Verjährungsfrist der Mietschulden

Diskutiere Verjährungsfrist der Mietschulden im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, die Mietschulden meines Mieters entstanden im Juni 2008 (100€), und dann im März 2009. Ab März 2009 dann mehr oder weniger regelmäßig in kleinen ...


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  1. Verjährungsfrist der Mietschulden #1

    Verjährungsfrist der Mietschulden

    Hallo,

    die Mietschulden meines Mieters entstanden im Juni 2008 (100€), und dann im März 2009. Ab März 2009 dann mehr oder weniger regelmäßig in kleinen Beträgen.

    Ein anwaltliches Verfahren ist eingeleitet, der Mieter stottert nun die Rückstände ab.

    Da es nicht zu einem Vergleich kam, ist eine Unterbrechung der Verjährungsfrist nicht gegeben.

    Daher möchte ich nun ein amtliches Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung zu unterbrechen.

    Jetzt die Frage; wann verjähren in meinem Fall die Schulden? Meine Rechnung sieht vor, dass der Rückstand aus 2008 (Juni 2008 + 3 Jahre = Juni 2011) verjährt ist. Der Rückstand, der ab März 2009 entstand, aber erst ab März 2012 verjährt, und dann auch nur anteilig, je nach Monat.
    Ist das so korrekt?

    Ich hörte auch schon von einer Frist, die am 1.11.2011 abläuft, und dass, wenn diese abläuft, alle Schulden verjährt sind.

    Was stimmt nun?

    Vielen Dank,
    -hutab-

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  2. Verjährungsfrist der Mietschulden #2
    Zitat Zitat von hutab Beitrag anzeigen
    Jetzt die Frage; wann verjähren in meinem Fall die Schulden? Meine Rechnung sieht vor, dass der Rückstand aus 2008 (Juni 2008 + 3 Jahre = Juni 2011) verjährt ist. Der Rückstand, der ab März 2009 entstand, aber erst ab März 2012 verjährt, und dann auch nur anteilig, je nach Monat.
    Ist das so korrekt?
    Sicher nicht... Beginn der Verjährungsfrist ist immer das Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung für Forderungen aus 2008 kann also frühestens mit Ablauf des Jahres 2011 eintreten. Für die weiteren Jahre sollte jeder selbst bis drei abzählen können.
    Forderungen verjähren auch keineswegs "anteilig, je nach Monat". Verjährung ist entweder eingetreten oder nicht.

    Zitat Zitat von hutab Beitrag anzeigen
    Ich hörte auch schon von einer Frist, die am 1.11.2011 abläuft, und dass, wenn diese abläuft, alle Schulden verjährt sind.
    Das ist schlicht und einfach Unsinn.

    Da der Schuldner Teilzahlungen leisten soll, beginnt die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erneut. Verjährung kann daher nicht eintreten und ein gerichtliches Mahnverfahren ist - zumindest unter dem Aspekt der Verjährung - nicht erforderlich.

    Im übrigen stellt sich die Frage nach der Anrechnung von Zahlungen des Schuldners. Grundsätzlich legt zunächst der Schuldner die Verrechnung fest. Trifft der Schuldner allerdings keine Bestimmung, sind Zahlungen - ohne Berücksichtigung von Kosten und Zinsen - auf dei jeweils älteste Forderung anzurechnen. U.U. gibt es also auch unter dem Aspekt der Zahlungsverrechnung keine Forderung, für die der Eintritt der Verjährung droht.

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