Hallo,
ich habe anhand des Planes eine Dachwohnung im Mietvertrag mit 41 qm angegeben. Der Mieter hat die Wohnung nachgemessen und kommt mit der entsprechenden Verrechnung der Dachschrägen auf knappe 35 qm.
Für die Wohnung verlange ich EUR 310,-- Kaltmiete in einer Stadt im Großraum Stuttgart. Baujahr 1961, Die Giebelfenster wurden ersetzt, Laminatböden, zusätl. Heizkörper wurden installiert. Die Wohnung liegt im Stadtzentrum, (15.000 Einwohner), zum Bahnhof mit S-Bahn-Anschluss ca. 500m.
Kann der Mieter zuviel gezahlte Miete zurück verlangen, oder kann ich zukünftig die Miete reduzieren, oder sogar ihm mitteilen, dass der bereits gezahlte Mietpreis in Bezug auf die Lage etc. ebenso Gültigkeit hat.
Ich habe bis jetzt keine besondere Rechtsansprüche über das Internet finden können.
Für sämtliche Hinweise - besten Dank.
Gruß Hoppe

