Moin moin,
kurze Frage zu dem o.g. Thema, da ich aus den Artikeln im Netz und hier in der Suche nicht komplett schlau werde:
Ich habe Mieter, die Mitte des Jahres genug Mietschulden angehäuft haben, um eine fristlose Kündigung zu kassieren.
Da es jedoch immer wieder Zahlungsversprechungen gab, haben wir uns vorerst mit Mahnungen begnügt.
Nachdem allerdings 2 Monate später noch immer nichts passiert war, haben wir im Oktober fristlos gekündigt. Zwischenzeitlich haben die beiden Privatinsolvenz beantragt. Da die Wohnung nicht geräumt wurde, haben wir auf Räumung geklagt.
Soweit ich es bisher verstanden habe, wird nun der aufgelaufene Rückstand in die Insolvenzmasse einfließen. Bedeutet das, die Insolvenzordnung geht vor BGB, d.h. wir können uns die fristlose Kündigung/Räumung in die Haare schmieren? Zwar dürfen die beiden jetzt ja theoretisch keine weiteren Schulden machen, aber den "alten" Rückstand müssen wir abschreiben und uns trotzdem noch weiter mit diesen Leuten rumschlagen (nicht nur wegen den Mietschulden!)?
Bisher hatten wir schon mehr oder weniger häufiger Mieter die in die Privatinsolvenz gegangen sind, die haben es dann allerdings auch immer geschafft, trotzdem die laufende Miete zu zahlen.

