Wohnung neu vermessen lassen?

Diskutiere Wohnung neu vermessen lassen? im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; guten tag, ich bin neu in diesem forum und bitte evtl. fehler zu entschuldigen. ich habe ein mfh mit 5 we gekauft. 1 dg-wohnhng steht ...


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  1. Wohnung neu vermessen lassen? #1

    Wohnung neu vermessen lassen?

    guten tag,

    ich bin neu in diesem forum und bitte evtl. fehler zu entschuldigen. ich habe ein mfh mit 5 we gekauft. 1 dg-wohnhng steht leer, lt. den alten mietverträgen wurde diese wohnung mit 72 qm wohnfläche vermietet.

    nun würde ich gerne die wohnung vermessen lassen, um mir die größe bestätigen zu lassen. wer kann so eine wohnung vermessen und mit welchen kosten muss ich rechnen?

    es handelt sich um eine dg-wohnung in 50259 pulheim, lt. bauplan beträgt die größe ca. 110 qm, vermietet wurde sie immer mit 72 qm.

    vielen dank für ihre antworten und ich wünsche allen lesern ein frohes weihnachtsfest.

    viele grüße aus köln,

    m. klein

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  2. Wohnung neu vermessen lassen? #2
    Hallo,

    nur mal als Anregung: Du kannst die Wohnung auch "so wie sie ist" ohne Nennung irgendwelcher qm-Zahlen vermieten.

    Gruß,
    Christian

  3. Wohnung neu vermessen lassen? #3
    Du kannst die Wohnung auch selber vermessen. Mußt dann halt nur die Schrägen berücksichtigen....

    Suzi

  4. Wohnung neu vermessen lassen? #4
    .. und Terasse(-n)/Balkon(-e) ...

  5. Wohnung neu vermessen lassen? #5
    Hallo M.,
    Entfernungen von Wand zu Wand ohne Berücksichtigung von Fussleisten.
    Schrägen unter 2m hälftig, unter 1m nicht.
    Keine HK-Nischen, Türfüllungen, durchgehende Säulen.

  6. Wohnung neu vermessen lassen? #6
    guten morgen,

    vielen dank für die tipps & hinweise, auf alle fälle bin ich nun einen schritt weiter!

    viele grüße,

    m. klein

  7. Wohnung neu vermessen lassen? #7
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    .. und Terasse(-n)/Balkon(-e) ...
    Ja, Christian, etwas detaillierter wäre hilfreich...
    @M.: Überdachter Balkon/Loggia max. 50%, Terasse max. 33,3%.

  8. Wohnung neu vermessen lassen? #8
    das kann bei dir aber sogar stimmen,
    ein beispiel:
    eine dachgeschoßwohnung von mir hat eine grundfläche (bauplan) von 96qm und eine wohnfläche von 70qm.

  9. Wohnung neu vermessen lassen? #9
    Ja, Christian, etwas detaillierter wäre hilfreich...
    @M.: Überdachter Balkon/Loggia max. 50%, Terasse max. 33,3%.
    Hallo Berny,

    meine Absicht war es, darauf hinzuweisen, daß es Fallstricke gibt. Natürlich gibt es noch viele weitere Fallstricke, nicht nur die hier erwähnten Dachschrägen und Terassen bzw. Balkone.
    M.E. ist dem Threadersteller mehr damit geholfen, wenn ihm bewusst wird, daß es viele Fallstricke gibt, als daß wir Laien hier nur 2 von 100 möglichen Fallstricken unvollständig (nicht mit allen Feinheiten und Ausnahmen) erklären.

    Ich denke, daß es fast unmöglich ist, im Rahmen dieses Forums alle (wirklich alle) Fallstricke abschließend abzuhandeln.

