Wohnung größer als im Mietvertrag

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  1. Wohnung größer als im Mietvertrag #1

    Wohnung größer als im Mietvertrag

    Kann man als Vermieter etwas ändern wenn man ausversehen ca. 10qm zu wenig
    im Mietvertrag angegeben hat?
    Im Mietvertrag haben wir lediglich stehen:
    "80 qm Wohnfläche als Schätzwert für die Wohnungsgröße".

    Es sind aber ca. 90qm und die Miete erstellt sich aus den qm und die ist zur Zeit auf 80qm berechnet.

    Kann man da nachträglich was machen?
    Der Mietvertrag wurde am 01.03.08 geschlossen.

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  2. Wohnung größer als im Mietvertrag #2
    wie stellt man als Vermieter während eines laufenden Mietverhältnisses fest, dass die Wohnung größer ist als gedacht?

    Steht denn im Mietvertrag drin, Miethöhe x Euro/m², sodass Du dann mehr Geld bekommen würdest?

    Lange Rede kaum ein Sinn, ich denke, das kannst Du vergessen

    Gruß
    Tali

  3. Wohnung größer als im Mietvertrag #3
    Das Haus gehört den Schwiegereltern und die haben in alten Mietverträgen 80qm angegeben.
    Jetzt habe ich mir mal gedanken über die besagte Wohnung gemacht (Altbau) und festgestellt das da nur ein Raum mit ca. 7-8 qm fehlt.
    Demnach hätte die Wohnung ca. 89qm statt den angegebenen 80qm.

  4. Wohnung größer als im Mietvertrag #4
    Original von garfield1711
    Das Haus gehört den Schwiegereltern und die haben in alten Mietverträgen 80qm angegeben.
    Jetzt habe ich mir mal gedanken über die besagte Wohnung gemacht (Altbau) und festgestellt das da nur ein Raum mit ca. 7-8 qm fehlt.
    Demnach hätte die Wohnung ca. 89qm statt den angegebenen 80qm.
    Auch eine interessante Rechnung: 80+7 bis 8=89.
    Aber ich denke auch, nachträglich dürfte schwierig werden. Zumal eine Abweichung von 10% zulässig wäre. Im übrigen auch zum Vorteil des Mieters.

  5. Wohnung größer als im Mietvertrag #5
    Original von Eddy Edwards
    Auch eine interessante Rechnung: 80+7 bis 8=89.
    Stimmt, habe vergessen zu schreiben das die anderen Wohnungen im Haus 96qm haben und bei dieser obersten Wohnung eben ein Raum fehlt mit ca. 7-8qm.
    Dann kommt man auf die ca. 89qm.
    Nach dem Krieg wurden seperate Badezimmer im Haus angebaut aber eben nicht in der letzten Etage des Hauses und diese muß man abziehen da die Wohnungen ansonsten identisch sind.

  6. Wohnung größer als im Mietvertrag #6
    Original von garfield1711
    Stimmt, habe vergessen zu schreiben das die anderen Wohnungen im Haus 96qm haben und bei dieser obersten Wohnung eben ein Raum fehlt mit ca. 7-8qm.
    Dann kommt man auf die ca. 89qm.
    Nach dem Krieg wurden seperate Badezimmer im Haus angebaut aber eben nicht in der letzten Etage des Hauses und diese muß man abziehen da die Wohnungen ansonsten identisch sind.
    ich weiss garnicht warum ihr alle immer unbedingt eine quadratmeterangabe im mietvertrag haben wollt - das ist keinesfalls pflicht!

    dann stell ich mir die frage, ob die OBERSTE wohnung nicht vielleicht 'ne dachwohnung mit dachschrägen ist - das müsste ja dann auch wieder abgezogen werden...

    und: wenn du's wirklich genau wissen willst, solltest du nachmessen.
    wer meint er habe einen genauen grundriss von seinem altbau, der träumt. diese alten grundrisse sind in über 90% der fälle eben NICHT korrekt.

