Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht

Diskutiere Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich hatte ja dem Mieter den Vorschlag unterbreitet um die Sache einvernehmlich aus der Welt zu schaffen. Bis heute ist die fällige Monatsmiete nebst NK ...


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  1. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #41

    Neue Entwicklung

    Ich hatte ja dem Mieter den Vorschlag unterbreitet um die Sache einvernehmlich aus der Welt zu schaffen.

    Bis heute ist die fällige Monatsmiete nebst NK noch immer nicht eingegangen.

    Auf Nachfrage hat man mir gesagt, dass man die Miete einbehalten wolle bis man sich geeinigt habe. Man wüsste ja auch nicht ob man jetzt voll oder bereits reduziert bezahlen müsse und welche NK zu bezahlen seien.

    Ich hab dann gesagt, dass bis zur Einigung die vereinbarte Miete bitte zu bezahlen sei. Danach würde ja je nach Einigung die entsprechende Korrektur erfolgen.

    Die Antwort war ein... "Aha, na schau mer mal". Am kommenden WE sei die Freundin wieder da und dann wolle man sich nochmal damit beschäftigen und könnte ja nochmal reden.

    Aus meiner Sicht echt eine Unverschämtheit. Solange nichts geklärt /vereinbart ist sollte doch weiterhin die Miete gezahlt werden...

    Nee mal im Ernst was soll den sowas...

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  2. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #42
    Das ist leider Standard heutzutage. Die Gerichte sind daran nicht ganz unschuldig. Mieter = Gewinner vor Gericht...

    doch mal andersrum: Was hast du da gehört? Die Freundin wohnt in der Wohnung? Ist da erlaubt? steht sie im Vertrag? Sind die NK bereits auf 2 Personen angepasst? Sollte man nicht die Vorauszahlungen da noch erhöhen?

  3. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #43
    ist nur übers WE da, wohnt nicht dauernd hier

  4. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #44
    Schade, aber irgendeine Leiche ist da vielleicht im Keller. Die sollte man finden.

    ...und jetzt erstmal ganz ruhig und nichts überstürzen oder über "frechheiten" aufregen. Das ist es wirklich nicht wert.

  5. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #45
    Leicht gesagt, meiner Frau geht das so langsam an die Nerven...

  6. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #46
    Wenn es deiner Frau an die Nerven geht, solltest du eine Verwaltung dazwischenschalten und in der Zeit dich lieber um deine Frau kümmern. Das ist billiger als eine Scheidung.

  7. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #47
    Letzter Entwicklungsstand....

    Wir hatten ja ursprünglich uns gütlich wie folgt einigen wollen:

    1) Er bekommt eine Rückzahlung der Kaltmiete in Höhe von 1,4% x 36 Monate
    2) Er bekommt eine Rückzahlung der BK + NK ab 2007 angepasst an die gemessenen m²
    3) Wir heben den Mietvertrag 1 Monat früher auf, so dass er 1 Kaltmiete spart.
    4) Alle Forderungen sind damit abgegolten

    Das machte dann ca. 900 EUR die er bekäme zzgl. die Mietkaution natürlich nebst Zinsen wenn alles bene.

    Die Forderung seinerseits sind ca. 1900 EUR

    Das wäre dann ein 50 - 50 Deal...gewesen

    Nach ein paar Diskussionen haben wir noch gesagt, dass wir zusichern einen inzwischen behobenen Wasserschaden nicht über die Versicherung abzuwickeln wodurch nochmal 250 EUR SB entfallen und dass auch ein Endstreichen nicht stattfinden muss.

    Wie wir finden ein großes Entgegenkommen oder ? denn jetzt ist es eher 70:30

    -------------------------------

    Nun kommt aber der Hammer, er korrespondiert nach Auszug nur noch per SMS und sagt wir bruchen gar nicht mehr anrufen und er würde die Aufhebung nur unterzeichnen wenn wir auch die NK Nachzahlung 09 wegfallen liessen. Ansonsten lässt er sich auf nichts ein und käme "irgendwann" noch diesem Monat zur Übergabe vorbei...der Rest wäre dann wie es ist, man weiss ja nicht wer im Recht wäre...

