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Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben??

Diskutiere Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo!! wir möchten mit unserem Mieter einen neuen Mietvertrag machen, da sich ein paar Dinge geändert haben. Von einem Bekannten habe ich mir sagen lassen, ...

  1. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #1

    Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben??

    Hallo!!
    wir möchten mit unserem Mieter einen neuen Mietvertrag machen, da sich ein paar Dinge geändert haben.

    Von einem Bekannten habe ich mir sagen lassen, dass man neuerdings die Größe der Wohnung (qm) garnicht mehr im Mietvertrag angibt.
    Wie ist Eure Meinung/Erfahrung dazu??

    Danke!!

    Fradra

  2.   

    Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben??


  3. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #2
    Warum sollte man die angeben? Für den Fall, dass der Mieter ein paar zusätzliche Wände einbauen will, würde sich die Wohnungsgröße ändern, was natürlich eine Mietminderung nach sich ziehen würde.

    Eine Dämmmaßnahme an der Fassade verkleinert den Balkon -> Mietminderung.
    wohnunggröße weicht mehr als 10% von der IM MIETVERTRAG angegebenen qm-Anzahl ab. Oder doch nicht? Vielleicht wurde nach DIN 277 gemessen... oder nach WflVO...

    Hauptsache der Mieter weiß genau, wieviel qm er hat, damit er ordnungsgemäß eine Mietminderung anstrengen kann.

  4. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #3
    Ich geb in der Wohnungsanzeige immer ca-Maße an .... und dann vergeß ich immer die Quadratmeterangabe im Mietvertrag......ob das was ausmacht???

  5. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #4
    Grundsätzlich würde ich auch von der Angabe der qm-Anzahl im Mietvertrag abraten. Denn wie meine Vorredner schon geschrieben haben, ist das eine ziemlich praktische Einladung zur Mietminderung.
    Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich meine, das es keine gesetztliche Vorgabe gibt, die den Vermieter verpflichtet, die qm-Zahl im Mietvertrag mit aufzuführen.


    Persönliches Feedback:

    Einmal habe ich mich in einem Anflug geistiger Umnachtung dazu verleiten lassen, die qm-Zahl in einem Mietvertrag mit aufzunehmen und prompt kam mir ein paar Tage später eine Mietminderung ins Haus geflattert.

  6. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #5
    Original von Chillmaster
    Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich meine, das es keine gesetztliche Vorgabe gibt, die den Vermieter verpflichtet, die qm-Zahl im Mietvertrag mit aufzuführen.
    du hast recht, du bist nicht verpflichtet die qm-zahl in den mietvertrag zu schreiben, denn du bist nicht einmal verpflichtet überhaupt einen schrifltichen vertrag zu machen. (was sich aber selbstredend dringend empfiehlt, aber nur das reinschreiben, was Du willst und brauchst als vermieter) den rest regelt unser (in weiten teilen höchst unzufriedenstellendes gesetz)

  7. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #6
    Super!! vielen Dank für Eure Antworten.!!!

    Was ist aber wenn der Mieter auf die qm-Angabe im Mietvertrag besteht?

    Gruß
    Fradra

  8. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #7
    Dann schreibst halt was rein, das nicht mehr als ein paar % von der tatsächlichen Größe abweicht. Wenn die Wohnung 68,5 m2 hat, so sind es halt 70 m2, so genau weißt du das doch auch nicht.....

  9. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #8
    OK, DANKE!!!

  10. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #9
    Was ist aber wenn der Mieter auf die qm-Angabe im Mietvertrag besteht?

    Dann soll der liebe Mietinteressent selber ausmessen wie es beliebt.
    In den Mietvertrag kommt unter gar keinen Umständen eine Zahl für die Wohnfläche rein!
    Dagegen muss unbedingt drinnstehen dass der Mietinteressent mehr als ausreichend Zeit und Gelegenheit hatte alle Mieträume ausführlich zu besichtigen und selbst auszumessen.


    Man sollte ernsthaft überlegen, ob dieser Mietinteressent, der schon von Anfang an Forderungen stellt der Richtige ist.

    Allerdings muss sich der Vermieter im klaren sein, dass er nicht um eine absolut korrekte und genaueste Berechnung der Wohnfläche nach den gesetzlichen Bestimmungen herumkommt!
    Ein Vermieter in Deutschland sollte wissen warum, ansonsten nie vermieten.