    Gruß,
    Christian

  10. Wohnung neu vermessen lassen? #10
    guten morgen,

    vielen dank nochmal für die ratschläge und guten hinweise! ich habe mich dazu eintschlossen eine firma mit der vermessung zu beauftragen. die vermessung inkl. erstellung grundrisse kostet 160,00€ incl. mwst.

    ich wünsche allen noch eine schöne woche.

    viele grüße,

    m.klein

  11. Wohnung neu vermessen lassen? #11
    dir ist hoffentlich klar:
    eine vermessung incl grundrisserstellung muß keine wohnflächenberechnung beinhalten!

  12. Wohnung neu vermessen lassen? #12
    Ich würde immer eine gekaufte Wohnung oder Haus neu vermessen lassen.
    Denn gerade in Sachen qm wird oft "getäuscht", weil man gern ein paar mehr qm dazu nimmt um den Kaufpreis zu erhöhen usw.
    Habe ich alles schon miterlebt.

  13. Wohnung neu vermessen lassen? #13
    ... sofern man denn die Anzahl der Quadretmeter irgendwo angibt.
    Wie schon allzu oft hier im Forum und auch anderswo festgestellt wurde, muss niemand irgendeine Quadratmeterzahl irgendwo angeben, sofern man sich nciht selbst dazu verpflichtet hat - aber das ist dann eigene Doofheit ;-)

    Gruß,
    Christian

  14. Wohnung neu vermessen lassen? #14
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    ... sofern man denn die Anzahl der Quadretmeter irgendwo angibt.
    Wie schon allzu oft hier im Forum und auch anderswo festgestellt wurde, muss niemand irgendeine Quadratmeterzahl irgendwo angeben, sofern man sich nciht selbst dazu verpflichtet hat - aber das ist dann eigene Doofheit ;-)
    Jaa nee, Christian, was aber die Betriebskosten betrifft, so wäre es schon sinnvoll, eine Mietfläche anzugeben.

  15. Wohnung neu vermessen lassen? #15
    Hallo Berny,

    m.E. geht das auch alles ohne eine Flächenangabe.

    Gruß,
    Christian

  16. Wohnung neu vermessen lassen? #16
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo Berny,

    m.E. geht das auch alles ohne eine Flächenangabe.

    Gruß,
    Christian
    Wie, bitte, wenn andere Berechnungsgrundlagen nicht vorhanden sind?

  17. Wohnung neu vermessen lassen? #17
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo Berny,

    m.E. geht das auch alles ohne eine Flächenangabe.

    Gruß,
    Christian
    Ich denke, dass in den wenigsten Mietverträgen eine Abrechnung komplett nach Verbrauch bzw. Personen festgehalten ist. In allen anderen Fällen wird wohl eine Angabe der Wohnfläche erforderlich sein, spätestens wenn der Mieter sich mal über die Abrechnung beschwert ung deswegen zum Mieterbund rennt.

    Ich verstehe manchmal nicht, warum manche sich so vor einer m² Angabe drücken wollen.
    Es sollte doch jeder halbwegs intelligente Mensch in der Lage sein, die WohnflächenVO lesen und deuten zu können. Der Rest besteht lediglich aus der Anwendung der Grundrechenarten...

    Und das Argument, die WohnflächenVO könne sich ändern, kann man m. E. dadurch entschärfen, dass dass man in den Mietvertrag "nach der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Fassung der WohnflächenVO eine Wohnfläche von xxx m²" schreibt.

  18. Wohnung neu vermessen lassen? #18
    Zitat Zitat von BarneyGumble2 Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass in den wenigsten Mietverträgen eine Abrechnung komplett nach Verbrauch bzw. Personen festgehalten ist. In allen anderen Fällen wird wohl eine Angabe der Wohnfläche erforderlich sein, spätestens wenn der Mieter sich mal über die Abrechnung beschwert ung deswegen zum Mieterbund rennt.
    You say it, Barney.
    M.W. kann man rechtssicher nach Mietflächen insbesonders Gebäudeversicherung, Regenwasser, Grundsteuer, Strassenreinigung abrechnen. Noch was?

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