    Nun meine Fragen:

    1) Zunächst einmal hab ich ihm Termine vorgeschlagen, weil ich da schon eine fixe Zeit haben will und nicht, daß er auf einmal vor der Tür steht...
    Muss das Ergebnis der Übergabe schriftlich unbedingt festgehalten werden ?

    2) Wenn wir bis 31.12. keine Aufhebung unterzeichen muss er ja die Januarmiete noch zahlen, da er ja offiziell auf den 31.01. gekündigt hatte. Wenn er die Zahlung nicht macht...müssen wir ihn schriftlich abmahnen ? könnten wir zum Ausgleich später die Kaution verwenden ?

    3) Falls er sich weigert die NK 09 zu begleichen so denn es eine Nachzahlung geben sollte, kann ich ja dafür ebenfalls die Kaution verwenden, richtig ? Wie geht das dann ab ? Schreiben an Ex-Mieter...blablabla...Kaution 800 EUR abzgl. Miete Januar, abzgl. NK Nachzahlung 09, verbleiben zB 230 EUR. Wird in den nächsten Tagen überwiesen....MfG
    Müssen da irgendwelche Nachweise dazu oder wie macht man das richtig ?

    4) Davon ausgehend, dass er ja zum 31.12. raus wäre wie mündlch vereinbart, haben wir Anzeigen geschaltet in Höhe von 100 EUR. Wenn wir uns nicht einigen, können wir wohl erst auf 01.02. suchen und müssen evtl. erneut inserieren. Können wir ihm die Kosten eigentlich dann weiterberechnen ?

    5) und nun abschliessend noch was unschönes....Wir hatten bislang immer den Winterdienst selbst gemacht, wollen das aber nicht mehr machen. Das heisst wir wollen ab 2010 einführen, dass der Mieter und wir im täglichen Wechsel den Winterdienst übernehmen. D.h. wenn es heut schneit sind wir dran, wenn dann erst in 7 Tagen wieder Schnee käme der Mieter, dann wieder wir etc...

    Eine solche Ergänzung der Hausordnung muss schriftlich mitgeteilt werden, oder ?

    Hat wer so eine Formulierung parat ? und wenn dies erfolgt ist, wer haftet bei etwaigen Unfällen sollte der Pflicht nicht nachgekommen worden sein ?

    Ich seh es inzwischen so, dass es ist nicht mein Problem am Ende ist, wenn er schon 1 Monat füher ausgezogen ist. Er soll dann aber seinen Pflichten auch nachkommen, selbst wenn er in den Nachbarort gezogen ist.

    Wie seht ihr das ?

    Ich hasse es festzustellen wie ich vom netten Vermieter zum A.... zu mutieren beginne...

  8. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #48
    Original von Franz_Mann
    Nun kommt aber der Hammer, er korrespondiert nach Auszug nur noch per SMS und sagt wir bruchen gar nicht mehr anrufen und er würde die Aufhebung nur unterzeichnen wenn wir auch die NK Nachzahlung 09 wegfallen liessen.
    Dann unterzeichnet er die Aufhebung eben nicht, ist doch besser für euch, dann muß er ganz normal bis zum Auszug Miete bezahlen.

    Original von Franz_MannAnsonsten lässt er sich auf nichts ein und käme "irgendwann" noch diesem Monat zur Übergabe vorbei...
    Kann er ja machen.Wenn er zu Enden Februar gekündigt hat, kann er gerne schon im Dezember vorbeikommen und die Übergabe machen.

    Original von Franz_Mannder Rest wäre dann wie es ist, man weiss ja nicht wer im Recht wäre...
    Das ist doch dann für euch super, dann wird davon ausgegangen, das bisher alles korrekt abgerechnet und vermessen wurde und er kriegt gar nichts.

    Oder wie ist das alles zu verstehen ? Ich meine, bis jetzt kommt er ja immer auf euch zu und stellt irgendwelche Forderungen auf.Wenn er jetzt damit "droht", das alles fallen zu lassen, ist das ja nur von Vorteil für euch.

