Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche?

Diskutiere Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe seit einem Jahr ein Mehrfamillienhaus mit 8 Wohnheiten durch Erbschaft erhalten. Jetzt gibt es Streit mit einer neuen Mieterin. Jede Wohnung hat ...


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  1. Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? #1

    Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche?

    Hallo,
    ich habe seit einem Jahr ein Mehrfamillienhaus mit 8 Wohnheiten durch Erbschaft erhalten. Jetzt gibt es Streit mit einer neuen Mieterin. Jede Wohnung hat eine eigene Gastherme im Abstellraum innerhalb der Wohnung, die im Mietvertrag mit in die Wohnfläche einberechnet wurde. Der Abstellraum ist relativ groß und es stehen etliche Regale und ich glaube noch Trockner der Mieterin drin, d.h. er wird als HWR genutzt. Jetzt bezweifelt die Mieterin an, ob dieser Raum überhaupt in die Wohnfläche mit einbezogen darf. Ich habe schon im Internet recherchiert, jedoch nichts konkretes bzw. der Gastherme (hängt an der Wand) in der Abstellkammer gefunden. Die Abstellkammer ist 8qm groß und die Mieterin möchte für diesen "Heizungsraum" nicht mehr die Miete bezahlen. Wer kann mir bitte schnell Auskunft geben?
    Vielen Dank, Nelly

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  2. Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? #2
    Dann sag Ihr doch, dass das in Ordnung ist, Du dann jedoch ein anderes Schloß einbaust und sie den "Heizungsraum" nicht mehr betreten darf...:-)

  3. Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? #3
    Hallo Nelly,

    wirf einmal einen Blick in die Wohnflächenverordnung.

    WoFlV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    In § 2 wird geregelt, welche Räume bei der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt werden und welche nicht.

    Zitat:

    § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

    (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

    (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
    1.Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
    2.Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
    wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
    1.Zubehörräume, insbesondere:
    a)Kellerräume,
    b)Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    c)Waschküchen,
    d)Bodenräume,
    e)Trockenräume,
    f)Heizungsräume und
    g)Garagen,
    2.Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
    3.Geschäftsräume.


    Mit Ziffer 1 ist eigentlich schon alles ausgesagt.

    Zur Bekräftigung kann man in Bezug auf den Abstellraum auch Ziffer 3, Abs. b) im Umkehrschluss heranziehen. Hier wird nämlich festgelegt, dass Abstellräume außerhalb der Wohnung nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden dürfen. Der Abstellraum deiner vermieteten Wohnung befindet sich jedoch innerhalb der Wohnung und darf damit sehr wohl in die Wohnflächenberechnung mit eingehen.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

    ... der immer wieder erstaunt ist, wie kreativ Mieter bei der Kürzung von Mieten sein können.

  4. Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? #4
    Hallo,
    vielen Dank schon mal für eure Antworten. Die Mieterin hat bezüglich des Abstellraumes einen Architekten gefragt, der hat ihr gesagt dass wegen der Gastherme der Raum ein Heizungsraum wäre. Jedoch nimmt die Gastherme nur 0,4 qm in Anspruch und der Rest des Raumes kann für andere Dinge genutzt werden. Die Sache wird wohl vor Gericht gehen und wir können noch nicht beurteilen, wie die Richter das sehen. Unser Anwalt ist optimistisch, jedoch sind wir wegen der Architektenaussage ein bißchen unsicher geworden.
    LG, Nelly

  5. Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? #5
    Architekten haben die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen ! - Ich habe schon mit vielen beruflich zu tun gehabt - die wenigsten konnten dabei den Eindruck vermitteln, dass sie auch beherrschen können, was der Bauherr von Ihnen erwartet. Fairerweise muss ich dazu sagen, dass ich beruflich häufig mit der Negativauslese zu tun habe.

    Wenn die Gastherme im Badezimmer aufgehängt worden wäre, dann wäre das also auch ein Heizraum ?
    Die häufigste Ursache für falsche Wohnflächenberechnungen liegt übrigens beim Architekten.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  6. Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? #6
    Zitat Zitat von Kitzblitz Beitrag anzeigen
    Architekten haben die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen !
    Die häufigste Ursache für falsche Wohnflächenberechnungen liegt übrigens beim Architekten.
    Ulrich
    Du sagst es...
    Ist dieser fragliche Raum innerhalb der Wohnung? Ich nehme an: Ja. Also gehört er voll zur Mietfläche.
    Und mit einem neuen Mieter direkt vor Gericht...? Halleluja.

  7. Gastherme in Abstellraum- Wohnfläche? #7
    Wenn die Gastherme im Badezimmer aufgehängt worden wäre, dann wäre das also auch ein Heizraum ?
    Die häufigste Ursache für falsche Wohnflächenberechnungen liegt übrigens beim Architekten
    Es gibt auch zahlreiche Wohnungen, in denen sich die Therme in der Küche befindet. Äh - dann also auch Heizraum?????

    Ich würde der Aussage des Architekten also keinen allzu großen Wert beimessen.

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