  7. Wohnung größer als im Mietvertrag #7
    Die Wohnung hat keine Dachschräge, das eigentliche Dach kommt erst oben drüber und ist nicht ausgebaut.
    Man macht sich nur so gedanken über die qm da sich ja die Miete nach den qm richtet.
    Ist ja dann schon ein Verlustgeschäft.
    Es geht ja auch darum wenn man die Miete nach dem Mietspiegel anpassen möchte kann man ja nicht auf einmal sagen ihr habt mehr qm wie angegeben.
    Da würde ich als Mieter auch dagegen gehen.
    Aber wenn man nicht mehr ändern kann dann ist das jetzt auch nicht weiter schlimm.
    Dann muß man da durch und beim nächsten Neumieter nochmals genau berechnen.
    Wir möchten ja mit unseren Mietern auch weiterhin ein gutes Verhältnis haben.
    Wollte mich nur mal schlau machen.

  8. Wohnung größer als im Mietvertrag #8
    Original von garfield1711
    Man macht sich nur so gedanken über die qm da sich ja die Miete nach den qm richtet.
    wer sagt das, dass die miete sich nach den quadratmetern richtet?
    da spielen doch 'ne menge andere faktoren auch noch 'ne rolle, z.b. ausstattung (böden, einbauküche, badezimmer usw.), lage (EG und DG haben häufig niedrigere mieten), energiepass usw...

    Original von garfield1711
    Es geht ja auch darum wenn man die Miete nach dem Mietspiegel anpassen möchte kann man ja nicht auf einmal sagen ihr habt mehr qm wie angegeben.
    der mietspiegel gibt immer einen gewissen spielraum an. dann musst du den halt voll ausnutzen...

    Original von garfield1711
    Aber wenn man nicht mehr ändern kann dann ist das jetzt auch nicht weiter schlimm.
    Dann muß man da durch und beim nächsten Neumieter nochmals genau berechnen.
    Wir möchten ja mit unseren Mietern auch weiterhin ein gutes Verhältnis haben.
    Wollte mich nur mal schlau machen.
    wenn eine wohnung GRÖSSER ist als angegeben sollte das die mieter doch eigentlich eher freuen oder nicht?
    probleme gibt's wie immer in solchen fällen dann eher bei den betriebskosten...

  9. Wohnung größer als im Mietvertrag #9
    Hallo,

    wenn im Mietvertrag steht .... Wohnung, Strasse, Geschoss ...blabla
    und der Mietzins für diese Wohnung beträgt XY Euro, dann ist das bindend!
    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
    Ich habe meine zu vermietende Wohnung erst korrekt ausgemessen, damit man mir keinen Strick draus drehen kann, wenn die m² nicht stimmen.
    Und heisst es nicht auch "gemietet wie besichtigt" und BEIDE haben den Mietvertrag unterschrieben.
    Im Nachhinein ist das sicher schwierig juristisch durchzusetzen.
    Ich würde sagen.... Pech gehabt, würde aber ein vernünftiges Gespräch mit dem Mieter suchen.


    Meine persönliche Meinung!

  10. Wohnung größer als im Mietvertrag #10
    ... da sich ja die Miete nach den qm richtet.
    Hallo,

    die tatsächlich zu zahlende Miete richtet sich einzig und allein danach,was Mieter und Vermieter vereinbart haben.

    Es geht ja auch darum wenn man die Miete nach dem Mietspiegel anpassen möchte kann man ja nicht auf einmal sagen ihr habt mehr qm wie angegeben.
    Sicher kann man das, solange im Mietvertrag ein ca-Wert oder eine Schätzung steht.

  11. Wohnung größer als im Mietvertrag #11
    Original von Christian
    ... da sich ja die Miete nach den qm richtet.
    Hallo,

    die tatsächlich zu zahlende Miete richtet sich einzig und allein danach,was Mieter und Vermieter vereinbart haben.
    Wobei man natürlich die Minderungsmöglichkeit des Mieters im Hinterkopf haben sollte, wenn die qm im Mietvertrag angegeben sind.

    Wobei ich in der Theorie gerade auf eine andere Frage stoße : Meist ist es ja so, das zwar die qm-Anzahl nicht im Mietvertrag angegeben ist, aber als Bezugsgröße in der Nebenkostenabrechnung auftaucht.Oftmals wird ja behauptet, das der Mieter dann somit die formale Größe seiner Wohnung schwarz auf weiß hat und bei entsprechenden Abweichungen die Miete mindern könnte.

