Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten...

Diskutiere Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten... im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Forum. folgende Mietsituation: - Mehrfamilienhaus, - 2 Mietparteien - jede Mietpartei hat vertraglich zugesichert: einen 'Persönlichen' Kellerraum, abschließbar, Wirtschaftraum mit Wäscheleinen, Waschmaschinen, Trocknern (Eigentum ...


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  1. Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten... #1

    Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten...

    Hallo Forum.

    folgende Mietsituation:

    - Mehrfamilienhaus,
    - 2 Mietparteien
    - jede Mietpartei hat vertraglich zugesichert:
    einen 'Persönlichen' Kellerraum, abschließbar,
    Wirtschaftraum mit Wäscheleinen, Waschmaschinen, Trocknern
    (Eigentum der Mieter).
    Mitbenutzung (in Form von gegenseitigem Aufteilen) eines gemeinschaftlichen Kellerraums

    Wie ist der Sachverhalt, wenn Mieter A alles,
    was sich an freiem Platz im Keller bietet einfach für sich in Anspruch nimmt?

    Dies geschieht in Form von großen Pflanzkübeln, die in den Kellerabgang gestellt werden, Fahhrädern die neben bzw. unter die Kellertreppe gestellt werden, Altmöbeln, die im großen Kellerraum gelagert werden, incl. defekter Altgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank. Nebenbei werden noch alte Schränke in den Kellergang gestellt, welche die durchgangsbreite um einiges verringern.
    Dazu gibts natürlich noch Schuhregale, die im Treppenhaus stehen..

    Mieter B hat so gut wie keine Chance etwas ausserhalb seines Kellerraumes zu lagern, obwohl er Anspruch auf seinen Platz im Gemeinschaftsraum hat.

    Irgendwo gab es doch mal ein Urteil von wegen 'das vergrößern der Mietfläche auf mehr als einem im Mietvertrag zusteht ist nicht rechtens', aber ich finde dazu nichts....

    Hat da jemand Informationen zu?

    Im vorraus schon mal vielen Dank.

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  2. Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten... #2
    Warum tust DU dir den Stress an so etwas zu regeln? Vermieter anschreiben mit Erklärung des Sachverhalts mit der Bitte um Behebung des Problems.

  3. Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten... #3
    Nun, ich möchte wenigstens ein paar 'nachweisbare' Argumente haben,
    nichts das aus der Luft gegriffen scheint....

  4. Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten... #4
    Zitat Zitat von HeinBloedt Beitrag anzeigen

    Dies geschieht in Form von großen Pflanzkübeln, die in den Kellerabgang gestellt werden, Fahhrädern die neben bzw. unter die Kellertreppe gestellt werden, Altmöbeln, die im großen Kellerraum gelagert werden, incl. defekter Altgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank. Nebenbei werden noch alte Schränke in den Kellergang gestellt, welche die durchgangsbreite um einiges verringern.
    Dazu gibts natürlich noch Schuhregale, die im Treppenhaus stehen..

    Ist das nicht Nachweis genug? Kannst du ja noch mit Fotos untermauern.

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Kellerraum als Stellfläche von nicht benutzem Möbel, Sperrmüll, Elektrogeräten...


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