Zeitmietvertrag kündigen
Diskutiere Zeitmietvertrag kündigen im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, meine frau und ich haben ein problem, vor 2 jahren haben wir dummerweise einen 5 jahres zeitmietvertrag unterschrieben für eine Dachgeschosswohnung und können ...
- 25.12.2010 11:38 Zeitmietvertrag kündigen #1
Zeitmietvertrag kündigen
Hallo zusammen,
meine frau und ich haben ein problem, vor 2 jahren haben wir dummerweise einen 5 jahres zeitmietvertrag unterschrieben für eine Dachgeschosswohnung und können uns die wohnung durch die finanzielle lage meiner frau nicht mehr leisten.
Der Vermieter hat angegeben das er die wohnung nach ablauf der 5 jahre für sich beanspruchen wird, also ein qualifizierter zeitmietvertrag.
Nach einem gespräch mit dem vermieter das wir uns die wohnung nicht mehr leisten können reagierte er sehr unangenehm und will uns nicht aus dem vertrag lassen.
Über google sind wir auf verschiedene artikel gestoßen das man nur unter bestimmten gründen den mietvertrag kündigen könnte.
Auf einer Mieterbund seite sind wir auf etwas interessantes gestoßen und zwar geht es da um kündigungen im allgemeinen.
Fristlos könnte man zb einen mietvertrag kündigen wenn die wohnungsgröße stark abweichend ist.
Nach einer großzügigen ausmessung mit einem laser distanzmesser ist herausgekommen das die wohnung 67 qm groß ist, im mietvertrag stehen "ca 80qm"
Hinzu kommt das ich dachschrägen und den kaminschacht nicht abgezogen habe. wenn ich das machen würde wäre die wohnfläche in etwa 62qm groß.
Man könnte sogar das zu viel gezahlte zurück verlangen, das wären in etwa 1600€.
Meine frage ist ob ich mit einer kündigung auf grund der fehlenden qm kündigen kann bzw durchkomme.
Ich habe sogar mit dem gedanken gespielt einen schverständigen zur wohnungsvermessung zu bestellen und das ergebnis dem vermieter zukommen lassen.
Wenn es sein muss kann ich auch einen anwalt einschalten, allerdings möchte ich nur einen anwalt einschalten wenn es auch sinn macht.
wer kann mir helfen? :-D
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Zeitmietvertrag kündigen
- 25.12.2010 12:27 Zeitmietvertrag kündigen #2
Laut BGH-Urteil: VIII ZR 142/08
hättet ihr das Recht zur fristlosen Kündigung und auf die Rückzahlung der zuviel gezahlten Miete.
Einen möglichen Prozess dürftet ihr also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen. Selbst mit Rechtsschutz oder PKH kostet ein Prozess aber immer Zeit und Nerven.
Vielleicht könntet ihr euch ja in der Mitte einigen, z.B. normale Kündigungsfrist und die Hälfte der zuviel bezahlten Miete zurück. Wenn ihr euch nicht einigen könnt oder wollt, dann muss es eben über Anwalt und Gericht laufen.
- 25.12.2010 12:31 Zeitmietvertrag kündigen #3
RE: Zeitmietvertrag kündigen
Das ist definitiv falsch... Wenn eine Kündigungsmöglichkeit nicht vereinbart ist, kann ein (wirksamer) Zeitmietvertrag nicht ordentlich gekündigt werden.Original von Arzachron
Über google sind wir auf verschiedene artikel gestoßen das man nur unter bestimmten gründen den mietvertrag kündigen könnte.
Allerdings kann es nach Treu und Glauben einen Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis aus wichtigem Grund gegen Nachmieterstellung geben.
Der wichtige Grund könnte einer einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse liegen. Die Stellung eines für den Vermieter akzeptablen Nachmieters, der den bestehenden Vertrag unverändert fortsetzt, ist unabdingbare Voraussetzung für den Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis.
Das dürfte in den Bereich der Wunschvorstellungen fallen...Original von Arzachron
Fristlos könnte man zb einen mietvertrag kündigen wenn die wohnungsgröße stark abweichend ist.
Eine Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist nach § 543 BGB, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zu einer ordentlichen Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Die Unzumutbarkeit wegen einer Flächenabweichung wird kaum überzeugend darzulegen sein, wenn das Mietverhältnis trotz geringer Fläche schon einige Zeit besteht.
- 25.12.2010 16:29 Zeitmietvertrag kündigen #4
Also darüber gabs ein gerichtsurteil siehe * bzw C
Mieterkündigung: Checkliste
Hier finden Sie einige grundlegende Aussagen zur Mieterkündigung. Manchmal weiß ein Mieter gar nicht, dass er ein Kündigungsrecht hat, z.B. nach einer Mieterhöhung oder einer Modernisierungs- Ankündigung. Deshalb lohnt es sich, diese "Checkliste" mit Grundsatz- Aussagen zu lesen.
A. Es gibt keine "normalen" Zeitmietverträge mehr, die ohne Grund und ohne Kündigung nach einer bestimmten Zeit enden (siehe a)).
B. Es gibt nur noch Zeitmietverträge mit ausdrücklicher Benennung des Ende- Grunds (Eigenbedarf, Sanierung etc. schriftlich im Mietvertrag, § 575 BGB).
C. Unberührt davon bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung bei schwer wiegenden Vertragsverstößen der anderen Seite (z.B. Nichtgewähtung des Gebrauchs*, Entzug, massive Mängel, Beleidigungen durch Vermieter, unerlaubtes Eindringen in die Wohnung [LG Berlin WM 1999, 332] oder z.B. bei Gesundheitsgefährdung. Achtung: Auch der Mieter sollte vor einer Kündigung aus einem solchen Grund den Vermieter stets abmahnen! Sonst ist seine Kündigung ggf. unwirksam. (§ 543 Abs. 2 und 3 BGB; Lützenkirchen WM 2002, 179ff, 192). Bei fristloser, gerechtfertigter Kündigung durch den Mieter ist es immer auch möglich, dass der Mieter Schadensersatzanspruch hat. Fragen sie den Mieterverein!
*Hinweis: "Nichtgewährung des Gebrauchs" als fristloser Kündigungsgrund kann auch dann vorliegen, wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der vertraglich vereinbarten abweicht. LINK: BGH WM 2009, 349 Das Erfordernis der Abmahnung entfällt hier, da der Vermieter die Wohnung ja nicht größer machen kann.
- 25.12.2010 16:46 Zeitmietvertrag kündigen #5... aber zwei Jahre lang konntet Ihr die fehlende Wohnfläche problemlos nutzen...? :stupidOriginal von Arzachron
"Nichtgewährung des Gebrauchs" als fristloser Kündigungsgrund kann auch dann vorliegen, wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der vertraglich vereinbarten abweicht. LINK: BGH WM 2009, 349 Das Erfordernis der Abmahnung entfällt hier, da der Vermieter die Wohnung ja nicht größer machen kann.
- 25.12.2010 20:09 Zeitmietvertrag kündigen #6Über die Sinnhaftigkeit mancher BGH-Urteile lässt sich auf jeden Fall trefflich streiten.... aber zwei Jahre lang konntet Ihr die fehlende Wohnfläche problemlos nutzen...?
Nichtsdestotrotz gibt es nunmal ein solches BGH-Urteil und als Mieter würde ich mich auch darauf berufen, wenn ich vorzeitig aus einem Vertrag raus wollte.
Zeitmietvertrag kündigen
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