Mieter zieht aus!!

Diskutiere Mieter zieht aus!! im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, mein gewerblicher Mieter hat einen Mietvertrag für 2 Jahre unterschrieben und ich habe ihm den Gewerberaum nach seinen Wünschen hergerichtet. Nach meiner Kalkulation hätte ...


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  1. Mieter zieht aus!! #1

    Mieter zieht aus!!

    Hallo,

    mein gewerblicher Mieter hat einen Mietvertrag für 2 Jahre unterschrieben und ich habe ihm den Gewerberaum
    nach seinen Wünschen hergerichtet. Nach meiner Kalkulation hätte ich im ersten Jahr nichts verdient, denn mein
    finanzieller Einsatz war fast genau so hoch wie eine Jahresmiete - erst im zweiten Jahr hätte sich die Investition
    ausgezahlt!
    Nun, nach nicht einmal 4 Monaten hat der Mieter das "Feld geräumt" und hat in einer "Nacht- und Nebelaktion"
    den Gewerberaum ausgeräumt und mir einen Zettel in den Briefkasten geworfen, dass er kündigt!!
    Bezahlt hat er erst 2 Mieten - zwei stehen aus und die dritte ist fällig!!

    Mitgenommen hat er wirklich nur "sein Zeug" und auch einigermaßen gereinigt - hier gibt es eigentlich nur
    wenig zu meckern aber was ist mit dem Mietvertrag??

    "Vertrag ist Vertrag" - den haben beide unterschrieben und beide müssen sich daran halten, richtig???
    Bedeutet nun dass ich weitere 20 Monate meine Miete fordere, ob der Mieter die Räume nutzt oder eben nicht.

    Liege ich hier richtig???

    CU
    TOM

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  2. Mieter zieht aus!! #2
    Zitat Zitat von TOM_M Beitrag anzeigen
    "Vertrag ist Vertrag" - den haben beide unterschrieben und beide müssen sich daran halten, richtig???
    Bedeutet nun dass ich weitere 20 Monate meine Miete fordere, ob der Mieter die Räume nutzt oder eben nicht.

    Liege ich hier richtig???
    Meines Erachtens nach JA, aber ... der Mieter hat bestimmt nicht das Handtuch geworfen weil es mit dem Laden so gut lief, daß er sich bis zur Rente zurücklehnen kann.

    Du kannst wohl eher davon ausgehen, daß der Insolvenzantrag bereits eingereicht ist ... und selbst wenn Du einen Urteil für die 20 Mieten erwirken kannst, dürfte das wohl ein "Schütteltitel" sein (Kannste schütteln wie Du willst ... es fällt kein Geld heraus).

  3. Mieter zieht aus!! #3
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Du kannst wohl eher davon ausgehen, daß der Insolvenzantrag bereits eingereicht ist ... und selbst wenn Du einen Urteil für die 20 Mieten erwirken kannst, dürfte das wohl ein "Schütteltitel" sein (Kannste schütteln wie Du willst ... es fällt kein Geld heraus).
    Ich sehe das auch so - will aber alles dafür tun, dass der Bruder zumindest die "EV" ablegt!
    Leider kostet dieser Weg richtig Geld, denn ohne Anwalt kannste den Vorgang "knicken".
    Unser Rechtssystem läßt es ja zu, dass ein Schulder einen Widerspruch gegen den Mahnbscheid,
    auch ohne Grund einlegen kann - einfach nur um Zeit zu gewinnen damit er weitere Leute betrügen kann!

    Bin mal gespannt wie mein Anwalt heute darauf reagiert.

    CU
    TOM

  4. Mieter zieht aus!! #4
    würde ihm schreiben, dass du der kündigung widersprichst und auf erfüllung des 2-jahresvertrags bestehst. sollte es ihm nicht möglich sein den vertrag zu erfüllen, bist du bereit den vertrag aufzulösen. durch die auflösung entsteht dir ein schaden (entgangene mieten) und für die auflösung möchtest du mind. die kosten für den umbau (= 1 jahresmiete). denke wenn der typ so handelt hat er so gut wie keine kohle mehr, also wird man sicherlich nicht die kompletten 2 jahre bekommen. also biete ihm an, dass er das eine jahr komplett zahlt und verzichte auf das zweite. sollte er dies nicht tun, wirst du ihn halt verklagen. (wird dich zwar mehr kosten, aber anders gehts dann nicht)

  5. Mieter zieht aus!! #5
    Besser erscheint es mir, die Einheit - möglichst ohne weitere Kosten - schnellstmöglich wieder zu vermieten.

    Dann kann man dem Altmieter natürlich max. die entgangene Miete bis zur Neuvermietung in Rechnung stellen.