    Original von Franz_MannNun meine Fragen:

    1) Zunächst einmal hab ich ihm Termine vorgeschlagen, weil ich da schon eine fixe Zeit haben will und nicht, daß er auf einmal vor der Tür steht...
    Muss das Ergebnis der Übergabe schriftlich unbedingt festgehalten werden ?
    Muß man nicht.Solltest du aber dringlichst, wenn du Mängel feststellst, für die (vermutet) der Mieter haften muß.

    Original von Franz_Mann2) Wenn wir bis 31.12. keine Aufhebung unterzeichen muss er ja die Januarmiete noch zahlen, da er ja offiziell auf den 31.01. gekündigt hatte.
    Sehe ich auch so.

    Original von Franz_MannWenn er die Zahlung nicht macht...müssen wir ihn schriftlich abmahnen ? könnten wir zum Ausgleich später die Kaution verwenden ?
    Ihr müßt rechtlich nicht abmahnen, könnt es aber als "Erinnerung" dennoch tun, kann nie schaden.Zahlt er trotzdem nicht, könnt ihr nach Mietende selbstverständlich die fehlende Miete von der Kaution einbehalten.

    Original von Franz_Mann3) Falls er sich weigert die NK 09 zu begleichen so denn es eine Nachzahlung geben sollte, kann ich ja dafür ebenfalls die Kaution verwenden, richtig ?
    Ja.

    Original von Franz_MannWie geht das dann ab ? Schreiben an Ex-Mieter...blablabla...Kaution 800 EUR abzgl. Miete Januar, abzgl. NK Nachzahlung 09, verbleiben zB 230 EUR. Wird in den nächsten Tagen überwiesen....MfG
    Müssen da irgendwelche Nachweise dazu oder wie macht man das richtig ?
    Kurze Aufstellung über Kaution, Zinsen, Abzüge wegen diesem und jenen und den Betrag, den er letzlich zurückbekommt.Die darin berücksichtigte Nebenkostenabrechung 09 würde ich ebenfalls gleich beilegen.Sollte er darüber hinaus noch Nachweise verlangen, kann man die immernoch nachreichen.

    Original von Franz_Mann4) Davon ausgehend, dass er ja zum 31.12. raus wäre wie mündlch vereinbart, haben wir Anzeigen geschaltet in Höhe von 100 EUR. Wenn wir uns nicht einigen, können wir wohl erst auf 01.02. suchen und müssen evtl. erneut inserieren. Können wir ihm die Kosten eigentlich dann weiterberechnen ?
    Normalerweise nicht, es sei denn, man könnte ihm diese mündliche Vereinbarung nachweisen.Das dürfte in der Praxis aber schwierig werden.(Nebenbei : 100 EUR Anzeigenkosten ? Was sind das denn für Luxus-Anzeigen ?!? )

  9. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #49
    Hi Thomas,

    wenn er keine Aufhebung unterzeichnet und die Jan-Miete + NK 09 nicht bezahlt hbe ich es so verstanden, das ich es am Ende von der Kaution abziehen kann...

    Wenn er offiziell erst zum 31.01. draußen ist, jedoch schon am 31.12. die Übergabe macht...hat er ja immer noch Anspruch auf Nutzung der Wohnung, oder ? Er hat ja den Januar bezahlt...Ich kann also bs 01.02. nichts anfangen...

    So, wir einigen uns also nicht, Übergabe findet statt und er ist raus...dann könnte er aber immer noch jederzeit Klagen wegen seine aus seiner Sicht zuviel gezahlten Miete + NK, richtig ?

    Offene Frage: Wie ist das mit dem Thema Winterdienst ???

  10. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #50
    Original von Franz_Mann
    Hi Thomas,

    wenn er keine Aufhebung unterzeichnet und die Jan-Miete + NK 09 nicht bezahlt hbe ich es so verstanden, das ich es am Ende von der Kaution abziehen kann...
    Das kommt drauf an : Abwohnen der Kaution ist rechtlich eigentlich nicht zulässig.
    Wenn er es aber so macht, wie du schreibst, ziehst du die fehlende Kohle selbstverständlich trotzdem von der Kaution ab.Wichtig ist nur, das du nicht im Vorfeld diesem Verfahren zugestimmt hast, denn sonst wären wir wieder beim Thema unzulässiges abwohnen der Kaution, und das kann u.U. Nachteile nach sich ziehen.

