Wohnungsgröße zu groß angegeben

Diskutiere Wohnungsgröße zu groß angegeben im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe anhand des Planes eine Dachwohnung im Mietvertrag mit 41 qm angegeben. Der Mieter hat die Wohnung nachgemessen und kommt mit der entsprechenden ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 3 von 3




  1. Wohnungsgröße zu groß angegeben #1

    Wohnungsgröße zu groß angegeben

    Hallo,
    ich habe anhand des Planes eine Dachwohnung im Mietvertrag mit 41 qm angegeben. Der Mieter hat die Wohnung nachgemessen und kommt mit der entsprechenden Verrechnung der Dachschrägen auf knappe 35 qm.
    Für die Wohnung verlange ich EUR 310,-- Kaltmiete in einer Stadt im Großraum Stuttgart. Baujahr 1961, Die Giebelfenster wurden ersetzt, Laminatböden, zusätl. Heizkörper wurden installiert. Die Wohnung liegt im Stadtzentrum, (15.000 Einwohner), zum Bahnhof mit S-Bahn-Anschluss ca. 500m.

    Kann der Mieter zuviel gezahlte Miete zurück verlangen, oder kann ich zukünftig die Miete reduzieren, oder sogar ihm mitteilen, dass der bereits gezahlte Mietpreis in Bezug auf die Lage etc. ebenso Gültigkeit hat.
    Ich habe bis jetzt keine besondere Rechtsansprüche über das Internet finden können.

    Für sämtliche Hinweise - besten Dank.

    Gruß Hoppe

    •   



       

  2. Wohnungsgröße zu groß angegeben #2
    Die Nettomiete spielt m.E. keine Rolle!
    Es kommt bei deiner Betriebskostenabrechnung auf die qm an. Wenn du da falsch abgerechnet hast, dann sehe ich da potential zum Einspruch. Aufgrund deines Beitrags sehe ich, dass du dem Mieter ja recht gibst. Wie wäre es dann mit einem Gespräch was man machen kann.

  3. Wohnungsgröße zu groß angegeben #3
    Kann der Mieter zuviel gezahlte Miete zurück verlangen, oder kann ich zukünftig die Miete reduzieren, oder sogar ihm mitteilen, dass der bereits gezahlte Mietpreis in Bezug auf die Lage etc. ebenso Gültigkeit hat.
    Ich habe bis jetzt keine besondere Rechtsansprüche über das Internet finden können.
    Schau dir mal das BGH VIII ZR 144/09 Urteil an. Sind bei dir mehr als 10%, wenn auch nur geringfügig.

    •   



       


Wohnungsgröße zu groß angegeben


Ähnliche Themen zu Wohnungsgröße zu groß angegeben


  1. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben??: Hallo!! wir möchten mit unserem Mieter einen neuen Mietvertrag machen, da sich ein paar Dinge geändert haben. Von einem Bekannten habe ich mir sagen lassen, dass man...



  2. Frage zur Wohnungsgröße: Hallo zusammen, in meinem MFH wird demnächst eine Wohnung frei. Es handelt sich um eine 120qm große Wohnung, die aus zwei 60qm Wohnungen gemacht wurde. Jetzt ist für...



  3. Falsche Kündigungszeit angegeben: Hallo :wink ich grüße euch alle recht herzlich Als erstes :respekt für euere Arbeit hier im Forum ....wirklich informativ...! Aber leider hab ich jetzt "Mist" gebaut und...



  4. Hund nicht angegeben: hallo ein Mieter hat einen Hund gekauft obwohl im Mietvertrag stand das kein Hund erlaubt war. Wie ist die Rechtslage?



  5. Professionelle Immobilienvermarktung im Raum Darmstadt & Groß-Gerau: RoCo Immobilien vermarktet Ihre Immobilien im Raum Darmstadt, Weiterstadt, Büttelborn & Groß-Gerau professionell und für Sie als Anbieter komplette kostenfrei. Rufen Sie...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

wohnungsgröße zu groß

wohnungsgröße zu
dachwohnung forum
Miete dachwohnung stuttgart
zuviel gezahlte miete zurückfordern
fuer einen laden von 36 qm in der city kann man wieviel miete verlangen
wie viel kann man f
Mietpreis Dachwohnung
miete zurückfordern grosse wohnung