  6. Mieter zieht aus!! #6
    Uuuuuuppps
    Weitervermieten ist natürlich das oberste Gebot - ganz klar!
    Hilft aber nicht, wenn der Vormieter einen Mietvertrag hat und .....

    Schließlich will man ja Geld sehen und jeder Handlung gegen den bestehenden Mietvertrag
    wird vor Gericht "schlecht bewertet"!!


    Danke
    TOM

  7. Mieter zieht aus!! #7
    Zitat Zitat von Uuuuuuppps Beitrag anzeigen
    Weitervermieten ist natürlich das oberste Gebot - ganz klar!
    Hilft aber nicht, wenn der Vormieter einen Mietvertrag hat und .....

    Schließlich will man ja Geld sehen und jeder Handlung gegen den bestehenden Mietvertrag
    wird vor Gericht "schlecht bewertet"!!
    Grundlose Panik... Der Mieter hat lt. Sachverhalt gekündigt, geräumt und offenbar die Mietsache auch zurück gegeben. Daran wird der Mieter sich festhalten lassen müssen. Jegliche Vermieterhandlung zur Neuvermietung dient in dieser Situation ausschließlich der Schadensminderung und kann vor Gericht nicht anders als "gut" bewertet werden.

  8. Mieter zieht aus!! #8
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Der Mieter hat lt. Sachverhalt gekündigt, geräumt und offenbar die Mietsache auch zurück gegeben.
    Jegliche Vermieterhandlung zur Neuvermietung dient in dieser Situation ausschließlich der Schadensminderung und kann vor Gericht nicht anders als "gut" bewertet werden.
    Da schliesse ich mich an. Was soll das, dem Preller hinterherzurennen? Bringt ja doch nix!

  9. Mieter zieht aus!! #9
    Hmm,

    ich glaube schon, dass es ein Fehler sein könnte!
    Wenn ich nun die Gewerbefläche übernehme, also für die "Weitervermietung" in Form bringe
    (reinigen, renovorieren usw.) könnte der EX-Mieter dies vor Gericht (da werden wir uns ganz bestimmt sehen)
    als Grund vorlegen damit er keine Miete zahlen muß.

    Mein Gang vors Gericht wird ja mit dem laufenden Mietvertrag vorgenommen. Auf diesen bestehe ich, solange
    kein Nachmieter gefunden ist!

    CU
    TOM

  10. Mieter zieht aus!! #10
    naja so würde ich es nicht sehen.

    der Mieter möchte ja offensichtlich den Vertrag nicht weiterführen. Also liegt das in deinem finanziellen Interesse den Schaden möglichst gering zu halten (woher willst du wissen, dass du jemals den Schaden ersetzt bekommst? Auch wenn du vor Gericht gewinnen solltest, wenn der Mieter wirklich kein Geld hat dann bekommst du auch nichts ! Egal wie viele Titel du gegen ihn erreichst, pleite ist pleite und Hartz 4 oder Sozialhilfe ist nicht pfändbar !)

    Also würde ich die Fläche wieder herrichten (vorher vllt dem Mieter nochmals auffordern den Vertragspflichten nachzukommen und wenn er nach einer Frist sich nichts tut, dann loslegen). Schaffst du während dem Streit neu zu vermieten und bekommst du die gleiche Miete, dann würde ich die zusätzlichen Kosten (Renovierung etc.) einfordern. Bekommst du weniger, dann fordere den entgangenen Anteil ein. Und wenn du mehr bekommst, dann freu dich :-)

  11. Mieter zieht aus!! #11
    hmmm,

    und wenn kein neuer Mieter in Aussicht ist???
    Wenn ich die Gewerberäume betrete und der aktuelle (EX-)Mieter bekommt das mit,
    wird mich sein Anwalt vor Gericht zerreisen - das ist sicherer als meine Miete!!! :mauer:

    CU
    TOM

  12. Mieter zieht aus!! #12
    Zitat Zitat von TOM_M Beitrag anzeigen
    hmmm,

    und wenn kein neuer Mieter in Aussicht ist???
    Wenn ich die Gewerberäume betrete und der aktuelle (EX-)Mieter bekommt das mit,
    wird mich sein Anwalt vor Gericht zerreisen - das ist sicherer als meine Miete!!! :mauer:

    Denken hilft gegen Verfolgungswahn...
    Im Up war zu lesen:
    Zitat Zitat von TOM_M Beitrag anzeigen
    Bezahlt hat er erst 2 Mieten - zwei stehen aus und die dritte ist fällig!!
    Fristlose Kündigung und alles ist gut... Der Mieter hat dann den Verzugsschaden zu zahlen. Das ist u.a. der Mietausfall bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis ordentlich hätte beendet werden können, also für die Laufzeit von vollen 2 Jahren.