  11. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #10
    Original von Vermieterheini1
    Allerdings muss sich der Vermieter im klaren sein, dass er nicht um eine absolut korrekte und genaueste Berechnung der Wohnfläche nach den gesetzlichen Bestimmungen herumkommt!
    Ein Vermieter in Deutschland sollte wissen warum, ansonsten nie vermieten.
    Hallo,
    ich stehe kurz davor zum ersten mal eine Wohnung zu vermieten. Also dass ich die exakte Quadratmeterzahl nicht in den Vertrag schreiben soll hab ich verstanden aber ich muss dennoch die exakte Zahl berechnen oder was?
    Wenn ja, für was?

    Sorry, bin noch sehr neu auf dem Gebiet ;-)

    Danke!!

  12. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #11
    meines Erachtens kann mann schon die m² im Mietvertrag mit aufnehmen (ich mach es nicht)

    mann sollte allerdings auf die formulierung achten

    "die 50 m² werden vertraglich zugesichert" wären Selbstmord und würden zu Mietminderung einladen

    "die ca. 50 m² stellen eine von beiden Seiten unverbindlich geschätzte Größe der Wohnung dar " hier wäre meines Erachtens keine Mietminderung möglich


    warum Vermieterheini1 glaubt das jeder Vermieter wissen muß dass er nicht um eine absolut korrekte und genaueste Berechnung der Wohnfläche nach den gesetzlichen Bestimmungen herumkommt ist mir schleierhaft

    vieleicht wegen den nebenkosten

  13. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #12
    Original von F-14 Tomcat
    warum Vermieterheini1 glaubt das jeder Vermieter wissen muß dass er nicht um eine absolut korrekte und genaueste Berechnung der Wohnfläche nach den gesetzlichen Bestimmungen herumkommt ist mir schleierhaft

    vieleicht wegen den nebenkosten
    schlaues kerlchen *grins*.
    klar geht's dabei um die betriebskosten, um was auch sonst?
    es gibt nun mal betriebskosten, die man am sinnvollsten nach der wohnfläche berechnet, z.b. grundsteuer und versicherungen. wer keine HKVs hat bei zentralheizung, wird auch hier nicht um die verteilung nach quadratmetern drumrumkommen. und ein paar andere dinge gibt's da auch noch...

    aber: wenn der verteilerschlüssel im mietvertrag angegeben wurde und dieser vom mieter unterschrieben wurde, dann gilt der auch.

    Original von fradra
    Was ist aber wenn der Mieter auf die qm-Angabe im Mietvertrag besteht?
    tja, dann wird er sich wohl eine wohnung suchen müssen, zu der es einen solchen mietvertrag gibt.
    ich würde so einen mieter schlicht und ergreifend nicht nehmen.

  14. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #13

    RE: Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben??

    Genau so ist es. Mietvertrag von Haus und Grundeigntümerverein nehmen. Da wird die Größe der Wohnung m2, erst gar nicht angefragt. Ich finde das so am Besten, dann gibts keine Tehater wegen der m2 meter zahl. Wenn man zu wenig m2 angibt ist man der Dumme, da der Mieter dann einige m2 mehr beheizen muss, als man im Mietvertrag angegeben hat, da ist der Mieter gleich beim Mieterverein, die Wohnung hat so und so viel m2 mehr als im Mitvertrag steht, darum muss er zuviel heizen. Hat man zu wenig m2 angegeben ist man auch der Dumme, darum keine m2 angeben. Der Haus und Grund Mietvertrag, hat schon lange keine Sparte mehr wo die m2 anzugeben sind.

  15. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #14
    "Was ist aber wenn der Mieter auf die qm-Angabe im Mietvertrag besteht?"
    <= Dann nimmt man einen ANDEREN Mieter!

    ======================================

    Wozu braucht man die exakte Wohnfläche?
    Für die Nebenkostenabrechnung
    U
    N
    D
    für jede Mieterhöhung!

    und
    für Mieter die ihre Miete nicht selber zahlen (Formular vom Amt)
    und ....

  16. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #15
    Original von Vermieterheini1
    für Mieter die ihre Miete nicht selber zahlen (Formular vom Amt)
    und ....
    denen vom amt reicht auch die circa-angabe wie ich aus erfahrung weiss.

  17. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #16
    Ich habe die qm-Zahl der Wohnung bei Vermietung bisher auch nie angegeben, und habe damit nie Probleme gehabt

    Wie aber schon geschrieben wurde, spätestens bei der Nebenkostenberechnung kommt die Wohnungsgröße so oder so zum tragen.Ob sie dort dann die gleiche rechtlich Wirkung hat, als ob sie direkt im Mietvertrag angegeben wäre, weiß ich nicht.

