generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand

Diskutiere generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Forennutzer !! habe ein total nervendes Problem mit meinem Mieter!! seit Mietbeginn am 9.2010 zahlt er die Miete mal am 9., 14., usw, ...


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  1. generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand #1
    eve

    generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand

    Hallo liebe Forennutzer !!
    habe ein total nervendes Problem mit meinem Mieter!!
    seit Mietbeginn am 9.2010 zahlt er die Miete mal am 9., 14., usw, per Einzelüberweisung, nur nicht, wie im MV vereinbahrt bis zum 3.WT des Monats und per Dauerauftrag. Auch von der Kaution habe ich bisher nur 1/3 bar bei Übergabe erhalten, der Rest sollte in 2Raten beglichen werden. Im Oktober blieb die Miete aus, kam dann am16.Nov. Die Miete für Dez. + Jan standen bis Gestern aus, jetzt hat er für Jan. überwiesen. Jedoch war im Dez. mündlich/persönlich vereinbart, auch die halbe Dez-Miete mit zuüberweisen. Das ist jedoch auch wieder nicht geschehen. Er verspricht Besserung im persönlichen Gespräch, hält sich aber nicht dran
    Ich werde ihn jetzt abmahnen und auffordern, künftig pünktlich zu bezahlen und den Rückstand auszugleichen!
    Nun meine Frage : wenn er auch künftig nicht pünktlich zahlt und sich nicht an Vertragsvereinbahrungen hält, kann ich ihm dann kündigen???
    Lieben Gruß Eve

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  2. generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand #2
    sich wiederholende unpünktliche mietzahlungen sind sogsr ein grund für fristlose kündigungen.
    sie sollten jedoch klug sein und zunächst richtig abmahnen, bevor sie kündigen.

  3. generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand #3
    eve

    Zitat Zitat von pragmatiker Beitrag anzeigen
    sich wiederholende unpünktliche mietzahlungen sind sogsr ein grund für fristlose kündigungen.
    sie sollten jedoch klug sein und zunächst richtig abmahnen, bevor sie kündigen.
    was ist mit "richtig abmahnen" gemeint?
    In schriftlicher Form, unter Aufzählung der verspäteten Zahlungen mit Datum sowie die Summe der noch ausstehenden Kaution und die Folgen bei Nichtbeachtung (weiterhin verspätete Zahlungen)dieser Mahnung?? Wenn ja, muß ich dabei auf bestimmte Formulierungen und sonstiges achten, damit die Abmahnung auch gültig ist?
    Lieben Gruß und schönes Wochenende Eve

  4. generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand #4
    Hallo,

    wenn ich das hier im Forum richtig "mitgelesen" bzw. behalten habe, MUSST du gar nciht abmahnen. Sobald 2(?) Monatsmieten fehlen, kannst du fristlos kündigen.
    Natürlich macht es sich aber besser, wenn du dem Richter erzählen kannst, daß du ja FREIWILLIG erst noch abgemahnt hast ... ;-)

    Auch bzgl. der Formulierung dürftest du mit der Suche hier im Forum mehr als genug Lesestoff für den heutigen Abend finden ....

    Gruß,
    Christian

  5. generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand #5
    eve:

    "was ist mit "richtig abmahnen" gemeint?
    In schriftlicher Form, unter Aufzählung der verspäteten Zahlungen mit Datum sowie die Summe der noch ausstehenden Kaution und die Folgen bei Nichtbeachtung (weiterhin verspätete Zahlungen)dieser Mahnung??"
    Ja.

    "Wenn ja, muß ich dabei auf bestimmte Formulierungen und sonstiges achten, damit die Abmahnung auch gültig ist?"
    Nein, nur schriftlich nachweislich dem Empfänger übergeben/lassen.

  6. generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand #6
    Zitat Zitat von eve Beitrag anzeigen
    ... muß ich dabei auf bestimmte Formulierungen und sonstiges achten, ...
    Der Begriff "Abmahnung" sollte schon drinnen stehen ... und die Androhung einer Rechtsfolge (hier also die fristlose Kündigung) ist ebenfalls sinnvoll.



    @Christian: Wenn zwei Monatsmieten fehlen WÜRDEN - besser gesagt, wenn die Voraussetzungen gem §543 (2) Nr. 3 BGB erfüllt wären, dann hättest Du nicht nur Recht, sondern vielleicht auch die Eingangsfrage gelesen/verstanden ...

    ... aber so ...

  7. generell verspätete Mietzahlungen, 2/3 Kaution fehlen + 1MM Mietrückstand #7
    eve

    Hallo zusammen Kurze Rückmeldung : Habe vorformulierte Abmahnung wg. ständig verspäteter Mietzahlungen und Ausständen aus dem Internet runtergeladen, ausgefüllt und per Einschreiben mit Rückschein versendet. Und die Februarmiete war am 3.2. auf dem Konto! Bleibt abzuwarten, ob er die Ausstände von immerhin 1120€ innerhalb der gesetzten Frist (4Monate) und die Miete auch künftig pünktlich bezahlt Hoffe aber darauf daß der Warnschuß gesessen hat! Möchte mich für Eure Ratschläge bedanken und wünsche noch ein schönes Wochenende Liebe Grüße Eve

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