Frage zu Gebäudeversicherung

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  1. Frage zu Gebäudeversicherung #1

    Frage zu Gebäudeversicherung

    Hallo Ihr Lieben Foris,
    ich habe wieder eine Frage:
    Vor 4 Wochen haben wir in unserer vermieteten Wohnung eine Verstopfung gehabt, die beim Einzug unserer Mieter bemerkt wurde. Der Monteur beseitigte die Verstopfung. Nun war heute morgen der Abfluss wieder verstopft und ein anderer Monteur war da.
    Dieser machte das Hauptabflussrohr der oberen Wohnung auf und holte dort Toilettenpapier und Tampons raus. Zuerst sah es so aus, als wäre das die Ursache. Nun "grub" er aber weiter und es stellte sich heraus, daß der Abfluss nur noch zur Hälfte frei war. Der Rest ist mit Ablagerungen versehen, die dazu führen, das Toilettenpapier nicht weiter rutschen kann.
    Das erste Mal bezahlten wir die Rechnung, da es am Einzugstag unserer neuen Mieter festgestellt wurde, als diese ihre Waschmaschine in Betrieb nahmen.
    Der Monteur beseitigte die Verstopfung und empfahl uns allerdings eine Rohrreinigungsfirma zu beauftragen, die mit einer Rohrfräse die Ablagerungen entfernt, da es sonst innerhalb der nächsten Wochen erneut zu Verstopfungen kommen würde.
    Leuchtet auch ein, find ich.

    Nun habe ich in unseren Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung folgenden Passus gefunden und frage mich:

    Welche Kosten sind versichert: Wir versichern die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück. Ausgeschlossen sind Verstopfungen von Regenfallrohren. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.

    und den hier:

    Wir versichern die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten für Maßnahmen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für sachgerecht halten durften. Dies gilt auch für erfolglos durchgeführte Maßnahmen;

    Das Rohr ist ja jetzt frei. Zählen die Kosten für die Rohrreinigunsfirma nun zu den oben erwähnten??

    Können wir falls nicht, diese Kosten bei den Betriebskosten angeben?
    Wie seht Ihr das?

    Einerseits gehören Tampons nicht in die Toilette, andererseits hätten sie ungehindert weiter rutschen können, hätte es keine Verstopfung gegeben.

    •   



       

  2. Frage zu Gebäudeversicherung #2
    Ich rechne die Fräsung regelmäßig zu den Verstopfungsfällen. Das Problem der Verstopfung ist ja ohne Fräsung nicht behoben. Wenn die Ablagerungen wachsen, ist das rohr vollständig verstopft.
    Solange nur der Haupt-Fallstrang gefräst wird, akzeptieren das nie meisten Versicherungen.

    Wenn es nicht akzeptiert wird, ist eine Umlegung auf die BK nicht möglich.

    Wenn die dinge jedoch in der Schleppleitung gefunden werden, wodurch nur diese WE betroffen ist, kann ein Verschulden ja nachgewiesen werden...

  3. Frage zu Gebäudeversicherung #3
    Hallo, was muss man denn für so eine Fräsung bezahlen?

    Und wenn ich das jetzt richtig verstehe, könnte man versuchen, die Rechnung der Versicherung zu schicken??

    Ob Schleppleitung kann ich nicht sagen, der Monteur meinte nur, das es eine Frage der Zeit wäre, bis auch die unteren Wohnräume davon betroffen wären.

  4. Frage zu Gebäudeversicherung #4
    Ob Schleppleitung kann ich nicht sagen, der Monteur meinte nur, das es eine Frage der Zeit wäre, bis auch die unteren Wohnräume davon betroffen wären.
    Anhand dieser Aussage denke ich, dass der Monteur die Fallleitung als Hauptursache ansieht. Also nix Schleppleitung...

  5. Frage zu Gebäudeversicherung #5
    Hallo, danke
    Ich rufe morgen mal bei der Rohrreinigungsfirma an, denn es muss ja gemacht werden.
    Ich verstehe das mittlerweile so:
    die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung tragen wir. Die Kosten für die Reinigung kann ich auf die Betriebskosten umlegen, war doch so? oder
    Gruß

  6. Frage zu Gebäudeversicherung #6
    die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung tragen wir. Die Kosten für die Reinigung kann ich auf die Betriebskosten umlegen, war doch so? oder
    Nein, die Reinigung ist instandhaltung. Eine Rohrleitung hat nichts mit Betriebskosten zu tun (ausser den Kanalgebühren). Ob die Versicherung dafür aufkommt, ist jedenfalls ein Versuch wert.

  7. Frage zu Gebäudeversicherung #7
    Achso, okay, vielen Dank.

    Die Rohrfräsung hat übrigens Euro 102,34 gekostet, dafür gab es auch noch nen Blick mit der Kamera durch's Rohr.

    •   



       


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