    Darüber hinaus wäre noch interessant, ob dir der Zustand der Wohnung bekannt ist ? Nicht, das du die Kaution sowieso brauchst, um irgendwas zu renovieren ?

    Original von Franz_MannWenn er offiziell erst zum 31.01. draußen ist, jedoch schon am 31.12. die Übergabe macht...hat er ja immer noch Anspruch auf Nutzung der Wohnung, oder ? Er hat ja den Januar bezahlt...Ich kann also bs 01.02. nichts anfangen...
    Macht ja nichts, du bekommst ja deine Miete.Es ist zwar ungewähnlich, das jemand schon einen Monat vorher die Übergabe macht, aber auch das ist natürlich möglich.Wichtig ist nun, das er nach der Übergabe auch alle Schlüssel abgibt und nicht mehr (alleine) in die Wohnung kommt, damit er nicht noch versehentlich irgendwelche Schäden verursachen kann.Ansonsten wäre eine erneute Übergabe bzw. Wohnungsabnahme sinnvoll.

    Ich würde bei so einem Wackelkandidaten auch bei früherer Übergabe erst nach dem offiziellen Ende des Mietverhältnisses weitervermieten.Denn wie du schon so richtig schriebst, rechtlich könnte er die Wohnung immernoch nutzen.Vermietest du früher, und der Typ will dich ärgern, funkt er dir dazwischen und macht dich u.U. Schadenersatzpflichtig oder ähnliches.

    Original von Franz_MannSo, wir einigen uns also nicht, Übergabe findet statt und er ist raus...dann könnte er aber immer noch jederzeit Klagen wegen seine aus seiner Sicht zuviel gezahlten Miete + NK, richtig ?
    Vermutlich ja.
    Aus seinen Äußerungen, die du hier wiedergegeben hast würde ich aber schließen, das er nur mal antesten wollte, ob da noch auf die schnelle Geld bei dir zu holen ist, das war dann doch nicht so einfach und nun will er die ganze Sache schnell&unkompliziert hinter sich bringen.

    Außerdem, sollte er tatsächlich noch mal klagen, wäre es ja theoretisch egal, ob er das jetzt oder später tut.Ich denke, es ist immer besser, wenn so ein klagender Mieter erst mal raus ist aus Wohnung&Mietverhältnis, dann hat man den zumindest nicht mehr am Hals und er kann sich nicht mehr am Wohneigentum "vergehen", wenn er sauer ist

  11. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #51
    und könnte ich ihn wenn ich ein böser Vermieter wäre mit einer Änderung der Hausordnung bzgl. Winterdienst schikanieren ?

    Natürlich müsste ich ihn schriftlich über die Neuerung informieren...

  12. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #52
    Zu der Winterdienst-Geschichte müßte mal jemand anderes etwas sagen, ich weiß nicht genau wie die rechtlichen Rahmenbedingungen zum ändern der Hausordnung sind.

  13. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #53
    Zustand Wohnung ist bekannt...

    - schlimme Farben an den Wänden :stupid

    - an 2 Stellen Kleber aufm Parkett

    - Küchenmöbel, Spüle und Kühlschrank echt dreckig

    - Im Abstellraum ein Loch (ca. 1,5cm Durchmesser) in der Dachschräge

    - in der Dusche kaputte Handbrause

    - im Bad fehlt der Griff einer hochwertigen Klobürstengarnitur

    - im Schlafzimmer ist der Fensterrahmen etwas verkratzt und eine (teure) Steckdosenabdeckung übermalt


    Irgendwas bei der Übergabe zu beachten ????

  14. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #54
    Original von Franz_Mann
    Zustand Wohnung ist bekannt...