    Darüber hinaus kann die Miete bei einer angegebenen qm-Zahl auch erst dann gemindert werden, wenn sie eine gewisse Größe überschreitet.Wenn man also, warum auch immer, die Größer der Bude im Vertrag mit angibt, und die Wohnung dann tatsächlich 1-2 Quadratmeter kleiner ist, ist das kein Grund für eine Mietminderung (außer vieleicht, wenn die Wohnung sowieso nur 10 qm groß ist )

    Warum sollte man die angeben? Für den Fall, dass der Mieter ein paar zusätzliche Wände einbauen will, würde sich die Wohnungsgröße ändern, was natürlich eine Mietminderung nach sich ziehen würde
    Hä ? Der MIETER zieht Wände, verkleinert dadurch die Wohnung und möchte dann eine Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung durchsetzen ? Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber vor welchem Richter soll das denn Bestand haben ? Wenn ich in einer Wohnung die Scheiben einschmeiße kann ich ja auch nicht den Vermieter verklagen weil's neuerdings zu zügig in der Bude ist.

  18. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #17
    Original von Thomas76
    Hä ? Der MIETER zieht Wände, verkleinert dadurch die Wohnung und möchte dann eine Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung durchsetzen ? Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber vor welchem Richter soll das denn Bestand haben ? Wenn ich in einer Wohnung die Scheiben einschmeiße kann ich ja auch nicht den Vermieter verklagen weil's neuerdings zu zügig in der Bude ist.
    genau diesen fall hatten wir hier aber schon...

  19. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #18
    Original von lostcontrol
    Original von Thomas76
    Hä ? Der MIETER zieht Wände, verkleinert dadurch die Wohnung und möchte dann eine Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung durchsetzen ? Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber vor welchem Richter soll das denn Bestand haben ? Wenn ich in einer Wohnung die Scheiben einschmeiße kann ich ja auch nicht den Vermieter verklagen weil's neuerdings zu zügig in der Bude ist.
    genau diesen fall hatten wir hier aber schon...
    Und die Rechtssprechung ist der Meinung der Mieter gefolgt ? Da würden mich die Details ja sehr interessieren.

  20. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #19
    Original von Thomas76
    Original von lostcontrol
    Original von Thomas76
    Hä ? Der MIETER zieht Wände, verkleinert dadurch die Wohnung und möchte dann eine Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung durchsetzen ? Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber vor welchem Richter soll das denn Bestand haben ? Wenn ich in einer Wohnung die Scheiben einschmeiße kann ich ja auch nicht den Vermieter verklagen weil's neuerdings zu zügig in der Bude ist.
    genau diesen fall hatten wir hier aber schon...
    Und die Rechtssprechung ist der Meinung der Mieter gefolgt ? Da würden mich die Details ja sehr interessieren.
    #

    Ich bin schon häufig von Menschen in Roben folgendermassen belehrt worden:

    Mietrecht ist Mieterrecht.
    Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerrecht.

    Eigentum verpflichtet.

    Wenn Sie meinen, dass Sie im Recht sind, dann geben wir ein Gutachten zu Ihren Lasten auf.

    Wenn du etwas öfter vor den LG´s und OLG´s bist, lernt sich das schnell.

  21. Wohnungsgröße (qm) im Mietvertrag angeben?? #20
    Original von Michael_62
    Original von Thomas76
    Original von lostcontrol
    Original von Thomas76
    Hä ? Der MIETER zieht Wände, verkleinert dadurch die Wohnung und möchte dann eine Mietminderung wegen zu kleiner Wohnung durchsetzen ? Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber vor welchem Richter soll das denn Bestand haben ? Wenn ich in einer Wohnung die Scheiben einschmeiße kann ich ja auch nicht den Vermieter verklagen weil's neuerdings zu zügig in der Bude ist.
    genau diesen fall hatten wir hier aber schon...
    Und die Rechtssprechung ist der Meinung der Mieter gefolgt ? Da würden mich die Details ja sehr interessieren.
    #

    Ich bin schon häufig von Menschen in Roben folgendermassen belehrt worden:

    Mietrecht ist Mieterrecht.
    Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerrecht.

    Eigentum verpflichtet.

    Wenn Sie meinen, dass Sie im Recht sind, dann geben wir ein Gutachten zu Ihren Lasten auf.

    Wenn du etwas öfter vor den LG´s und OLG´s bist, lernt sich das schnell.
    Naja, trotzdem würde mich aber gerade in dem konkreten Fall mal die tatsächliche Entscheidung nebst Begründung interessieren.


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