zu wenig Quadratmeter

Diskutiere zu wenig Quadratmeter im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir haben ein Wohnhaus mit 6 Wohnungen überschrieben bekommen. Mir ist jetzt aufgefallen, das alle Wohnungen 96qm haben außer in der 5. Etage, die ...


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  1. zu wenig Quadratmeter #1

    zu wenig Quadratmeter

    Hallo,
    wir haben ein Wohnhaus mit 6 Wohnungen überschrieben bekommen.
    Mir ist jetzt aufgefallen, das alle Wohnungen 96qm haben außer in der 5. Etage, die ist laut Mietvertrag mit 80qm angegeben.
    Da bei dieser Wohnung aber nur ein Raum fehlt der nur 6qm hat und alles andere Baugleich ist wie die anderen Wohnungen gehe ich mal von einer tatsächlichen Wohnungsgröße von ca. 90qm aus.
    Also 10qm mehr als im Mietvertrag angegeben.
    Da sich diese 10qm bei der Nebenkostenabrechnung bei allen Parteien sehr bemerkbar machen habe ich nun überlegt,
    mit den Mietern zu reden das wir die Wohnung neu ausmessen nur zur Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung.
    Ich möchte ihnen nicht die Miete dann anpassen, den immerhin liegt der Fehler ja nicht bei den Mietern sondern bei den Vermietern, also bei uns bzw. den Schwiegerelten.
    Kann man aufgrund beschriebener Situation die Wohnung neu bemessen?
    Kann sich der Mieter dagegen wehren?
    Es gibt ja keine Mieterhöhung nur die Nebenkosten müssen stimmen.
    Danke schon mal für Eure Tips und Hilfe.

    Gruß
    Garfield

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  2. zu wenig Quadratmeter #2
    Hallo Garfield,

    bevor du dich mit Handlungsweisen befasst, solltest du erst einmal die Basics prüfen.

    Handelt es sich bei der Wohnung in der 5. Etage um ein Dachgeschoss ? - Dann wäre zwar die Grundfläche dieser Wohnung unter Umständen die gleiche wie die in der 4. Etage (gleicher Schnitt) - dies gilt wegen der Dachschrägen allerdings nicht für die Wohnfläche.

    Gib mal "Wohnflächenberechnung" in die Suche oder bei google ein.
    Zur Not auch bei Wikipedia: Wohnfläche

    Vielleicht ist dir der Sachverhalt dann schon klar und die Wohnflächen sind richtig ermittelt.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  3. zu wenig Quadratmeter #3
    Hallo,

    es handelt sich nicht um eine Wohnung mit Dachschräge.
    Das Dach mit Speicher ist obendrüber.
    Es geht nur um die nachträgliche Richtigstellung der Quadratmeter der Wohnung.

  4. zu wenig Quadratmeter #4
    gehe ich mal von einer tatsächlichen Wohnungsgröße von ca. 90qm aus
    Hallo,

    im Zitierten sind min. 2 Unsicherheitsfaktoren: Du gehst von irgendwas aus und dann dieses "ca.". M.E. kannst du beide Unsicherheitsfaktoren unter Zuhilfenahme eines Zollstocks, eines Bleistifts, eines Papierblatts und ggf. eines Taschenrechners ausschließen.

    Vielleicht hat sich danach das Problem in Luft aufgelöst

    Gruß,
    Christian

  5. zu wenig Quadratmeter #5
    Aber ich denke die Frage zielte nicht darauf ab, WIE man eine Wohnung vermisst, sondern ob der Mieter eine Vermessung der Wohnung dulden muss, oder ob der dies ablehnen/verhindern kann.

    Das man dies z.B. mit einem Zollstock vornehmen kann, wird dem TE sicher klar sein.

  6. zu wenig Quadratmeter #6
    Also, ich weiß es zwar nicht 100%ig ... aber m. E. muss der Mieter zwar die Vermessung dulden (sofern rechtzeitig angemeldet) ... allerdings dürfte er recht Gute Chancen haben daß Messergebnis abzustreiten ... solange die Vermessung nicht von einem amtlich bestellten Vermesser durchgeführt wird.

    Außerdem gilt das m.E. nach schriftlichter Mitteilung ohnehin erst für die nach der Vermessung beginnende Abrechnungsperiode ... und dann haste möglicherweise noch 5 Mieter am Hals, die behaupten, daß alle bis dahin vorgelegten Abrechnungen falsch seien, da ja die Gesamtfläche zu niedrig angesetzt war.

    Mein Tipp: Lass es wie´s ist - das Problem würde ich erst beim nächsten Nutzerwechsel in der gegenständlichen Wohnung wieder aufgreifen.

  7. zu wenig Quadratmeter #7
    Zitat Zitat von Mieter1962 Beitrag anzeigen
    Aber ich denke die Frage zielte nicht darauf ab, WIE man eine Wohnung vermisst, sondern ob der Mieter eine Vermessung der Wohnung dulden muss, oder ob der dies ablehnen/verhindern kann.

    Das man dies z.B. mit einem Zollstock vornehmen kann, wird dem TE sicher klar sein.
    Genau das meinte ich.

  8. zu wenig Quadratmeter #8
    Ich wüsste nicht weshalb hier ein Mieter "muss". Rein rechtlich gibt es da meines Wissens nix. Ja man sollte sich rechtzeitig anmelden und vielleicht lässt einen der Mieter auch rein. Aber das Vermessen? Solange es nicht ein öffentlich Bestellter ist, ich würde ja auch nicht mal so nachmessen lassen, wenn ich Mieter wäre. Weshalb auch? Das bringt mehr Fragen als meiner Meinung nach die Sache vermutlich wert ist. Papabär liegt da meiner Meinung nach völlig richtig.
    Ein Teil unserer "Hardcore-Mieter" würden uns nicht rein lassen und mir fiele wirklich KEIN Grund ein. Vermutlich irgend was faseln von "Bautechnik und Sicherheitsüberprüfung" , aber dann würde ich auch nicht mit dem Zollstock rumlaufen, sondern jemand anderen.
    Aber liegen keine Unterlagen über das Haus mehr vor? Bauunterlagen notfalls beim Bauamt besorgen wäre ein Tipp von mir.
    Hier mal ein Merkblatt zu den bisher "anerkannten" Gründen. Aber wie immer auch in den Mietvertrag schaun, was dort vereinbart wurde. http://www.mieterschutzverein-frankf...Vermieters.pdf

  9. zu wenig Quadratmeter #9

    Nie die Fläche benennen!

    Was Sie machen können, wenn die Mietflächen in der Vergangenheit falsch berechnet wurden, lesen Sie bitte hier: http://www.bonusmieter.de/Wohnflaech...chnen_201.aspx
    Ich empfehle jedem auf die Benennung der Fläche im Mietvertrag zu verzichten. Warum?
    Lesen Sie bitte Details in diesen Artikel: http://www.bonusmieter.de/Mietvertra...essen_554.aspx Gruß, CS

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