    - schlimme Farben an den Wänden :stupid

    - an 2 Stellen Kleber aufm Parkett

    - Küchenmöbel, Spüle und Kühlschrank echt dreckig

    - Im Abstellraum ein Loch (ca. 1,5cm Durchmesser) in der Dachschräge

    - in der Dusche kaputte Handbrause

    - im Bad fehlt der Griff einer hochwertigen Klobürstengarnitur

    - im Schlafzimmer ist der Fensterrahmen etwas verkratzt und eine (teure) Steckdosenabdeckung übermalt
    Gut, muß man abwarten, was er davon noch bis zur Übergabe richtet.Die meisten der Mängel lassen sich ja für mein Verständnis mit einfachen Hausmitteln beheben.

    Auf jeden Fall würde ich schon rechtzeitig vorher eine Vorbesichtigung der Wohnung machen, und ihm diese Mängel aufzählen, evtl. schriftlich.Wenn er erst bei Übergabe auf diese Mängel hingewiesen wird, gibt's wieder Theater, weil er eigentlich keine Zeit und Gelegenheit mehr hat, noch etwas zu richten.

    Prinzipiell kannst du damit aber schon mal anpeilen, ob die Restkaution zur Behebung dieser Mängel (oder zumindest der notwendigen) ausreicht, wenn du die letzte Miete davon abziehen würdest.

    Original von Franz_MannIrgendwas bei der Übergabe zu beachten ????
    Alle nicht behobenen Mängel nachvollziehbar notieren, evtl. Fotos machen, und das ganze vom Mieter unterschreiben lassen.

  15. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #55
    Dreckige Küche - naja muss man eben putzen

    Loch in Abstellkammer - vernachlässigbar

    Kaputte Handbrause - naja hat immerhin 13 Jahre gehalten



    Was mich eigentlich stört sind:

    Farbige Wände - der Mieter meint ja, dass er nicht streichen müsste, weil er erst vor 6 Monaten diese tollen Farben angebracht hätte... (S. mein anderer Thread)

    Der Kleber auf Parkett - muss ich mal nen Fachmann fragen wie man das lösen kann

    Griff zur Klobürste - aufauchen oder ersetzen

    Abdeckung Steckdose Schlafzimmer - Farbe entfernen oder neue

  16. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #56
    Das Loch in der Abstellkammer wird man sicherlich zuspachteln können, und eine neue Handbrause gibt's im Baumarkt ab zehn Euro.

    Original von Franz_Mann
    Was mich eigentlich stört sind:

    Farbige Wände - der Mieter meint ja, dass er nicht streichen müsste, weil er erst vor 6 Monaten diese tollen Farben angebracht hätte... (S. mein anderer Thread)
    Da gab's ja in dem entsprechenden Thread schon div. Anregungen, wie man damit umgehen könnte.Bevor es allzu hoch kocht, einfach so lassen und unrenoviert weitervermieten.

    Original von Franz_MannDer Kleber auf Parkett - muss ich mal nen Fachmann fragen wie man das lösen kann
    Kommt drauf an, wie großflächig der Schaden ist.Wenn es nur ein paar kleine Flecken sind, wird man den ja sicherlich vorsichtig mit Spachtel oder Rasierklinge abkratzen können.

    Original von Franz_MannAbdeckung Steckdose Schlafzimmer - Farbe entfernen oder neue
    Wenn es normale Wandfarbe ist, bekommt man die eigentlich immer problemlos ab.Einfach Steckdosenabdeckung abschrauben und im Waschbecken die Farbe abschrubben.

  17. Falsche Quadratmeterangabe im MV gemacht #57
    Hallo Franz,
    der Beitrag, von Haus & Grund, ist regional unterschiedlich!
    Bei uns beträgt der Jahresbeitrag 25,00€
    Wir haben dann aber auch den Vorteil,daß eine Vermieter Rechtsschutzversicherung bei der HDI relativ günstig abgeschlossen werden kann !
    Überigends in den Mietverträgen, vom H & G wird nach der qm Wohnfläch garnicht mehr gefragt!
    Wobei es, bei Mehrfamilien Häuser,nach meiner Meinung wegen der Heizkostenabrechnung, schon sehr relevant , ist!
    Bei den überigen Nebenkosten, rechne ich bei neuen Mietverträgen, immer , nach -Einheiten (Wohnungen) ab!
    Ich muß dann nicht hinterherforschen, wie viel Personen tasächlich, in der Wohnung wohnen !
    Gruß,
    Hartmut

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