    Man sollte allerdings seiner Schadensminderungspflicht nachlommen und Vermietungsversuche unternehmen. Kosten werden ebenfalls dem Mieter aufgerechnet.

  13. Mieter zieht aus!! #13
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Fristlose Kündigung und alles ist gut... Der Mieter hat dann den Verzugsschaden zu zahlen. Das ist u.a. der Mietausfall bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis ordentlich hätte beendet werden können, also für die Laufzeit von vollen 2 Jahren.
    OK, ich werde meinen Anwalt mal darauf ansprechen - vielleicht sieht er es auch so!!

    Danke
    TOM

  14. Mieter zieht aus!! #14
    SO, mal ein Update!

    Dem Mieter wurde nun der Mahnbescheid zugestellt - gegen diesen hat er Widerspruch eingelegt ohne Angabe von Gründen!! (warum auch - es gibt keinen vernünftigen)
    Nun habe ich das "streitige Verfahren" einleiten lassen und der Fall wurde an zuständige Amtgericht weitergeleitet.
    Dafür mußte ich nochmals in Vorlage treten - zu den Kosten des Mahnbescheides (50€) kommen nun weitere 250€
    für die einleitung des streitigen Verfahrens.
    Dann zum Anwalt um die Klageschrift zu erstellen (ein netter Anwalt mit Sonderpreis gefunden - trotzdem 150€)
    Jetzt werden auch noch die Gerichtskosten fällig und den Vollstreckungsbescheid habe ich immer noch nicht.

    Hammer, oder??

    Wie sind Eure Erfahrungen zu diesem Thema??

    Danke
    TOM

  15. Mieter zieht aus!! #15
    Eigene Erfahrung: "Außer Spesen nix gewesen" ...nicht schön, aber ist so. Wie schon gesagt wem nutzt ein "Schütteltitel" ? Meist ist bei solchen Kandidaten nichts zu holen, da könnte man nur eventuell etwas erreichen, wenn man einen sehr langen Atem hat oder sich plötzlich dessen Situation verändert. Wir haben solche Kandidaten leider öfter. 30 Jahre hat man ja Zeit ;-) Wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt! Die Kosten kannst du lediglich bei der Steuer berücksichtigen... Viel Erfolg bei deinem Weg!

  16. Mieter zieht aus!! #16
    Meist ist bei solchen Kandidaten nichts zu holen ......
    Mein Mieter betreibt ein paar Imbissstände und macht immer mal wieder einen Partyservice - alles gehört aber
    seiner Freundin, die auch nicht seine Frau ist!! Er fährt ein Mercedes Cabrio und lacht über seine Gläubiger.
    Leider habe ichg dies am Anfang nicht durchschaut.

    Wie kann man solche Typen bremsen??

    Danke
    TOM

  17. Mieter zieht aus!! #17
    Hallo TOM hört sich fast an als ob es einer der unsrigen ist... zumindest wars das gleiche System... alles gehört der Frau (Variante Freundin) da kannst nur suchen, aber wenn sie "schlau" sind wissen sie besser als du wie sie alles verschleiern. Mist...aden halt!

  18. Mieter zieht aus!! #18
    Tisha
    Hallo TOM hört sich fast an als ob es einer der unsrigen ist... zumindest wars das gleiche System... alles gehört der Frau (Variante Freundin) da kannst nur suchen, aber wenn sie "schlau" sind wissen sie besser als du wie sie alles verschleiern. Mist...aden halt!
    Was mich am meisten dabei ärgert:
    Unser Rechtssystem sieht dies und greift hier nicht ein - die Masche erkennen "Blinde mit Krückstock" und
    Justizia iss wieder mal blind!

    Gute Nacht Deutschland
    TOM

  19. Mieter zieht aus!! #19
    Tja das Problem ist halt, das die Sippenhaft vpr Jahrzenten abgeschafft wurde.

    Der "Trick" ist schon Uralt. Vorallem was meinst du warum viele z.B. Anwälte selbst kein Vermögenhaben, sondern alles der Frau gehört?

  20. Mieter zieht aus!! #20
    SO,

    nun steht der Gerichtstermin an!
    Der (EX-) Mieter wird nun auf die ausstehenden Mietzahlungen, aus dem bestehenden Mietvertrag, verklagt.
    In der Klageschrift wird auch vom Anwalt, fals nötig, auf das Verseumnisurteil verwiesen damit der Schuldner
    hier gleich "verknackt" wird - leider hat er auch hier ein Widerspruchsrecht, von dem er grundlos Gebrauch
    machen kann!!

    Das deutsche Rechtssystem lahmt sehr :-(((

    Danke
    TOM

    •   



       


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