Nachdem ich hier schon einiges darüber gelesen habe, dass man im Mietvertrag tunlichst keine Wohnflächenangabe festhält, ist mir eine Fragestellung aufgekommen, die rein theoretischer Natur, aber sicherlich nicht ganz uninterressant ist.
Gesetzt den Fall, jemand hat eine Wohnung zu vermieten und möchte zu diesem Zweck eine Zeitungsannonce oder neumodisch auch eine Miet-Offerte ins "www" stellen.
Welche Angaben gehöhren in eine solche Anzeige ? - Üblich ist wohl folgendes:
1. Besonderheit der Wohnung als "Aufreißer"
2. Ortsangabe
3. Wohnfläche
4. Anzahl der Zimmer
5. Angabe zum frühesten Mietzeitpunkt
6. Miete
7. Kontaktmöglichkeit
Alles wichtige Kriteriem, um mögliche Mietinterressenten anzusprechen.
Nun im Mietvertrag lässt man - wie hier empfohlen - die Wohnflächenangabe kurzerhand weg.
Der Mieter stellt nun nach Bezug fest, dass die Angabe in der Annonce falsch ist. Die Wohnung (damit es jetzt keine Auslegungsmöglichkeiten gibt, hat die Wohnung weder Balkon noch Terrasse - die ja zwischen 25% und 50% ihrer Grundfläche in die Wohnflächenberechnung eingehen können) ist tatsächlich 12 % kleiner als in der Annonce angegeben.
Kann der Vermieter nun Mietminderung durchsetzen ?
Oder anders gefragt - werden die Angaben der Annonce vielleicht zum Vertragsbestandteil ?
Ihr sollt natürlich auch wissen, wie mir so eine Fragestellung überhaupt entstanden ist. Beim Verkauf eines Autos muss man ja auch extrem aufpassen. Ein Bekanter hatte bei mobile.de eine Pagode (Mercedes Benz SL) inseriert. Neben der Beschreibung hatte er auch vermerkt, dass dieses Fahrzeug originalgetreu restauriert sei.
Die Käufer hatten die Pagode ausgiebig begutachtet (neben Lackstärenmessungen, Kompressionstest und ausgiebiger Probefahrt auch Einsicht in die Restaurierungsunterlagen genommen). Der Kaufvertrag wurde unterzeichnet. Mein Bekannter hat im Kaufvertrag den Zusatz originalgetreu weggelassen (er hatte den Wagen teilrestauriert gekauft und wusste nicht genau, was der verstorbene Vorbesitzer wirklich gemacht hatte).
Der Käufer hat den Kaufpreis übergeben und ist mit Auto und Papieren davon. 2 Wochen später bekommt mein Bekannter einen Brief von einem Rechtsanwalt, der eine Kaufpreisminderung in Höhe von 4.000 EUR verlangt, weil unter den verschweißten Vorderkotflügeln zwei kleine Versteifungsbleche gefehlt hatten (die bei fast allen Pagoden nicht mehr vorhanden, weil weggerostet und nicht mehr ersetzt worden sind). Der Fall ging vor Gericht. Mein Bekannter hatte in zweiter Instanz verloren und einen Vergleich angenommen (Kosten bei Einsatz seiner Stammwerkstatt waren um ca. 1.500 EUR geringer). Das was in der Verkaufsanzeige stand, wurde vom Gericht als Vertragsbestandteil angesehen.
Dieses Urteil aus dem Oldtimerbereich passt meines Erachtens auch ganz gut zum Wohnflächenproblem, weil es viele Parallelen gibt.
Begutachtung Fahrzeug = prüfen der Wohnfläche durch den Mieter vor Vertragsabschluss.
Anzeigentext "originalgetreu restauriert" = Wohnflächenangabe in Annonce
Die Wohnflächenangabe ist für einen Mietinterressenten eine wichtige Entscheidungsgröße, um die Miethöhe einschätzen zu können.
Bin gespannt auf Eure Meinungen oder gar schon Erfahrungen zu diesem Thema.

