Hallo liebe Leute !!
Jetzt schonmal vielen Dank für eure Unterstützung und Erläuterung der Rechtslage.
So jetzt geht dieser Super-Fall los. :cry:
Ich habe zum 01.01.2012 ein MFH gekauft. Ein Mieter hat schon dem Vorbesitzer rechtzeitig und ordentlich gekündigt, so dass der Mietvertrag mit dem 29.02.2012 endet. Der M wohnt seit ca. 18 Jahren im Haus und hat als Hausmeister gearbeitet. Der M hat dem Vorbesitzer 1993 eine Kaution in Höhe von 1500 DM gezahlt. Leider hat der Vorbesitzer Kaution nicht von seinem eigenen Vermögen getrennt.(einfach auf das fortlaufende Konto gebucht). Ich habe alle Mieter angeschrieben bezüglich Eigentumswechsel und mit der bitte um Genehmigung zur Übernahme Mietkaution. Der M hat diesem Schreiben natürlich nicht zugestimmt.
Nun kommt noch dazu, dass der Vorbesitzer mir bis heute keine Kaution übertragen hat, wegen evtl. Nebenkostennachzahlung für 2011. (gutes Verhältnis zum Vorbesitzer ich rechne mit seiner Zahlung der Kaution an mich)
Heute am 26.01.2012 rief mich der M an und fragte, ob er ein Vorschuß von seiner fälligen Mietkaution bekommen kann, da der Vorbesitzer den M an mich verwiesen hat. Ich habe Ihm dies verneint, zumal ich dass Geld nicht habe und ich erst die Wohnungsübergabe abwickeln will. Darufhin will nun M die Miete für Februar 2012 nicht zahlen, er will verrechnen lassen mit der Kaution. Ich kenne nun durch zahlreiche Besichtigungen Wohnungszustand von M. Hier werde ich die Türen reklamieren, die er oder nach Aussage von M der Vormieter zugeklebt haben soll. (9 Türen). In seinem Mietvertrag steht hierzu nichts, Vorbesitzer kann sich altersbedingt nicht mehr dran erinnern.
Nun zu meinen Fragen bezüglich der Rechtslage:
1. Wieviel Kaution kann ich kalkulieren für 18 Jahre, was ich vom Vorbesitzer bekommen kann.
2. Was passiert mit der Kaution, da M nicht zur Eigentumsübertraung zugestimmt hat.
3. Wie kann man bei einer Nichtzahlung der letzten Miete vorgehen?
4. Wie ist die Rechtslage bei der Nebenkostenabrechnung 2011. Muss der Vorbesitzer sich an M wenden, oder kann er direkt von der Kaution einbehalten?
5. Wie ist es mit den zugeklebten Türen. Wer hat hier die Nachweispflicht?
Die Aktuelle Warmmiete beträgt 750 EUR.
Ich danke jetzt schonmal für die Antworten.
Verzeiht mir Grammatik und Rechtsschreibfehler, schreibe mit Wut im Bauch. :twisted:
Gruß


