Hallo Ihr Lieben Foris,
ich habe wieder eine Frage:
Vor 4 Wochen haben wir in unserer vermieteten Wohnung eine Verstopfung gehabt, die beim Einzug unserer Mieter bemerkt wurde. Der Monteur beseitigte die Verstopfung. Nun war heute morgen der Abfluss wieder verstopft und ein anderer Monteur war da.
Dieser machte das Hauptabflussrohr der oberen Wohnung auf und holte dort Toilettenpapier und Tampons raus. Zuerst sah es so aus, als wäre das die Ursache. Nun "grub" er aber weiter und es stellte sich heraus, daß der Abfluss nur noch zur Hälfte frei war. Der Rest ist mit Ablagerungen versehen, die dazu führen, das Toilettenpapier nicht weiter rutschen kann.
Das erste Mal bezahlten wir die Rechnung, da es am Einzugstag unserer neuen Mieter festgestellt wurde, als diese ihre Waschmaschine in Betrieb nahmen.
Der Monteur beseitigte die Verstopfung und empfahl uns allerdings eine Rohrreinigungsfirma zu beauftragen, die mit einer Rohrfräse die Ablagerungen entfernt, da es sonst innerhalb der nächsten Wochen erneut zu Verstopfungen kommen würde.
Leuchtet auch ein, find ich.
Nun habe ich in unseren Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung folgenden Passus gefunden und frage mich:
Welche Kosten sind versichert: Wir versichern die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück. Ausgeschlossen sind Verstopfungen von Regenfallrohren. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
und den hier:
Wir versichern die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten für Maßnahmen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für sachgerecht halten durften. Dies gilt auch für erfolglos durchgeführte Maßnahmen;
Das Rohr ist ja jetzt frei. Zählen die Kosten für die Rohrreinigunsfirma nun zu den oben erwähnten??
Können wir falls nicht, diese Kosten bei den Betriebskosten angeben?
Wie seht Ihr das?
Einerseits gehören Tampons nicht in die Toilette, andererseits hätten sie ungehindert weiter rutschen können, hätte es keine Verstopfung gegeben.