    Ich würde aber eher behaupten, das eine falsche qm-Angabe in den Nebenkosten lediglich eine Forderung nach entsprechende Korrektur der Nebenkostenabrechnung nach sich ziehen könnte, da Angaben in der Nebenkostenabrechung (grundsätzlich) nicht als vertragsgemäße Definition der Mietsache zu sehen sind.Was meint ihr ?

  12. Wohnung größer als im Mietvertrag #12
    Original von Thomas76
    ...
    Wobei ich in der Theorie gerade auf eine andere Frage stoße : Meist ist es ja so, das zwar die qm-Anzahl nicht im Mietvertrag angegeben ist, aber als Bezugsgröße in der Nebenkostenabrechnung auftaucht.Oftmals wird ja behauptet, das der Mieter dann somit die formale Größe seiner Wohnung schwarz auf weiß hat und bei entsprechenden Abweichungen die Miete mindern könnte.

    Ich würde aber eher behaupten, das eine falsche qm-Angabe in den Nebenkosten lediglich eine Forderung nach entsprechende Korrektur der Nebenkostenabrechnung nach sich ziehen könnte, da Angaben in der Nebenkostenabrechung (grundsätzlich) nicht als vertragsgemäße Definition der Mietsache zu sehen sind.Was meint ihr ?
    Die qm-Angabe in der Nebenkostenabrechnung muss nicht zwingend identisch sein mit der Wohnfläche. Das kommt wohl immer auf den gewählten Schlüssel für die NK-Abrechnung an.

    I.d.R. werden für die NK-Abrechnung Balkon- und Terrassenflächen abgezogen, da diese nicht beheizt werden. Heizungskosten sind der größte Posten in der NK-Abrechnung. Ansonsten können Zuordnungen je Wohnung, auf Eigentumsanteile, Personzahl, etc erfolgen.

  13. Wohnung größer als im Mietvertrag #13
    Original von Kitzblitz

    Die qm-Angabe in der Nebenkostenabrechnung muss nicht zwingend identisch sein mit der Wohnfläche. Das kommt wohl immer auf den gewählten Schlüssel für die NK-Abrechnung an.

    I.d.R. werden für die NK-Abrechnung Balkon- und Terrassenflächen abgezogen, da diese nicht beheizt werden. Heizungskosten sind der größte Posten in der NK-Abrechnung. Ansonsten können Zuordnungen je Wohnung, auf Eigentumsanteile, Personzahl, etc erfolgen.
    Selbst wenn die Zuordnung nach qm vorgenommen wird, ist ja letztendlich nicht die Größe, sondern das Größenverhältnis der Wohnungen zueinander entscheidend, oder ?

    Natürlich macht man das dann in der Praxis am einfachsten, in dem man die qm-Fläche nimmt, aber theoretisch muß lediglich das Verhältniss stimmen.Wenn ich Beispielsweise ein Haus habe, das nur aus zwei gleich großen Wohnungen besteht, wäre es für die Nebenkostenabrechnung egal, ob jede Wohnung mit 10 oder 100 qm angegeben wäre, Hauptsache das Verhältniss der Beheizten Fläche, in diesem Fall eben 50/50 stimmt.Oder sehe ich das falsch ?

  14. Wohnung größer als im Mietvertrag #14
    Original von Thomas76
    ...Oder sehe ich das falsch ?
    Ja ! - Wie willst du denn Wohnungen zueinander ins Verhältnis setzen, wenn du die Flächen nicht kennst ?

    Ein Ausweg - und damit wäre die Fläche für den Mieter nicht mehr transparent - wäre es, wenn man die Wohnungen über 1000stel-Anteile abrechnet.
    Die Gesamtfläche muss dann ja nirgends stehen.

    Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Mieter das hinnehmen muss, denn schließlich kann er die Abrechnung nicht mehr prüfen. Gibt es zu so einer Methode schon Auseinandersetzungen mit den Mietervereinen ?

