Hi
man muss ja bei der Wohnfläche die Balkone mitrechnen zu einem bestimmten %-Satz.
Wie verhält es sich wenn man die BK+NK auf die m² umlegt ? rechnet man die dann raus, da man ja den Balkon nicht mitheizt ???
Wer weiss das von Euch ?
Balkon zählt zur Wohnfläche aber nicht bei NK ?Diskutiere Balkon zählt zur Wohnfläche aber nicht bei NK ? im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hi man muss ja bei der Wohnfläche die Balkone mitrechnen zu einem bestimmten %-Satz. Wie verhält es sich wenn man die BK+NK auf die m² ... |
Hi
man muss ja bei der Wohnfläche die Balkone mitrechnen zu einem bestimmten %-Satz.
Wie verhält es sich wenn man die BK+NK auf die m² umlegt ? rechnet man die dann raus, da man ja den Balkon nicht mitheizt ???
Wer weiss das von Euch ?
Es verhält sich wie immer. Der zutreffende Umlageschlüssel ergibt sich aus dem Vertrag oder dem Gesetz.Original von Franz_Mann
Wie verhält es sich wenn man die BK+NK auf die m² umlegt ? rechnet man die dann raus, da man ja den Balkon nicht mitheizt ???
Wenn Wohnfläche vereinbart ist oder wenn Betriebskosten mangels Vereinbarung nach § 556a Abs. 1 BGB nach Wohnfläche umzulegen sind, gibt es keinen Ansatz für einen Abzug irgendwelcher Teile der Wohnfläche.
Da die Heizkostenverordnung - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht abdingbar ist, ergibt sich der zutreffende Umlageschlüssel bei den Heiz- und Warmwasserkosten zwingend aus der Heizkostenverordnung. Im § / Abs. 1 Satz 5 HeizkV ist für die Umlage der Grundkosten nach Wahl des Anlagenbetreibers vorgesehen die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum oder die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume.
Nebenbei :
Muss man nicht, kann man aberOriginal von Franz_Mann
man muss ja bei der Wohnfläche die Balkone mitrechnen zu einem bestimmten %-Satz.![]()
hab ich das richtig recherchiert....
Balkon zählt zu 25% und Terrasse ebenfalls 25% zur Wohnfläche ?
immer oder unter bestimmten Umständen (z.B. überdacht oder so) oder gibt es da abweichende Aussagen ?
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