Hallo,
wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gekauft und dieses nun komplett sanieren lassen.
Dabei wurde auch der Dachboden über der Einliegerwohnung ausgebaut und ist nun über eine bequeme Treppe von der Wohnung aus zu erreichen.
Im Dachboden befinden sich nun ein Bad und 2 Zimmer. Es gibt ausreichend Fenster und Lichtbänder, sowie ein Notausstieg.
Allerdings ist die Raumhöhe nach dem Isolieren der Decke und dem Fußbodenaufbau nur noch 2,10m.
Außerdem beginnt die Treppe unten in der Ecke eines Zimmers und endet oben mitten in einem Raum, der als Wohnzimmer vorgesehen ist.
Ich finde, das nicht weiter störend und die Wohnung hat durchaus ihren Reiz, und wir haben auch entsprechend viele Interessenten.
Nun meine Fragen: Darf ich überhaupt Räume mit einer Deckenhöhe von 2.10 m als Wohnräume vermieten? (Es handelt sich um ca. 50 qm)?
In der Bauo nrw finde ich nur höhere Werte, allerdings mit dem Zusatz, dass davon abgewichen werden kann im Dachgeschoss von 2 Familienhäusern.
Woher weiß ich denn jetzt, ob ich davon abweichen darf? Und wie formuliere ich das im Mietvertrag?
Der Ausbau hat eine Menge Geld gekostet und ich würde ungern eine komplett sanierte 100 qm Wohnung, die auf dem modernsten Stand ist über Garage und Garten und 3 Kellerräume verfügt, zum Preis einer 50 qm großen Altbauwohnung vermieten, weil der künftige Mieter die Miete im schlimmsten Fall einfach kürzt.
Kann ich mich schützen? Oder muss ich im Gegenteil noch Abzüge hinnehmen, weil der untere Raum mit Treppe quasi zum Durchgangsraum wird?
Wäre prima, wenn mir jemand antworten könnte oder sagen könnte, wo ich schnell rechtsverbindliche Auskunft bekommen kann.

