Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen

Diskutiere Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir haben eine Wohnung vermietet, für die die Miete bislang immer vom Sozialamt beglichen wurde. Angeblich hatte sich die Mieterin aber von ihrem Lebenspartner ...


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  1. Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen #1

    Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen

    Hallo,

    wir haben eine Wohnung vermietet, für die die Miete bislang immer vom Sozialamt beglichen wurde. Angeblich hatte sich die Mieterin aber von ihrem Lebenspartner getrennt und sollte seit Oktober die Miete dann selbst tragen. Bis heute ist keine Zahlung eingegangen. Auf Rückfrage hat die Mieterin immer geantwortet, dass das Amt die Miete noch überweisen würde. Aufgrund der Trennung müsse wohl der Anpsruch erst neu berechnet werden.

    Gestern Abend wurden wir dann von einer weiteren Mietpartei darüber informiert, dass die Mieterin scheinbar ihren Auszug vorbereitet.

    Eine heutige Rückfrage beim zuständigen Sozialamt, hat dann auch bestätigt, dass die Mieterin bereits eine neue Wohnung hat, die auch vom Amt bezahlt wird.

    Eine Kündigung für unsere Mietwohnung haben wir nicht erhalten.

    Wie können wir nun an unser Geld kommen?

    MfG
    Crashy

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  2. Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen #2
    Vermutlich garnicht. Wenn die Mieterin selbst Hilfe vom Amt bezieht, wird sie wohl eher nicht über Vermögen oder pfändbares Einkommen verfügen.
    Ich denke den geringsten Schaden werden Sie erleiden, wenn Sie mit der Mieterin einen Aufhebungsvertrag machen, und sie so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag entlassen. Dann kann die Wohnung übergeben und neu vermietet werden.
    Den Rückstand für Oktober und ggf. November könnten Sie dann mit der Kaution verrechnen.

    Rechtlich gesehen hätten Sie zwar Anspruch auf eine Kündigung und Zahlung der Miete bis zum Ende der Kündigunsgfrist (also mind. bis einschl. Januar), aber wenn die Mieterin nunmal nichts hat....

  3. Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen #3
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  4. Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen #4
    Hallo Crashy,

    wenn die Novembermiete auch nicht kommt, kannste ab dem 5.11. fristlos kündigen.

  5. Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen #5
    Hallo, die neue Wohnung hat die Mieterin doch frühestens ab dem 1.11.? Dann würde ich versuchen, vom Amt die Miete für Oktober noch zu bekommen und tatsächlich einen Auflösungsvertrag zum 31.10. anbieten, damit die Wohnung schnellstens wieder vermietet werden kann. Wie Mieter 1962 schon schrieb, was bringt eine ordentliche Kündigung zum Ende Januar, wenn die Mieterin sowieso nicht zahlen kann.

  6. Mieter im Rückstand und Auszug ohne zu kündigen #6
    Morgen, das Problem hatte ich auch schon. Du kannst nichts machen und von der ArGe wirst Du auch kein Geld mehr sehen.
    Ich würde die Füße stillhalten und sie erst einmal ziehen lassen. Der Wohnungsschlüssel wird vermutlich in Deinem Briefkasten landen.

    Wenn Du jetzt noch anfängst TamTam zu machen, kann es sein, dass sie sich an Deinem Eigentum rächt (hatten wir nämlich - Herd, Türen usw. wurden kaputt gemacht).

    Wenn Du die Schlüssel zur Wohnung hast - Besichtigung mit einer Person (möglichst nicht familiär) anfertigen eines Bildprotokolls, Zählerstände ablesen nicht vergessen - Schloss auswechseln - Mietrückstände auflisten - anmahnen mit Frist - nach Fristablauf ohne Zahlung - online Mahnbescheid - fertig.

    Ich würde sie aber auch schriftlich noch darauf hinweisen, dass die ausstehenden Abrechnungen (Heizung, BK usw.) noch folgen, diese würde ich dann mit einer hoffentlich vorhandenen Mietkaution verrechnen.

    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Deine Wohnung ohne größere Schäden zurück erhälst.

    Good Luck

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