Unterschied bei der Vermessung durch den Architekten und von mir

Diskutiere Unterschied bei der Vermessung durch den Architekten und von mir im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Welches die richtige Wohnfläche ist, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob die Wohnfläche nach der sog. II. Berechnungsverordnung für Neubauten im sozialen Wohnungsbau ab ...


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  1. Unterschied bei der Vermessung durch den Architekten und von mir #21
    Welches die richtige Wohnfläche ist, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob die Wohnfläche nach der
    sog. II. Berechnungsverordnung für Neubauten im sozialen Wohnungsbau ab 2004 laut Wohnflächenverordnung. angeben wird oder ob die DIN (Deutsche Industrie-Norm) 277 mit im Spiel ist, oder ob bei der Vermietung
    eines/einer älteren Hauses/Wohnung eine vorangegangene Rechtsverordnung die Wohnungsgröße festgelegt hat, dies sollte erst mal geprüft werden. In der einen VO darf für den Balkon keine Wohnfläche, 50% in der anderen 30% oder 25% angesetzt werden. Mieter werden hellhörig und messen, aber die jeweils gültige Rechtsverordnung passt nicht dazu. Eine einmal vergebene Wohnungsgröße bleibt immer gültig - egal ob eine neue VO z.B. Höhe der Decke, Terrasse oder Balkon anders vorschreibt. Dies ist ja auch sinnvoll, denn sonst müsste jeder Vermieter eines älteren Objektes bei Neuvermietung anhand der dann gültigen VO nachprüfen ob sein Objekt größer oder kleiner geworden ist. Die Rechtslage, so penibel sie sonst sein mag, trägt dem Rechnung "...Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10%..." führen erst zu Ansprüchen eines Mieters.

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  2. Unterschied bei der Vermessung durch den Architekten und von mir #22

    Flächen nicht nennen!

    Hallo, Sie sollten die Flächen NICHT im Mietvetrag nennen! Lesen Sie hier mehr zu diesem Punkt: http://www.bonusmieter.de/Mietvertra...essen_554.aspx Und so werden Wohnflächen berechnet: http://www.bonusmieter.de/Wohnflaech...chnen_201.aspx Gruß, CS

  3. Unterschied bei der Vermessung durch den Architekten und von mir #23
    Dass man die Flächen im Mietvertrag nicht nennen soll, ist klar. Hier ging es aber um die Frage, welche Fläche man dem Mieter nennt bzw. in ein Inserat einsetzt. Wenn man die Fläche der Wohnung verheimlicht, wird man keine Mieter finden.

  4. Unterschied bei der Vermessung durch den Architekten und von mir #24

    Fläche nennen

    ...Inserat ist das Eine - Vertrag ist das Andere. Klar müssen Sie irgendwie die Wohnung beschreiben - also auch die Größe.

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