    Eine andere Möglichkeit - um die Fläche nicht zu nennen - wäre es, wenn man die Wohnfläche ganz weglässt und nur über den tatsächlichen Verbrauch abrechnet.
    Das wäre für die Heizkosten allerdings ungerecht, da die Heizkosten der Wohnungen untereinander durch Wärmeabstrahlungen beeinflussbar sind.

  15. Wohnung größer als im Mietvertrag #15
    Original von Kitzblitz
    Original von Thomas76
    ...Oder sehe ich das falsch ?
    Ja ! - Wie willst du denn Wohnungen zueinander ins Verhältnis setzen, wenn du die Flächen nicht kennst ?
    Mir wären die Flächen ja bekannt, nur würden sie in der Nebenkostenabrechnung nicht auftauchen.

    Dein Einwand bezüglich fehlender Transparenz für den Mieter ist natürlich zu bedenken.Allerdings muß sich ein Mieter bei der herkömmlichen Nebenkostenabrechnung nach qm auch mit den dortigen Größenangaben zufrieden geben.Das z.B. die Gesamtgröße der Wohnanlage dort korrekt ist, wird er auch nur schwer nachprüfen können.

    Aber das sind auch eher Gedankengänge sehr theoretischer Natur.

  16. Wohnung größer als im Mietvertrag #16
    Wie willst du denn Wohnungen zueinander ins Verhältnis setzen, wenn du die Flächen nicht kennst ?
    Hallo,

    meine Wohnung ist vom Grundriss mit der darüberliegenden Wohnung identisch. Unbeachtet der Unterschiede durch unterschiedlichen Putz habe ich bisher in der Nebenkostenabrechnung immer für die obere Vermietung die Hälfte der entsprechenden Kosten angesetzt, ohne die genaue Wohnungs- oder Gesamtgröße anzugeben.

  17. Wohnung größer als im Mietvertrag #17
    Original von Thomas76
    ...
    Aber das sind auch eher Gedankengänge sehr theoretischer Natur.
    Gerade solche Diskussionen finde ich sehr interressant - auch oder gerade weil sie theoretisch sind. Wenn die persönliche Betroffenheit einzelner nicht auf dem Tisch ist, diskutiert sich sowas viel unkomplizierter und entspannter.

    Nur habe ich die Beobachtung gemacht, dass hier im Forum leider wenig Bereitschaft besteht, solche theoretischen Dinge zu Ende zu diskutieren. Ich sehe in solchen Threads stets ein Nachschlagewerk, dass einigen Lesern durchaus nützlich sein kann - auch wenn diese hier gar nicht schreibend in Erscheinung treten. Zumindest kommen so Gedankenansätze für Problemlösungen zutage, auf die man als Laie sonst gar nicht kommt. O.k. - für manchen kann das auch verwirrend sein.

    Mich interressiert eigentlich immer noch eine Weiterdiskussion zu diesem Thread:
    Mieterhöhung durch Vergleichsmieten

    Mein eigenes "Problem" mit der Mieterhöhungsbegründung habe ich zwar durch die konventionelle Mietspiegellösung erledigt - aber die Grundfragestellung könnte noch jemand anderen interessieren, bei dem der maximale Mietzins lt. Mietspiegel für eine Mieterhöhungsbegründung nicht mehr ausreicht, der aber 3 Vergleichswohnungen kennt, mit denen er einen Mietzins über dem Mietspiegel liegend für seine Wohnung begründen kann.

    Zu dem Thema gab es anscheinend noch keine Rechtsprechung, aber auch noch keine konkreten Erfahrungen aus dem Kreise der schreibenden Forumsmitglieder. Das macht das Thema auf jeden Fall schon mal interressant.

  18. Wohnung größer als im Mietvertrag #18
    Original von Kitzblitz
    Original von Thomas76
    ...
    Aber das sind auch eher Gedankengänge sehr theoretischer Natur.
    Gerade solche Diskussionen finde ich sehr interressant - auch oder gerade weil sie theoretisch sind. Wenn die persönliche Betroffenheit einzelner nicht auf dem Tisch ist, diskutiert sich sowas viel unkomplizierter und entspannter.
    Da ist allerdings viel wahres dran.

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