigens der die Reparatur [-> Erstellung Trockenfirst] ausführende Dachdecker) auch nur die Spur eines Zweifels daran hatten, daß dies ja ein ganz typischer Haftpflichtschaden sein würde, ist die Überraschung & der Frust gerade gewaltig: Was ist denn das für eine Versicherung, die unter Berufung auf "objektive Kriterien d.h. gesetzliche Bestimmungen und herrschende Rechtssprechung" einen solch eineindeutigen Fall zu regulieren ablehnt?
Was ist das für ein "Recht"???
Ist die Auskunft der Versicherung überhaupt korrekt?
Gibt es - da der Fall ja typisch ist für alle (ohne Sturm) je vom Dach gefallenen Ziegel und jede Dachlawine / jeden Eiszapfen - eben ALLE Fälle, wo der Vermieter nicht extra aufs Dach gekraxelt ist, um was runterzuschmeißen, damit bloß "schuldhaftes Verhalten" vorliegt... - irgendeine höher angesiedelte Grundsatzrechtsprechung, die diesem jedem (zumindest aber meinem) Rechtsgefühl Hohn sprechenden - Versicherungs-Prämien-Ausbeutungs-Pragmatismus einen Riegel vorschiebt...?
Wer hat ähnliche Erfahrungen (oder auch positive Gegenerfahrungen) gemacht?
Vielen Dank im voraus für jeden Tipp, der dazu beitragen kann, keinen Michael Kohlhaas-Effekt auszulösen...

